HOCO-Küchen-Studio GmbHLiquidiert
24640 Schmalfeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Norbert Hans Kück seit 2.1.2018 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HOCO Küchen-Studio GmbHSamtensJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2012Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 31.12.2010 haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungSachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die Beteiligungen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Eigenkapital Das Stammkapital von EUR 192.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Im Rahmen einer verdeckten Einlage in 2008 wurden der Kapitalrücklage EUR 200.000,00 zugeführt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen werden in der Steuerbilanz mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG bewertet. Die Ermittlung der Pensionsrückstellung gemäß § 253 HGB in der durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Fassung wurde nach dem Projected Unit Credit -Verfahren durchgeführt. In der Handelsbilanz ist die Pensionsrückstellung zum 31.12.2012 in Höhe von EUR 131.384,00 auszuweisen. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht keinen Gebrauch, den notwendigen außerordentlichen Zuführungsbetrag in Höhe von EUR 2.462,00 aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die Vermögensgegenstände aus den Rückdeckungsansprüchen der Pension in Höhe von EUR 58.054,00 sind, da sie dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit den Schulden, der Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 131.384,00, zu verrechnen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Im Saldo ergibt sich ein Passivposten in Höhe von EUR 73.330,00. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Berufsgenossenschaft und Abschluss- und Prüfungskosten.
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 325.194,18 ausgewiesen. Haftungsverhältnisse Für die Verbindlichkeiten gegenüber der Firma Störmer besteht eine Bürgschaft des Gesellschafters Herrn Norbert Kück in Höhe von EUR 18.951,82. Derzeit besteht ein Rechtsstreit, der auf eine Inanspruchnahme aus der gewährten Bürgschaft hindeutet. Sonstige AngabenLatente Steuern Im Hinblick auf die steuerlichen Verlustvorträge ist bei der Berechnung aktiver latenter Steuern die Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnungen zu berücksichtigen gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB. Bei einer gegenwärtigen ertragsteuerlichen Belastung der GmbH in Höhe von ca. 30% ergeben sich aus den festgestellten Verlustvorträgen zum 31.12.2011 für Gewerbesteuer in Höhe von EUR 1.087.451,00 und Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 1.033.730,00 steuerliche Vermögensvorteile in Höhe von ca. TEUR 318 (30 % von durchschnittlich EUR 1.060.590,50). Da die HOCO Küchen-Studio GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft ist, ist sie entsprechend der größenabhängigen Erleichterung nach § 274a Nr. 5 HGB von der Verpflichtung zum Ausweis latenter Steuern befreit. Im Übrigen ist die steuerliche Nutzung des Verlustvortrages innerhalb der nächsten 5 Jahre unwahrscheinlich. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Uwe Dittrich und Herrn Norbert Kück. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Stralsund, den 19.12.2013 Gez. Uwe Dittrich Norbert Kück Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.12.2013. |
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