Syngroup Management Consulting GmbH
Selbe AdresseUnternehmensberatung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Hickl seit 22.9.2011 | Prokura |
Brigitte Hilger seit 21.6.2007 | Prokura |
Albert Dr. Ripberger seit 22.11.2001 | Vorsitzender des Vorstands |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
sfirion AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die sfirion AG, München, weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend des Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der Jahresabschluss der sfirion AG, München, vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Wertansätze in der Bilanz der sfirion AG, München, zum 31.12.2022 wurden als Bilanzvorträge übernommen. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Ansatz- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr - soweit im nachfolgenden nicht ausdrücklich erwähnt - nicht geändert. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, entsprechend der Nutzungsdauer bewertet. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer, bewertet. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Methode zur Anwendung. Die Abschreibung auf Neuzugänge des beweglichen Sachanlagevermögens erfolgte pro rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte wurden mit den individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Lagen niedrigere Tageswerte vor, wurden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten sowie Fremdkapitalzinsen nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Von der Bildung von Einzelwertberichtigungen wurde im Berichtsjahr abgesehen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind zum Nennbetrag angesetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 50.000,00 EUR und ist eingeteilt in 50.000 Aktien zum Nennbetrag von je 1,00 EUR. Sie sind als Namensaktien ausgegeben. Der Bilanzgewinn entwickelt sich wie folgt:
Die Pensionsrückstellungen wurden nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" errechnet. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß der Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung auf Grund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Der Abzinsungssatz zum 31. Dezember 2023 beträgt 1,82% bei einer Durchschnittsbildung über einen Zeitraum von zehn Jahren. Gehaltsanpassungen sind mit 2,0% und Rentenanpasungen sind mit 0,0% p. a. eingerechnet. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Markzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenene sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Die Ausschüttungssperre aus dem Unterschiedsbetrag zum 31.12.2023 beträgt 14.903,00 EUR, bei zugrunde legen des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Geschäftsjahre von 1,74%. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die zugrundeliegende Pensionsrückstellung mit den gewährten Darlehen gegenüber dem Vorstand (Gesellschafter) verrechnet, da diese Vermögenswerte bezüglich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung verpfändet wurden und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Es wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenomen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses. Währungsumrechnung Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währungen lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. IV. Angaben zur Bilanz Penisonsrückstellung Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
München, 03.12.2024 Dr.-Ing.
Albert Ripberger als Vorstandsvorsitzender der
sonstige Berichtsbestandteile
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