GFA Gesellschaft für Arbeitsförderung mbH
Selbe AdresseVermittlung von Arbeitskräften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz-Gerd Lindschulte seit 18.5.2022 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Chance gGmbHGronauJahresabschluss zum 31. Dezember 2022LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell Die Chance gGmbH verfolgt seit 1995 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Aufgabe ist die Beschäftigung von Erwerbslosen, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit sonstigen Vermittlungshemmnissen in kommunalen oder gesellschaftlich nützlichen Betätigungsfeldern im Auftrag der Stadt Gronau im Wege der Organisations- und/oder Erfüllungsprivatisierung sowie deren Qualifizierung und Betreuung mit dem Ziel, die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Stadt Gronau ist alleinige Inhaberin der Geschäftsanteile des kommunalen Unternehmens. Sitz des Unternehmens ist Gronau. Das Unternehmen ist vorwiegend örtlich, in Teilbereichen auch regional tätig. In Erfüllung dieses Gesellschaftszwecks sind Gegenstand des Unternehmens: · die berufliche Qualifizierung, sprachliche Bildung und Umschulung, · die Beratung und die begleitende berufs- und sozialpädagogische Betreuung, · die Durchführung von Beschäftigungsprojekten und arbeitstherapeutischer Maßnahmen, · die Durchführung grenzüberschreitender Qualifizierungs-, Sprach-, Beratungs-, Betreuungs-, Integrations-, Austausch- und Beschäftigungsprojekten, · hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Weiterer Unternehmenszweck der Gesellschaft ist der Betrieb und die Unterhaltung von Kindertagesstätten. Der Betrieb von Kindertagesstätten wurde im Geschäftsjahr 2021 eingestellt. Die Gesellschaft führt auch, nicht auf den Gewinn ausgerichtete, gemeinnützige Arbeitsvermittlung und gemeinnützigen Verleih von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks arbeitet die Gesellschaft mit der Stadt Gronau, der Arbeitsverwaltung, dem Job-Center des Kreises Borken, Trägern der beruflichen Qualifizierung, Betrieben und sonstigen hierzu berufenen Stellen zusammen. Leistungsbeziehungen zu Dritten kann die Gesellschaft zur Erfüllung des Auftrages der Stadt Gronau eingehen. Mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 hat die Chance gGmbH den Betrieb der Flüchtlingsbetreuung sowie das Angebot der Schulsozialarbeit eingestellt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Als gemeinnützige Gesellschaft für Menschen mit Vermittlungshemmnissen arbeitet die Chance stetig an der Entwicklung und Durchführung von Projekten, die in dieser Form einzigartig sind bzw. sonst nicht angeboten werden. Geförderte Arbeit in den gewerblichen Diensten, Arbeitsgelegenheiten (ehemals sog. 1,- €-Jobs) und die gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung bilden das Angebotsportfolio im Beschäftigungsbereich. Alle Projekte werden durch sozialpädagogische Betreuung begleitet. Entwicklung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (soweit die Zahlen vorlagen) Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen in Gronau betrug zum 31.12.2022 19.008. Bezogen auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter waren 1.453 Personen arbeitslos gemeldet (4,5 Prozent, im Vorjahr 4,8 Prozent). 2.909 Personen hatten in 2021 Anspruch der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Vorjahr 3.180). Die Mindestsicherungsquote gibt den prozentualen Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Gesamtbevölkerung an. Mit 4.049 Personen (8,3 %) in 2021 ist die Zahl seit 2020 nur leicht zurückgegangen (4.310 Personen, 8,9 %). Dieser weiterhin hohen Zahl von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten trägt der Gesetzgeber mit dem am 01.01.2019 eingeführten Teilhabechancengesetz Rechnung. Dieser geförderte soziale Arbeitsmarkt soll langzeitarbeitslosen Menschen Perspektiven aus der Arbeitslosigkeit und einen Weg in den Arbeitsmarkt und in einen geregelten Arbeitsalltag eröffnen. Im Bereich der Qualifizierungs- und Betreuungsmaßnahmen werden ausgeschriebene Maßnahmen des Kreises Borken sowie der Stadt Gronau angeboten. Einzelne Bildungsmaßnahmen wurden, obwohl sie sich stark an den Bildungszielplanungen der Arbeitsagentur und den des Jobcenters des Kreises Borken orientieren, gar nicht durchgeführt. Weiterhin gab es keine speziellen Förderungen für besonders niederschwellige Maßnahmen. Eine Nichtauslastung der Maßnahmen durch fehlende Zuweisungen durch das Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit wird stetig im Austausch mit den dort zuständigen Sachbearbeitern und deren Vorgesetzten besprochen. In einem eigenen Schulungszentrum bietet die Chance als Sprachkursanbieter Integrationskurse mit Alphabetisierung sowie Deutschsprachförderkurse (DeuFöV) zur Zielerreichung der Qualifikationen A2 bzw. B1 im Auftrag des BAMF an. