Schleich
Tiefbau GmbH
6473
Gedern/Wetteraukreis
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
112.907,00 |
151.754,00 |
| I.
Sachanlagen |
112.907,00 |
151.754,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
380.136,15 |
532.513,47 |
| I.
Vorräte |
29.200,00 |
24.055,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
230.597,38 |
508.442,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
120.338,77 |
16,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.481,50 |
2.156,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
495.524,65 |
686.423,97 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
142.838,67 |
141.859,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
116.294,84 |
164.439,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
979,24 |
-48.144,48 |
| B.
Rückstellungen |
104.512,02 |
96.120,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
248.173,96 |
448.443,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
495.524,65 |
686.423,97 |
Anhang
1. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU BESONDERHEITEN DER
FORM, INSBESONDERE DER GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
1.1.
Angabe und Begründung der Darstellungsform der
Bilanz
Der Jahresabschluss der Schleich Tiefbau GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
im Geschäftsjahr 2010 nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB bei der Position Rückstellungen
für Pensionen und sonstige
Vermögensgegenstände angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266
HGB gegliedert. Auf die größenabhängige
Erleichterung für die Gliederung der Bilanz ist, wie
im Vorjahr, verzichtet worden.
2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BEWERTUNG UND BILANZIERUNG
EINSCHLIESSLICH DER
VORNAHME STEUERRECHTLICHER MASSNAHMEN
2.1.
Angabe der auf die Posten der Bilanz angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Aufstellung
des Jahresabschlusses erstmalig nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
Abschreibung erfolgt, sofern zulässig,
grundsätzlich degressiv. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Abschreibung führt.
Der in Vorjahren für Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen Euro 150,01 und Euro 1.000,00
gebildete Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG) wird weiter
über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear
abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
unfertige Leistungen
Die unfertigen Leistungen wurden mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die den
Selbstkosten entsprechen, angesetzt. Die Aufnahme und
Bewertung wurde von der Gesellschaft vorgenommen. Eine
Überprüfung war nicht Gegenstand unseres
Auftrages.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich zu Nennwert unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgte in Höhe der
geschätzten oder erwarteten Kostenbelastung, wobei
diese, wenn möglich, rechnerisch ermittelt wurde. Bei
vergleichbaren Vorjahresaufwendungen wurden diese als
Hilfsgröße herangezogen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Rückstellungen für Pensionen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Der Ansatz
erfolgte entsprechend dem vorliegenden
versicherungsmathematischen Gutachten.
Die Ansprüche aus der verpfändeten
Rückdeckungsversicherung, die zur Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen dienen, wurden verrechnet (§
246 Abs. 2 HGB).
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von
Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag der Schulden
|
355.588,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
297.980,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
297.980,00
|
Von dem Wahlrecht zur Verteilung des Betrages (Euro
3.910,00) der Sonderzuführung infolge der
geänderten Bewertung auf Grund des BilMoG
gemäß Artikel 67 Abs. 1 und 2 EGHGB wurde nicht
Gebrauch gemacht.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
3,89
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafel 2005 von
Heubeck
|
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN
DER BILANZ
3.1.
Angabe des Vorschlages über die Verwendung des
Ergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro
979,24 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Im Gewinnvortrag bleibt demnach ein Betrag von Euro
117.274,08.
4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
4.1.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern,
Angabe nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Unter der Position "Sonstige
Vermögensgegenstände" sind Euro 0,00 enthalten,
die gegenüber Gesellschaftern bestehen.
Unter der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" in
Höhe von Euro 214.638,56 sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
170.584,57 enthalten.
4.2.
Angabe der Namen der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Geschäftsführer der Schleich Tiefbau GmbH
war während des Berichtszeitraumes:
Herr Wolfgang Schleich, Bautechniker.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Kredite, Ausleihungen zu Gunsten des
Geschäftsführers bestanden im Berichtszeitraum in
Höhe von Euro 0,00.
4.3.
Restlaufzeit von Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Schleich Tiefbau GmbH
gez. Wolfgang Schleich, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2017 festgestellt.
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