Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 743028
Vorher
Neckarsee 274. V V GmbH
Eingetragen
14.11.2012
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Pfledderer
seit 4.12.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Jürgen Pfldderer
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Jürgen Pflederer
Wibelstraße 5, 74613 Öhringen
335.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

JP Holding GmbH

Öhringen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.028.285,60 1.714.462,19
I. Finanzanlagen 1.028.285,60 1.714.462,19
B. Umlaufvermögen 1.521.607,30 1.366.253,14
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.237.065,28 1.322.070,19
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 284.542,02 44.182,95
Summe Aktiva 2.549.892,90 3.080.715,33

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.533.647,90 3.064.627,33
I. gezeichnetes Kapital 235.000,00 235.000,00
II. Kapitalrücklage 35.790,43 35.790,43
III. Gewinnvortrag 2.443.836,90 954.510,91
IV. Jahresfehlbetrag 180.979,43 -1.839.325,99
B. Rückstellungen 16.245,00 16.088,00
Summe Passiva 2.549.892,90 3.080.715,33

Anhang

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und verzichtet daher gestützt auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB auf die Anhangangaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 HGB, § 285 Nr. 2-4, 8, 9 Buchstabea und b, Nr. 10-12, Nr. 14, 15, 15a, 17-19, 21, 22, 24, 26-30, 32-34 HGB.

§ 284 Abs. 1 HGB: Angaben zur Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung, die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht wurden

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden vollständig dort getätigt. Von einem etwaigen Wahlrecht zum Verzicht auf solche Angaben wurde kein Gebrauch gemacht.

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Wertansatz der Finanzanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB: Angabe und Begründung für die Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Geschäftsjahr wurde von den nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht abgewichen.

§ 285 Nr. 1 HGB: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren und Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren bestehen nicht.

Es sind keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte gesichert.

§ 285 Nr. 3a HGB: Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Verpflichtungen aus Altersversorgung sowie ggü. verbunden Unternehmen sind gesondert auszuweisen.

Derartige Verpflichtungen bestehen nicht.

§ 285 Nr. 7 HGB: Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter; ohne Unterteilung (§ 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Im Unternehmen waren im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt.

§ 285 Nr. 9 Bst. c) HGB: Gewährte Kredite und übernommene Haftungen zu Gunsten der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrats, des Beirats und ähnlicher Organe

Ein Verrechnungskonto ggü. dem Gesellschafter-Geschäftsführer wird auf Kontokorrentbasis geführt und als solches mit Forderungs- oder Verbindlichkeitensaldo in der Bilanz ausgewiesen.

§ 285 Nr. 14a HGB: Informationen zum Konzernabschluss, zum kleinsten Konsolidierungskreis. Auf die Angabe zum Ort der Offenlegung wird verzichtet (§ 288 Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht nicht.

§ 285 Nr. 20 HGB: Grundlegende Annahmen und Bewertungsmethoden sowie Umfang und Art der nach § 340e HGB bewerteten derivativen Finanzinstrumente

Derartige Finanzinstrumente bestehen nicht.

§ 285 Nr. 31 HGB: Erläuterungen zu Art und Höhe von Erträgen und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung

Derartige Aufwendungen und Erträge sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses

 

Öhringen, den 02.10.2024

JP Holding GmbH

Jürgen Pfledderer, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2024 festgestellt.

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