Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 60235
Eingetragen
22.4.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenUnternehmensberatung
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnik sowie die Entwicklung, Realisierung und Erweiterung von Unternehmenskommunikations- und Informationskonzepten. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

BKI GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 8.699,00 13.547,00
I. Sachanlagen 8.699,00 13.547,00
B. Umlaufvermögen 53.789,56 29.424,72
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.581,69 3.318,50
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 45.207,87 26.106,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 463,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 62.488,56 43.434,72

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 47.513,19 28.511,37
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 3.511,37 1.297,99
III. Jahresüberschuss 19.001,82 2.213,38
B. Rückstellungen 4.850,00 3.947,00
C. Verbindlichkeiten 10.125,37 10.976,35
Bilanzsumme, Summe Passiva 62.488,56 43.434,72

Anhang


a. Erforderliche Angaben

Firmenname laut Registergericht: BKI GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Hannover

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Hannover

Register-Nr.: 60235

Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet. Außerdem wurden die diesbezüglichen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages berücksichtigt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten

1.1 davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt.

2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sämtliche ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert.

Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB)

Zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang nachgekommen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

3.2 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge:

 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 5.410,44 € (VJ: 5.042,85 €)

3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.

davon aus Steuern 4.049,48 € (3.671,50 € )
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 € (0,00 €)

4. Sonstige Pflichtangaben

4.1 Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)

Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 1 (Vorjahr: 1) Arbeitnehmer beschäftigt.

4.2 Unterschrift

Hannover, den 07.05.2020

BKI GmbH i. L.

(gez.: Wolfgan Baumann)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2020 festgestellt.

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