Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 8678 HL
Eingetragen
24.11.2008
Branche
Einzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und GenussmittelnGroßhandel mit Fisch und FischerzeugnissenEinzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
Betrieb des Restaurants Ali Baba in Fünfhausen 5-11, 23552 Lübeck

Historie

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Management

NameRolle
Mehmet Ocak
seit 24.11.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Ufuk Ocak
40.00%
Günal Ocak
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gülname Ocak
Torneiweg 16a, 23568 Lübeck
15.000 €
60.00%
Günel Ocak
Droopweg 1, 20537 Hamburg
10.000 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ali-Baba-GmbH

Lübeck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 16.665,00 29.866,00
I. Sachanlagen 16.665,00 29.866,00
B. Umlaufvermögen 71.119,93 50.516,38
I. Vorräte 3.039,33 2.595,95
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 54.132,51 35.330,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.948,09 12.589,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.342,86 1.219,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 89.127,79 81.601,38

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 69.953,90 56.508,10
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 44.008,10 24.997,52
III. Jahresüberschuss 13.445,80 19.010,58
B. Rückstellungen 4.120,32 5.816,71
C. Verbindlichkeiten 15.053,57 19.276,57
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.830,48 8.844,93
Bilanzsumme, Summe Passiva 89.127,79 81.601,38

Anhang


zum 31.12.2016
Ali Baba GmbH


1. Allgemeine Angaben

Die Kapitalgesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 288 HGB Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Gegenüber den Vorjahren haben sich keine Änderungen bezüglich der Ansatz- und Bewertungsvorschriften ergeben. 

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. 
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden  bis zu einem um die gesetzliche Vorsteuer gekürzten Wert  von unter 410,00 € im Jahr des Zugangs aktiviert, voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beilzulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte werden grundsätzlich mit den individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Liegen niedrigere Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 50 Euro übersteigt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungstag angesetzt.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Lübeck, den 28.12.2017

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Ocak


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2017 festgestellt.

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