msg
medien-service-gmbh
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.879,00 |
27.302,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.879,00 |
27.302,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
514.004,48 |
455.022,80 |
| I.
Vorräte |
21.854,98 |
27.309,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
486.196,66 |
235.670,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.952,84 |
192.043,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.018,09 |
9.440,28 |
| Aktiva |
530.901,57 |
491.765,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.139,59 |
110.281,04 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
84.281,04 |
| III.
Bilanzgewinn |
139,59 |
|
| B.
Rückstellungen |
90.745,20 |
78.192,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
414.016,78 |
303.292,04 |
| Summe
Passiva |
530.901,57 |
491.765,08 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die msg medien-service-GmbH mit Sitz in Bad Homburg
v.d. Höhe ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter
der Nummer HRB 12278 in das Handelsregister eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags
zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde weitgehend nach den
für große Kapitalgesellschaften bestehenden
Vorschriften aufgestellt, bei der Offenlegung wurden die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften
(§ 326 HGB) in Anspruch genommen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
2. Angaben zur Bilanz
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wird bei Anschaffungskosten zwischen
€ 250 und € 1.000 im Jahr des Zugangs ein
steuerlicher Sammelposten gebildet, der über fünf
Jahre linear abgeschrieben wird. Abgänge innerhalb
dieses Zeitraums werden nur handelsrechtlich erfasst.
Betragen die Anschaffungskosten bis zu € 250, werden
sie im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen wurden zum Nennwert abzüglich
Wertberichtigungen für erkennbare Risiken bewertet.
Alle Forderungen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die
Flüssigen Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Der Jahresabschluss wurde nach vollständiger
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein
Gewinnvortrag von € 84.281,04 einbezogen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbare
Verpflichtungen gebildet und mit dem wahrscheinlichen
Erfüllungsbetrag bewertet. Bei der
Rückstellungsbewertung wurden unter Beachtung der
Restlaufzeit die Preis- und Kostensteigerungen mit
(Zinssatz) p.a. berücksichtigt. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit
dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Die Restlaufzeiten betragen:
Gesamtbetrag Verbindlichkeiten
|
davon bis zu einem Jahr
|
davon mehr als ein Jahr und bis zu fünf
Jahren
|
davon größer fünf Jahre
|
€
|
€
|
€
|
€
|
414.016,78
|
414.016,78
|
0,00
|
0,00
|
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern über € 178.479,09 (Vorjahr:
€ 0,00) enthalten.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Bezeichnung
|
Gesamtbetrag
|
|
€
|
Die sonstigen
finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)
betragen insgesamt
|
68.864,54
|
davon aus
Altersversorgung:
|
0,00
|
davon gegenüber
verbundenen Unternehmen:
|
0,00
|
davon gegenüber
assoziierten Unternehmen:
|
0,00
|
5. Ergänzende Angaben
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 14
Arbeitnehmer beschäftigt.
Bad Homburg v.d. Höhe,
14. April 2025
gez.Kevin Balzer
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gez.Florian Schmitt
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|
gez.Henrik Edel
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|
gez.Christian Oehne
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.04.2025
festgestellt.
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