KOMS
GmbH
Usingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2012
EUR |
30.9.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.588,98 |
31.966,98 |
| I.
Sachanlagen |
313,00 |
691,00 |
| II.
Finanzanlagen |
31.275,98 |
31.275,98 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.293,98 |
4.379,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
790,95 |
3.155,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
2.600,00 |
| II.
Wertpapiere |
2.600,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
903,03 |
1.223,46 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
5.402,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.882,96 |
41.748,58 |
Passiva
|
|
30.9.2012
EUR |
30.9.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.469,85 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
6.700,00 |
6.700,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
5.200,00 |
5.200,00 |
| IV.
Verlustvortrag |
35.030,15 |
42.902,48 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
5.402,48 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.713,11 |
33.357,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
25.899,88 |
26.873,45 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
7.641,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.882,96 |
41.748,58 |
Anhang
1. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr sowie den
Mehraufwand aufgrund der latenten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim handelsrechtlichen Jahresabschluss konnten die
bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
a)
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.600,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
b)
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
25.899,88 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0,00 Euro
|
5. Sonstige Angaben
Haftungsverbindlichkeiten gemäß § 251
HGB bestanden am Ende des Berichtszeitraumes nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz enthalten sind und auch nicht nach § 251
HGB anzugeben sind, bestehen nicht.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Weitere Beteiligungen der Kapitalgesellschaft oder
der für Rechnung der Kapitalgesellschaft handelnde
Personen, die nicht aus der Bilanz oder diesem Anhang zu
entnehmen sind, sind nicht gegeben.
Das Unternehmen gehört keinem Konzern an.
Usingen, den 24. September 2013
gez. George Kalman (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2013 festgestellt.
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