K & S
GmbH
Schondra
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
6.250,00 |
6.250,00 |
| davon
eingefordert |
6.250,00 |
6.250,00 |
| B.
Anlagevermögen |
0,00 |
5.493,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
5.493,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
3.364,95 |
29.262,28 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.364,95 |
28.762,28 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.883,90 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
86.742,26 |
42.125,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
96.357,21 |
86.014,51 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
111.742,26 |
67.125,33 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
86.742,26 |
42.125,33 |
| B.
Rückstellungen |
3.200,00 |
2.170,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
93.157,21 |
83.844,51 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
93.157,21 |
73.083,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
96.357,21 |
86.014,51 |
Anhang
der K & S GmbH
97795 Schondra
A.
Erläuterungen zur Bilanz (§ 284 HGB)
1. Allgemeine Erläuterungen
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff)
aufgestellt worden.
Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft den
kleinenKapitalgesellschaften zuzuordnen. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen
des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform
aufgestellt.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Die Gesellschaft schuldete den Gesellschafter Marco
Schoch Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR
23.141,51. Über einen Darlehensbetrag in Höhe von
19.000,00 € wurde mit dem Gesellschafter Marco Schoch
einen qualifizierter Rangrücktritt vereinbart.
Desweiteren schuldete die Gesellschaft dem
Gesellschafter Günter Kühnlein Verbindlichkeiten
von insgesamt EUR 24.754,08. Über einen
Darlehensbetrag in Höhe von 19.000,00 € wurde mit
dem Gesellschafter Günter Kühnlein einen
qualifizierter Rangrücktritt vereinbart.
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte
nicht. Sie sind in den "Sonstigen Verbindlichkeiten"
enthalten.
Die Verzinsung erfolgte vertragsgemäß mit
2,12 %.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden
beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellung erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibung.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen. Vermögensgegenstände im Einzelwert
unter EUR 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2
EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch
eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Das gezeichnete
Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und
sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im
Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende
Berechnungsverfahren verwendet.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Eigenkapital
Das ausgewiesene Stammkapital entspricht den
gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen bzw. dem
eingetragenen Haftkapital.
Das ausgewiesene Stammkapital ist durch den Verlust
zum Bilanzstichtag aufgezehrt.
Gemäß § 64 Abs.1 Satz 2 GmbHG, §
130a Abs. 1 Satz 1 HGB und § 19 InsO liegt eine
bilanzielle Überschuldung i.H. von € 86.742,26
vor, da das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr die
Schulden deckt.
Zur Beseitigung der entstanden Überschuldung
haben die Gesellschafter Günter Kühnlein und
Marco Schoch einen qualifizierten Rangrücktritt
für einen Darlehensbetrag in Höhe von
jeweils 19.000,00 € vereinbart.
Des weiteren wurde für die Verbindlichkeiten
gegenüber der Hypovereinsbank von den Gesellschaftern
Günter Kühnlein und Marco Schoch am
7. August 2006 eine selbstschuldnerische
Bürgschaft bis zum Höchstbetrag von 25.000 €
abgegeben.
B.
Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
1. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
2. Mitglieder der Geschäftsführung
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr folgende Person bestellt:
Herr Günter Kühnlein, Schondra
Herr Marco Schoch, Burkardroth
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit
bestätigt.
Schondra, 11. Mai 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2012 festgestellt.
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