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 5 Integrationskurse mit Alphabetisierung, 2 Berufssprachkurse und 4 allgemeine Integrationskurse angeboten. Die Situation in der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung ist entsprechend der Entwicklung in der Branche weiterhin schwierig. Eine neue Gesetzgebung zur Leiharbeit in Bezug auf die Gleichstellung der Mitarbeiter und einer max. Verleihzeit von 18 Monaten an entleihende Betriebe hat Einfluss auf die Verwaltung, die Disposition und die Rechnungslegung sowie auf das Gesamtergebnis der Abteilung. Die gewünschte Vermittlung von Arbeitskräften bleibt dennoch vorrangiges Ziel und betrug im Berichtszeitraum 13 Mitarbeiter/-innen (Vorjahr 16). Durchschnittlich betrug die Mitarbeiterzahl in der Arbeitnehmerüberlassung 49 Personen (Vorjahr 56). Durch die Betriebsprüfung für die Jahre 2018 bis 2020 kam es für den Teilbereich zum Verlust der Gemeinnützigkeit. Da auch die Kunden- als auch Mitarbeiterzahl rückläufig war, hat man sich dazu entschlossen, das Tätigkeitfeld der Arbeitnehmerüberlassung zum Jahresende 2023 aufzugeben. 2. Geschäftsverlauf und Lage Vorbemerkung Im Jahresabschluss 2019 wurde darauf hingewiesen, dass die seit dem Geschäftsjahr 2017 bestehende Systematik der Umverteilung der Verwaltungsgemeinkosten mit dem Verteilschlüssel nach Erlösen vorgenommen wurde. Ursächlich hierfür waren die bereits nach dieser Systematik eingereichten Abrechnungen der Kindertagesstätten seit dem Kindergartenjahr 2012/2013. Seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 werden die Abrechnungen nach der vormals angewandten Umlagesystematik nach Köpfen der zugeordneten Mitarbeiter/-innen erstellt. Die Umverteilung der Verwaltungsgemeinkosten ist im Geschäftsjahr 2020 daher wieder nach Köpfen vorgenommen worden. Ab dem Geschäftsjahr 2022 wurde auf eine verursachungsgerechte Verteilung der Verwaltungsgemeinkosten umgestellt. Beeinflussende Parameter sind dabei die Kopfanzahl, anfallende Geschäftsfälle und der zeitliche Einsatz der Verwaltungsangestellten inkl. Geschäftsführung. Das "Ergebnis I" stellt dabei das Ergebnis vor Umlage der Verwaltungskosten dar. Um die tatsächlichen operativen Ergebnisse der einzelnen Bereiche darstellen zu können, ist der seitens der Gesellschafterin, der Stadt Gronau, gewährte Betriebskostenzuschuss separiert und nicht in der Gemeinkostenumlage berücksichtigt (Ergebnis II). Die nachfolgend genannten Beträge sind auf glatte T€ gerundet. Die Chance weist im Jahr 2022 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von T€ 54ein zum Vorjahr besseres Jahresergebnis (Vorjahr T€ - 427) aus. Das per Wirtschaftsplan für 2022 ursprünglich erwartete Ergebnis von T€ 25 wurde übertroffen. Das Jahresergebnis als wesentlicher finanzieller Leistungsindikator ist insbesondere durch die im Folgenden aufgeführten Ereignisse beeinflusst: Durch die Betriebsprüfung der Jahre 2018 - 2020 wurde festgestellt, dass der Teilbereich der Arbeitnehmerüberlassung nicht der Gemeinnützigkeit unterliegt. Der für 2022 zu beziffernde Schaden liegt bei T€ 17. Zusätzlich wurde eine Rückstellung für die Aufhebung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eingebucht. a) Ertragslage Gesamtunternehmen
Der für das Geschäftsjahr 2022 beanspruchte Betriebskostenzuschuss betrug T€ 1.041. Durch den Wegfall der Kindertagesstätten und Projekten wie der Flüchtlingsbetreuung und Schulsozialarbeit haben sich die Ein- und Ausgaben der Chance gGmbH deutlich reduziert. Zudem war der Bereich der Arbeitnehmerüberlassung deutlich rückläufig. Im Gesamtergebnis auf die einzelnen Positionen bezogen ist festzustellen, dass die Personalkosten per Saldo um T€ 1.738 gesenkt werden konnten. Jedoch stehen diese im direkten Zusammenhang mit stark rückläufigen Gesamterlösen in Höhe von T€ 2.236. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr in Summe um T€ 1.013 gesunken. Hier wirken sich besonders der Wegfall der Kitas, die Beendigung der Zusammenarbeit mit der externen Beratungsgesellschaft sowie der Wegfall der Belastung durch die Betriebsprüfung aus. 1. Qualifizierung und Beratung (einschließlich Sprachkurse)
