LAV Veranstaltungstechnik GmbH

Perleberger Straße 3A, 10559 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 217228
Eingetragen
4.5.2020
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Vermietung und Bereitstellung von Licht-, Audio-, sowie Videotechnik (LAV) sowie die Planung und Realisierung von Veranstaltungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Götze
seit 4.5.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berlin
12.500 €
50.00%
Altenhof
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LAV Veranstaltungstechnik GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 514.056,00 101.470,00
I. Sachanlagen 514.056,00 101.470,00
B. Umlaufvermögen 244.353,49 118.754,05
I. Vorräte 0,00 1.480,13
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 152.042,44 84.715,10
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 92.311,05 32.558,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.435,32 2.376,11
Summe Aktiva 765.844,81 222.600,16

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 208.159,36 69.576,79
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 44.576,79 6.426,25
III. Jahresüberschuss 138.582,57 38.150,54
B. Rückstellungen 126.299,27 46.943,44
C. Verbindlichkeiten 431.386,18 106.079,93
Summe Passiva 765.844,81 222.600,16

A. Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2022

LAV Veranstaltungstechnik GmbH
Perleberger Str. 3a

10559 Berlin

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze und Bilanzierungsmethoden

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, sind nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind in Abschnitt XI. des Anhanges dargestellt.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs.2 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungsspiegel ersichtlich.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen € 23.289,02
davon entfallen auf:
a) Steuern € 814,77
b) im Rahmen der sozialen Sicherheit € 0,00
c) Sonstiges € 22.474,25


Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitsspiegel ersichtlich.

III. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

IV. Ergänzende Angaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Olsen
Götze
Luis
Alexander
Geschäftsführer
Geschäftsführer
alleinvertretungsbefugt
alleinvertretungsbefugt

Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber keinem Organmitglied.

V. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis


Jahresüberschuss


138.582,57

wie folgt zu verwenden:


Vortrag auf neue Rechnungen


138.582,57

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

VI. Forderungenspiegel

VII.


Forderungen / Restlaufzeit

insgesamt

bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
38.729,23

38.729,23
Vorjahr
48.140,87

48.140,87
Darin Forderungen gegen verbundene Unternehmen
0,00

0,00
Vorjahr
0,00

0,00
Sonstige Vermögensgegenstände
113.313,21

113.313,21

Vorjahr
36.574,23

36.574,23

Forderungen gegen Gesellschafter
0,00

0,00

Vorjahr
1.004,51

1.004,51

Summe 152.042,44 152.042,44
Vorjahr 85.719,61 85.719,61
VIII. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten / Restlaufzeit

insgesamt

bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

4.559,04

4.559,04

Vorjahr

13.236,57

3.225,07

10.011,50

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

63.133,49

0,00

63.133,49

Vorjahr

27.165,21

0,00

27.165,21


Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

0,00

0,00

Vorjahr

0,00

0,00

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

340.404,63

340.404,63

Vorjahr

21.689,00

21.689,00
Darin Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen
0,00


Vorjahr

0,00


Sonstige Verbindlichkeiten

23.289,02

23.289,02
Vorjahr 44.993,66 44.993,66

Summe

431.386,18

368.252,69

63.133,49
Vorjahr 107.084,44 69.907,73 37.176,71
IX. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden folgende in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB

Unterzeichnung des Jahresabschlusses/ Anhang 2022

(Datum) (Ort)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.12.2023.

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