E. Reichel
GmbH
Dippoldiswalde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
66.167,00 |
74.983,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.819,50 |
6.229,50 |
| II.
Sachanlagen |
63.347,50 |
68.753,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
205.444,01 |
144.256,75 |
| I.
Vorräte |
5.855,50 |
1.633,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
185.933,11 |
124.143,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.655,40 |
18.480,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.051,00 |
1.052,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
272.662,01 |
220.292,20 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
113.718,17 |
78.313,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
21.997,03 |
21.997,03 |
| III.
Gewinnvortrag |
66.156,55 |
30.751,86 |
| B.
Rückstellungen |
18.666,30 |
17.399,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
116.248,64 |
98.610,71 |
| D.
Passive latente Steuern |
24.028,90 |
25.968,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
272.662,01 |
220.292,20 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der E. Reichel GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang gezeigt.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, bei denen die Anschaffungskosten
zwischen € 150,01 und € 1.000,00 liegen, war in
den Jahren 2008 und 2009 ein Sammelposten gebildet worden,
der auf die Laufzeit von fünf Jahren abgeschrieben
wird.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nominalwert bewertet.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben
vor dem Stichtag der Schlussbilanz, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.
Es ist zum Berichtszeitpunkt voll einbezahlt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Berechnung der passiven latenten Steuern beruht
auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise.
Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete
Ertragsteuersatz liegt bei 29,48 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 390 %.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zum Geschäfts- und Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer wurden 15 Jahre festgelegt.
Die Gründe für eine betriebliche Nutzung
von mehr als 5 Jahren sind: Die planmäßige
Verteilung des entgeltlichen Geschäfts- und
Firmenwertes auf 15 Jahre entsprach der steuerlich
anzunehmenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 EStG. Die
Abschreibung wird planmäßig fortgeführt, da
der Erwerbsvorgang vor dem 01.01.2010 erfolgte.
Angabe zu Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt € 0,00
(Vorjahr: € 0,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt €
116.248,64 (Vorjahr: € 98.610,71).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von €
175,98 (Vorjahr: € 24,38) enthalten.
Die Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von
€ 919,15 (Vorjahr: € 942,88) Verbindlichkeiten
aus Steuern und in Höhe von € 0,00 (Vorjahr:
€ 74,56) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt € 0,00. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sind durch übliche
Sicherheiten abgedeckt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Es wird der Gesellschafterversammlung vom
Geschäftsführer vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Herr Eberhard Reichel
|
ausgeübter Beruf:
|
Textilingenieur
|
Weitere
Geschäftsführer:
|
Herr Hartmut Reichel
|
ausgeübter Beruf:
|
Textilreinigermeister
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Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
|
|
€
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
99.003,35
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
beliefen sich im Vorjahr auf € 30.195,44.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Dippoldiswalde,
20.08.2013
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gez. Eberhard Reichel,
gez. Hartmut Reichel
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2013 festgestellt.
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