GFW
GmbH
Braunschweig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.846,00 |
2.948,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.086,00 |
2.188,00 |
| II.
Finanzanlagen |
760,00 |
760,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
356.308,56 |
435.914,36 |
| I.
Vorräte |
344.603,47 |
406.430,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.189,13 |
29.480,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
515,96 |
2,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
358.154,56 |
438.862,36 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.774,26 |
68.508,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
42.908,50 |
-19.086,31 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
31.734,24 |
-61.994,81 |
| B.
Rückstellungen |
3.300,00 |
3.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
318.080,30 |
367.053,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
358.154,56 |
438.862,36 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handels-
gesetzbuches aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang ge-
macht werden können, wurden fast
ausschließlich im Anhang aufgeführt.
Es werden die allgemeinen Bewertungsvorschriften gem.
§§ 252 bis 256 HGB sowie die beson-
deren Ansatz- und Bewertungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften gem. §§ 270 bis 272, 274
und 278 HGB angewendet.
Die Bewertung wurde unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. §
252
Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen.
Nach den Merkmalen des § 267 Abs. 2 HGB handelt
es sich bei der Gesellschaft um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
II.
Erläuterungen zur Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu An-
schaffungs- bzw. Herstellungskosten und - soweit ihre
Nutzung zeitlich begrenzt ist - vermin-
dert um planmäßige lineare Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-
dauer bewertet.
Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wur-
den in den Jahren 2008 - 2010 mit Anschaffungskosten
von über € 150,00 aber nicht über
€ 1.000,00 in den Sammelposten (§ 6 Abs. 2a
EStG) eingestellt, der im Wirtschaftsjahr der
Bildung und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst wird.
Die geringwertigen Anlagegüter
(Anschaffungskosten unter Euro 150,--) werden in
vollem
Umfang abgeschrieben. Sie sind im
Bruttoanlagenspiegel des Jahres als Zugang und Abgang
enthalten.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
nachfolgenden Brutto-Anlagenspiegel er-
sichtlich.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden
mit durchschnittlichen Anschaffungskosten
bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind solche gegenüber
Gesell-
schaftern in Höhe von € 0,00 (€ 0,00)
enthalten.
Der Anteil der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt € 0,00 (€
0,00).
Das Stammkapital ist zum Nennbetrag angesetzt und
vollständig eingezahlt.
Die Rückstellungen decken die erkennbaren
Risiken ab.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Rückzahlungsbetrag.
Sie setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (€ 192.912,48)
und sonstigen (€ 117.167,82).
Der Anteil der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
€ 318.080,30 (€ 304.028,22)mit einer
Restlaufzeit von über 5 Jahren beträgt
€ 0,00 (€ 0,00).
Zum 31.12.2012 bestanden keine
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
Die größenabhängigen Erleichterungen
nach § 274 a HGB wurden in Anspruch genommen.
III.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Belastung mit Steuern vom Einkommen und Ertrag
betrifft das Jahr 2012 und beträgt
€ 0,00. (€ 0,00).
IV.
Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer ist bestellt:
Herr Marcus Hegner, Braunschweig
Die Schutzklauseln gem. § 286 Abs. 3 Nr. 1 und
Abs. 4 HGB wurden jeweils in Anspruch ge-
nommen.
Braunschweig, den 19. Dezember 2013
GFW GmbH
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2013 festgestellt.
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