D2F Dresden
GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
186.862,50 |
| I.
Finanzanlagen |
0,00 |
186.862,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.143.960,22 |
391.291,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.545,04 |
146.694,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.070.415,18 |
244.596,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
900,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.144.860,22 |
578.153,85 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.128.234,32 |
404.185,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
304.185,85 |
302.075,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
724.048,47 |
2.110,61 |
| B.
Rückstellungen |
8.450,00 |
173.968,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.175,90 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.175,90 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.144.860,22 |
578.153,85 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist unter der Firmierung D2F Dresden
GmbH mit Sitz in Dresden beim Amtsgericht Dresden
unter der Registernummer HRB 20828 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist nach
den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften unter
Beachtung der Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
Gesellschaft macht bei der Aufstellung des Anhangs von den
Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung der Bilanz
keinen, bei der Aufstellung des Anhangs teilweise Gebrauch.
Für Zwecke der Offenlegung wurden die
Erleichterungen des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in
Anspruch genommen.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1.
Grundsatz der Unternehmensfortführung
Der Jahresabschluss ist aufgrund des Beschlusses der
Gesellschafter, die Gesellschaft mit Ablauf des 31.
Dezember 2016 zu liquidieren, unter Abkehr vom Grundsatz
der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB) erstellt worden. Die Bilanzierung der
Vermögensgegen- stände und Schulden erfolgt zu
Liquidationswerten.
Die gemäß der nachfolgend dargestellten
Grundsätze ermittelten Wertansätze für
Vermögensgegenstände und Schulden entsprechen den
Liquidationswerten.
2.2.
Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten gegebenenfalls vermindert und
außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich
dauerhafter Wertminderung angesetzt.
2.3.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalbetrag
angesetzt.
2.4.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die liquiden Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert.
2.5.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind für erkennbare Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgt
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
2.6.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Dresden, 27. Februar 2019
gez. Günter Hutschalik
Liquidator
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.05.2019 festgestellt.
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