InProCoat Südwestfalen GmbH
Kreuztal
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
INPROCOAT SÜDWESTFALEN GMBH,
KREUZTAL
A K T I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
1.134.545,00 |
1.206.206,84 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
448.822,00 |
458.722,83 |
| II.
Sachanlagen |
682.523,00 |
744.284,01 |
| III.
Finanzanlagen |
3.200,00 |
3.200,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
6.664.962,35 |
6.029.102,81 |
| I.
Vorräte |
411.390,62 |
384.918,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.253.491,08 |
5.643.677,49 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
80,65 |
506,36 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
7.024,21 |
0,00 |
|
7.806.531,56 |
7.235.309,65 |
P A S S I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
537.814,16 |
537.814,16 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
260.000,00 |
260.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
240.000,00 |
240.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
37.814,16 |
37.814,16 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
1.161.262,71 |
1.149.364,07 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
6.107.454,69 |
5.548.131,42 |
|
7.806.531,56 |
7.235.309,65 |
InProCoat
Südwestfalen GmbH, Kreuztal
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die InProCoat Südwestfalen GmbH hat ihren Sitz in
Kreuztal und ist eingetragen beim Amtsgericht Siegen unter
HR B 2804.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der InProCoat Südwestfalen GmbH
zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der
§§ 238 ff. HGB und insbesondere §§ 264
ff. HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen einer
kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
HGB.
Das Bilanzgliederungsschema ist gemäß §
265 Abs. 5 HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG um den folgenden
Posten erweitert worden:
- Forderungen gegen Gesellschafter,
- Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze blieben
gegenüber dem Vorjahresstichtag unverändert. In
der Bilanz sind sämtliche bilanzierungspflichtigen
Vermögensgegenstände und Schulden
aufgeführt.
III. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die InProCoat-Gruppe hat zuletzt erhebliche operative
Verluste verzeichnet. Die Geschäftsführung der
InProCoat Holding GmbH hat aufgrund der bestehenden
Unsicherheiten hinsichtlich der
Unternehmensfortführung die MPower Management GmbH mit
der Erstellung eines Independent Business Review (IBR)
beauftragt. Die MPower Management GmbH hat zusammen mit der
InProCoat Holding GmbH umfangreiche
Restrukturierungsmaßnahmen erarbeitet und Systeme zu
deren Einhaltung entwickelt. Die Finanzierer der IPC-Gruppe
haben erneut Zustimmung zur weiteren Begleitung
geäußert und der Aufrechterhaltung der
bisherigen Kontokorrent- und Avallinien für den
Restrukturierungszeitraum bis 30. Juni 2025 verbindlich
zugestimmt. Auch die InProCoat Südwestfalen GmbH wurde
in den Restrukturierungsprozess einbezogen. Dabei sind die
Einhaltung und die Umsetzung der
Restrukturierungsmaßnahmen maßgeblich für
den Fortbestand der InProCoat Südwestfalen GmbH.
Die InProCoat Südwestfalen GmbH bilanziert auf
Grund der bereits eingeleiteten
Restrukturierungsmaßnahmen sowie der bestehenden
Kreditlinien der finanzierenden Banken unter Annahme einer
positiven Fortführungsprognose.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich der bisher verrechneten Abschreibungen
angesetzt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden grundsätzlich linear
abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter, deren
Anschaffungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen,
werden gemäß § 6 Abs. 2
Einkommensteuergesetz im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Die Vorräte werden mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die Bewertung der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt nach
den Vorschriften des § 253 HGB i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (Barwertverfahren nach
der Projected-Unit-Credit-Methode, Berücksichtigung
zukünftiger Rentensteigerungen, Abzinsung mit dem
Marktzinssatz entsprechend der Restlaufzeit der einzelnen
Verpflichtungen) unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von
Dr. Klaus Heubeck. Bei Anwendung der 7-Jahres
Durchschnittszinssätze ergäbe sich im Vergleich
zu den zum 31.12.2023 verwendeten 10-Jahres
Durchschnittszinssätze ein um TEUR 9 (Vorjahr: TEUR
41) höherer Erfüllungsbetrag. Die aus
Zinssatzänderungen resultierenden Effekte werden im
Personalaufwand ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags
ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
IV. Einzelangaben zur Bilanz
a. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen
EUR 1.461.739,50 (Vorjahr: EUR 836.238,99). Sie stammen aus
Lieferungen und Leistungen sowie aus laufenden
Verrechnungen. Sie betreffen mit EUR 385.578,60 (Vorjahr:
EUR 165.754,18) Forderungen gegen die InProCoat Rhein-Saar
GmbH. In den Jahren 2020 bis 2023 eingetretene operative
Verluste haben zu einer bilanziellen Überschuldung der
InProCoat Rhein-Saar GmbH geführt. Die InProCoat
Südwestfalen GmbH hat daher für den Gesamtbetrag
der Forderungen einen Rangrücktritt erklärt.
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen EUR
3.603.027,84 (Vorjahr: EUR 3.170.903,99). Sie stammen aus
Lieferungen und Leistungen sowie aus laufenden
Verrechnungen.
b. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betragen EUR 2.077.904,90 (Vorjahr: EUR
1.198.383,30). Sie stammen aus Lieferungen und Leistungen
sowie aus laufenden Verrechnungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 172.019,02 (Vorjahr: EUR 157.849,32). Es
besteht Mitzugehörigkeit zu den Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie zu den sonstigen
Verbindlichkeiten.
Von den Verbindlichkeiten haben EUR 744.818,60 (Vorjahr:
EUR 1.046.176,94) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
und EUR 0,00 (Vorjahr: 12.230,00) von mehr als fünf
Jahren.
Die restlichen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
bis ein Jahr.
c. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Die InProCoat Südwestfalen GmbH haftet, neben
anderen Unternehmen, für ein an die InProCoat Holding
GmbH ausgereichtes Darlehn gesamtschuldnerisch
gegenüber der UniCredit Bank AG, München, in
Höhe von TEUR 500. Der Saldo zum Stichtag beträgt
TEUR 18.
Ferner haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch mit
den weiteren Unternehmen der InProCoat-Gruppe für
Kontokorrentlinien der Gesellschaften bei der UniCredit
Bank AG, München sowie bei der Sparkasse Siegen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des §
285 Nr. 3a HGB bestehen aus Miet- und Leasingverträgen
(TEUR 42).
V. Sonstige Angaben
a. Mitarbeiter
Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 47 Mitarbeiter
beschäftigt.
b. Geschäftsführung
Zu Geschäftsführern waren im Berichtszeitraum
bestellt:
- Herr Dr. Jörg Doege, Vorsitzender der
Geschäftsführung, Siegen,
- Herr Otmar Becker,
Vertriebsgeschäftsführer, Wenden und
- Herr Lars Möller, Diplom-Ingenieur, Herdorf
(bis 29. Februar 2024),
jeweils einzelvertretungsberechtigt. Sämtliche
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Kreuztal, den 30. August
2024
gez.
Dr. Jörg Doege gez. Otmar Becker
InProCoat Südwestfalen GmbH
- Geschäftsführung -
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2023 ist am 5. Dezember 2024 erfolgt.
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