Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 24017
Eingetragen
8.9.2003
Branche
Großhandel mit Foto- und optischen ErzeugnissenEinzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, ohne AugenoptikGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Handel mit Fotogeräten, -zubehör, Ausrüstung und Hilfsmitteln.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

70374 Stuttgart
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

pixel-foto-markt GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

Ausstehende Einlagen auf dem Kapital

12.500,00

12.500,00

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

855,00

1.470,00

II. Sachanlagen

42.862,00

55.992,00

III. Finanzanlagen

330,00

330,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

59.398,82

60.438,68

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

17.412,89

22.888,17

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

61.563,65

42.914,04

C. Rechnungsabgrenzungsposten

624,00

0,00

Summe Aktiva

195.546,36

196.532,89



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

111,41

-12.799,59

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

293,53

12.911,00

B. Rückstellungen

0,00

0,00

C. Verbindlichkeiten

170.141,42

171.421,48

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

195.546,36

196.532,89

ANHANG zum Jahresabschluss auf den 31.12.2010

Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf den 31. Dezember 2010 richtet sich nach den Vorschriften des § 265 I S. 2 HGB.

Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungsvorschriften ( § 246 - § 251 HGB )

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungennicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Als Sonderposten mit Rücklageanteil sind diejenigen Passivposten angesetzt, die für Zwecke der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zulässig sind. Sie werden nach Maßgabe des Steuerrechts aufgelöst.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.

Bewertungsvorschriften

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, soweit sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genützt wird.

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.

Abschreibungen ( § 281 II S. HGB )

Im Geschäftsjahr sind Bewertungen allein nach steuerrechtlichen Vorschriften für das Anlagevermögen vorgenommen worden. Diese betreffen die Position der geringwertigen Wirtschaftsgüter, die Bewertung erfolgte nach § 6 Abs. 2 EStG. Es wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.10.2011

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