Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 3340
Eingetragen
19.2.2002
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauSonstiger Tiefbau a. n. g. (ohne Bau von Industrieanlagen)
Gegenstand
Ist die Ausführung von Tiefbauarbeiten, Kanal - und Leitungsbau.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Schleich
seit 19.2.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schleich Tiefbau GmbH

6473 Gedern/Wetteraukreis

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 112.907,00 151.754,00
I. Sachanlagen 112.907,00 151.754,00
B. Umlaufvermögen 380.136,15 532.513,47
I. Vorräte 29.200,00 24.055,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 230.597,38 508.442,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 120.338,77 16,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.481,50 2.156,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 495.524,65 686.423,97

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 142.838,67 141.859,43
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 116.294,84 164.439,32
III. Jahresüberschuss 979,24 -48.144,48
B. Rückstellungen 104.512,02 96.120,59
C. Verbindlichkeiten 248.173,96 448.443,95
Bilanzsumme, Summe Passiva 495.524,65 686.423,97

Anhang




1. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU BESONDERHEITEN DER FORM, INSBESONDERE DER GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

1.1. Angabe und Begründung der Darstellungsform der Bilanz

Der Jahresabschluss der Schleich Tiefbau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses im Geschäftsjahr 2010 nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB bei der Position Rückstellungen für Pensionen und sonstige Vermögensgegenstände angepasst.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Auf die größenabhängige Erleichterung für die Gliederung der Bilanz ist, wie im Vorjahr, verzichtet worden.


2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BEWERTUNG UND BILANZIERUNG EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER MASSNAHMEN

2.1. Angabe der auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Aufstellung des Jahresabschlusses erstmalig nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Abschreibung erfolgt, sofern zulässig, grundsätzlich degressiv. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Abschreibung führt.

Der in Vorjahren für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen Euro 150,01 und Euro 1.000,00 gebildete Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG) wird weiter über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Vorräte


Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

unfertige Leistungen


Die unfertigen Leistungen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die den Selbst­kosten entsprechen, angesetzt. Die Aufnahme und Bewertung wurde von der Gesellschaft vorgenommen. Eine Überprüfung war nicht Gegenstand unseres Auftrages.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Bewertung der Forderungen erfolgte grundsätzlich zu Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgte in Höhe der geschätzten oder erwarteten Kostenbelastung, wobei diese, wenn möglich, rechnerisch ermittelt wurde. Bei vergleichbaren Vorjahresaufwendungen wurden diese als Hilfsgröße herangezogen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Rückstellungen für Pensionen


Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Der Ansatz erfolgte entsprechend dem vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachten.

Die Ansprüche aus der verpfändeten Rückdeckungsversicherung, die zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen, wurden verrechnet (§ 246 Abs. 2 HGB).

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Euro

Erfüllungsbetrag der Schulden

355.588,00
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte
297.980,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
297.980,00


Von dem Wahlrecht zur Verteilung des Betrages (Euro 3.910,00) der Sonderzuführung infolge der geänderten Bewertung auf Grund des BilMoG gemäß Artikel 67 Abs. 1 und 2 EGHGB wurde nicht Gebrauch gemacht.

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet.

Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:

Zinssatz
3,89
%
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen
0,00
%
zugrunde gelegte Sterbetafel
Richttafel 2005 von Heubeck



Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

3.1. Angabe des Vorschlages über die Verwendung des Ergebnisses

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 979,24 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Im Gewinnvortrag bleibt demnach ein Betrag von Euro 117.274,08.

4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

4.1. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, Angabe nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Unter der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind Euro 0,00 enthalten, die gegenüber Gesellschaftern bestehen.

Unter der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" in Höhe von Euro 214.638,56 sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 170.584,57 enthalten.

4.2. Angabe der Namen der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Geschäftsführer der Schleich Tiefbau GmbH war während des Berichtszeitraumes:

Herr Wolfgang Schleich, Bautechniker.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Kredite, Ausleihungen zu Gunsten des Geschäftsführers bestanden im Berichtszeitraum in Höhe von Euro 0,00.

4.3. Restlaufzeit von Verbindlichkeiten


Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.


Schleich Tiefbau GmbH
gez. Wolfgang Schleich, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2017 festgestellt.

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