pixel-foto-markt GmbH
Marktstraße 20, 70372 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jasmin Mendonca Goncalves seit 16.1.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
pixel-foto-markt GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG zum Jahresabschluss auf den 31.12.2010Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf den 31. Dezember 2010 richtet sich nach den Vorschriften des § 265 I S. 2 HGB. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungsvorschriften ( § 246 - § 251 HGB ) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungennicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Als Sonderposten mit Rücklageanteil sind diejenigen Passivposten angesetzt, die für Zwecke der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zulässig sind. Sie werden nach Maßgabe des Steuerrechts aufgelöst. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. Bewertungsvorschriften Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, soweit sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genützt wird. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. Abschreibungen ( § 281 II S. HGB ) Im Geschäftsjahr sind Bewertungen allein nach steuerrechtlichen Vorschriften für das Anlagevermögen vorgenommen worden. Diese betreffen die Position der geringwertigen Wirtschaftsgüter, die Bewertung erfolgte nach § 6 Abs. 2 EStG. Es wird auf den Anlagespiegel verwiesen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.10.2011 |
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