WF Fottner
GmbH
Empfingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
490.212,00 |
565.910,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
164.966,00 |
188.532,00 |
| II.
Sachanlagen |
325.246,00 |
377.378,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
663.743,75 |
559.385,05 |
| I.
Vorräte |
354.126,63 |
232.593,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
96.183,88 |
57.423,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
213.433,24 |
269.367,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.459,85 |
3.459,85 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
78.843,86 |
26.011,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.236.259,46 |
1.154.766,22 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
51.011,32 |
130.165,73 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
52.832,54 |
-79.154,41 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
78.843,86 |
26.011,32 |
| B.
Rückstellungen |
24.680,00 |
34.278,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.211.579,46 |
1.120.487,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.236.259,46 |
1.154.766,22 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die WF Fottner GmbH hat ihren Sitz in Empfingen. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB
748820 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der WF Fottner GmbH - im
Folgenden kurz "Gesellschaft" genannt - zum 31. Dezember
2019 wurde unter Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und §
264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266
Abs. 2 und 3 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Auf die Nutzung des entgeltlich erworbenen
Geschäfts- oder Firmenwerts wirken vielfältige
Einflussfaktoren teils gegenläufig ein. Wir konnten
daher seine Nutzungsdauer nicht verlässlich
schätzen und legen deshalb für die
planmäßige Abschreibung die standardisierte
Nutzungsdauer von 10 Jahren
zugrunde.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Nutzungsdauer
wurde zwischen 1 und 19 Jahren angesetzt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens,
die einer selbständigen Nutzung fähig sind und
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250,00 EUR
(150,00 EUR bis zum Geschäftsjahr 2017) nicht
überschritten haben, wurden im Jahr des Zugangs sofort
als Betriebsausgaben abgezogen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens,
die einer selbständigen Nutzung fähig sind und
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250,01
EUR und 800,00 EUR (150,01 EUR und 410,00 EUR bis zum
Geschäftsjahr 2017) lagen (geringwertige
Wirtschaftsgüter), wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit sowie aus anderen Gründen ergeben,
wurden durch angemessene Abschläge
berücksichtigt.
Unfertige Leistungen wurden zu Herstellungskosten
bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den
direkten Materialkosten, Fertigungslohnkosten sowie
Sondereinzelkosten der Fertigung, anteilige Material- und
Fertigungsgemeinkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
IV. Angaben zur Bilanz
1. Verbindlichkeiten
Angaben nach § 268
Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB
|
Geschäftsjahr
|
(Vorjahr)
|
Gesamtbetrag
|
1.211.579,46 EUR
|
(1.120.487,26 EUR)
|
- davon mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
|
556.972,48 EUR
|
(399.060,28 EUR)
|
- davon mit einer
Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
|
475.965,62 EUR
|
(472.443,89 EUR)
|
- davon mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahren
|
178.641,36 EUR
|
(248.983,09 EUR)
|
Für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von 457.834,07 EUR wurden
folgende Sicherheiten gewährt:
| • |
Sicherungsübereignung des
gesamten Warenlagers und Inventars
Globalzession der Kundenforderungen
Bürgschaft
|
Darüber hinaus bestehen für die
Verbindlichkeiten im üblichen Umfang kraft Gesetz
entstehende
beziehungsweise branchenübliche Sicherheiten.
Angabe nach § 42
Abs. 3 GmbHG
|
Geschäftsjahr
|
(Vorjahr)
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
|
275.613,86 EUR
|
(271.655,70 EUR)
|
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
Gesamt-
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
|
betrag
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
aus Miet- und
Leasingverträgen
|
46.637
|
46.637
|
0
|
0
|
Gesamtbetrag
|
46.637
|
46.637
|
0
|
0
|
V. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 6.
VI. Bestätigung/Unterzeichnung des
Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB
Mössingen, den 27. April 2020
Geschäftsführer:
gez. Rolf Welker
gez. Yuren Ke
sonstige Berichtsbestandteile
Erleichterungen bei der Offenlegung
Die Gesellschaft macht von den ihr eingeräumten
Erleichterungen bei der Offenlegung gem. § 326 HGB
Gebrauch.
Soweit sie nicht schon bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses von den ihr gem. § 266 Abs. 1,
§ 276 und § 288 HGB eingeräumten
Erleichterungen Gebrauch gemacht hat, nimmt sie diese nun
bei der Offenlegung in Anspruch.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss der WF Fottner GmbH zum 31.
Dezember 2019 wurde am 18.06.2020 festgestellt.
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