K & S GmbHLiquidiert

97795 Schondra, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 5010
Eingetragen
18.9.2006
Branche
Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiMalerei- und LackiergewerbeLackieren von Kraftwagen
Gegenstand
Durchführung von Maler-, Außenputz- und Lackierarbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Günter Kühnlein
seit 26.11.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Schondra
12.500 €
50.00%
Burkardroth
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

K & S GmbH

Schondra

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 6.250,00 6.250,00
davon eingefordert 6.250,00 6.250,00
B. Anlagevermögen 0,00 5.493,00
I. Sachanlagen 0,00 5.493,00
C. Umlaufvermögen 3.364,95 29.262,28
I. Vorräte 0,00 500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.364,95 28.762,28
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.883,90
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 86.742,26 42.125,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva 96.357,21 86.014,51

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 111.742,26 67.125,33
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 86.742,26 42.125,33
B. Rückstellungen 3.200,00 2.170,00
C. Verbindlichkeiten 93.157,21 83.844,51
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 93.157,21 73.083,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 96.357,21 86.014,51

Anhang


der K & S GmbH
97795 Schondra





A.  Erläuterungen zur Bilanz (§ 284 HGB)

 
     1. Allgemeine Erläuterungen


Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff) aufgestellt worden.

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft den kleinenKapitalgesellschaften zuzuordnen. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Die Gesellschaft schuldete den Gesellschafter Marco Schoch Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 23.141,51. Über einen Darlehensbetrag in Höhe von 19.000,00 € wurde mit dem Gesellschafter Marco Schoch einen qualifizierter Rangrücktritt vereinbart.

Desweiteren schuldete die Gesellschaft dem Gesellschafter Günter Kühnlein Verbindlichkeiten von insgesamt EUR 24.754,08. Über einen Darlehensbetrag in Höhe von 19.000,00 € wurde mit dem Gesellschafter Günter Kühnlein einen qualifizierter Rangrücktritt vereinbart.

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "Sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.
Die Verzinsung erfolgte vertragsgemäß mit 2,12 %.


2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit  ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.


Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist  vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.


Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.




3. Eigenkapital


Das ausgewiesene Stammkapital entspricht den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen bzw. dem eingetragenen Haftkapital.

Das ausgewiesene Stammkapital ist durch den Verlust zum Bilanzstichtag aufgezehrt.

Gemäß § 64 Abs.1 Satz 2 GmbHG, § 130a Abs. 1 Satz 1 HGB und § 19 InsO liegt eine bilanzielle Überschuldung i.H. von € 86.742,26 vor, da das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr die Schulden deckt.

Zur Beseitigung der entstanden Überschuldung haben die Gesellschafter Günter Kühnlein und Marco Schoch  einen qualifizierten Rangrücktritt für einen Darlehensbetrag in Höhe von jeweils 19.000,00 € vereinbart.

Des weiteren wurde für die Verbindlichkeiten gegenüber der Hypovereinsbank von den Gesellschaftern Günter Kühnlein und Marco Schoch am 7. August 2006 eine selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Höchstbetrag von 25.000 € abgegeben.



B. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB) 


  1. Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.


2. Mitglieder der Geschäftsführung


Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr folgende Person bestellt:

Herr Günter Kühnlein, Schondra
Herr Marco Schoch, Burkardroth

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit bestätigt.


Schondra, 11. Mai 2012

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2012 festgestellt.

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