Die Gesamtleistung im Bereich Qualifizierung und Beratung sank noch einmal um T€ 118. Dies lag hauptsächlich daran, dass im Teilbereich Beratung einige Maßnahmen und Projekte ausgelaufen sind. Die Entwicklung in dem Bereich Sprache war gerade im 2. Halbjahr 2022 positiv. Da die Personalkosten ebenfalls gesenkt werden konnten (T€ - 165), konnte das Ergebnis I deutlich verbessert werden. Durch den Wegfall der Kindergärten stieg die Umlage der Verwaltungskosten um T€ 46, so dass es zu einer Verbesserung des Ergebnisses um T€ 21 kommt. Durch Mehrumsätze bei den Sprachkursen wird für die folgenden Jahre mit einer Verbesserung des Ergebnisses gerechnet. 2. Gewerbliche Dienstleistungen
Insgesamt konnte das Ergebnis I des Bereichs nochmals um T€ 65 verbessert werden. Das liegt größtenteils daran, dass die Umsatzerlöse deutlich gesteigert werden konnten. Den gesunkenen Personalkosten steht ein Anstieg der sonst. betrieblichen Aufwendungen gegenüber. Aufgrund einer Änderung der Bewertungsmaßstäbe bezüglich der Umlage der Verwaltungskosten ergibt sich eine Verschlechterung des Ergebnisses nach Umlage um T€ 257. Unter Berücksichtigung der Umlage des Betriebskostenzuschusses ergibt sich für die Gewerke ein ausgeglichenes Ergebnis. Durch die Einstellung eines operativen Leiters im August 2022, dem Wegfall der Personalkosten eines übergeordneten Mitarbeiters und die Anhebung der Preise wird in 2023 mit einer Verbesserung des Ergebnisses gerechnet. Die Preisverhandlungen mit den wichtigsten Kunden konnten für 2023 positiv gestaltet werden. Diese werden nun in regelmäßigen Abständen - mindestens jährlich - durchgeführt. 3. Arbeitnehmerüberlassung
In der Arbeitnehmerüberlassung/Haushaltsservice sind die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr nochmals um T€ 241 auf T€ 1.241 gesunken. Während für den Bereich Haushaltsservice leicht steigende Umsätze zu verzeichnen waren, ging der Umsatz im Bereich Arbeitnehmerüberlassung aufgrund des Wegfalles von Kunden weiter deutlich zurück. Der Personalaufwand ist demgegenüber auf T€ 1.251 gesunken. Durch die aus der Betriebsprüfung resultierenden Ergebnisse wird der Umsatz im Geschäftsjahr 2023 nahezu halbiert. Das Betätigungsfeld der Arbeitnehmerüberlassung wird mit dem laufenden Geschäftsjahr 2023 enden. Der Bereich des Haushaltsservice soll weiter ausgebaut werden. Das Ergebnis I vor Umlage verbesserte sich somit um T€ 161, bleibt aber negativ. Während das Ergebnis II für den Bereich Haushaltsservice positiv ist (T€ 28), bleibt das Ergebnis II der Arbeitnehmerüberlassung (T€ - 75) negativ. 4. Verwaltung
Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 57 gestiegen. Dies liegt daran, dass wir ab dem 01.05.2022 wieder einen hauptberuflichen Geschäftsführer haben und die Kosten des Operativen Leiters ab 01.08.2022 ebenfalls der Verwaltung zugerechnet werden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind per Saldo um T€ 94 auf T€ 308 gesunken. Dies ist auf gesunkene Aufwendungen für Beratung und EDV (IT-Umstellung in 2021) zurückzuführen. Die Kosten für Beratung und IT werden durch die für 2021 gewährten Zuschüsse seitens der Stadt Gronau ausgeglichen. b) Finanzlage Durch die im Oktober 2019 das Eigenkapital stärkenden Maßnahmen von Seiten der Gesellschafterin in Höhe von T€ 2.500 als Einlage in die Kapitalrücklage und der hieraus mit einem Teilbetrag sofort zu Verfügung gestellten Liquidität in Höhe von T€ 600 im November 2019 und die positive Geschäftsentwicklung war die Gesellschaft in 2022 zu jeder Zeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu bedienen. c) Vermögenslage Das Anlagevermögen ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 31 auf T€ 145 zurückgegangen. Investitionen von T€ 29 standen Abgängen von T€ 15 und Abschreibungen von T€ 45 gegenüber. Das Umlaufvermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 51 auf T€ 2.508 verringert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren mit T€ 417 um T€ 32 niedriger als im Vorjahr. Sie resultieren weiterhin mit T€ 240 aus Nachbelastungen von Umsatzsteuer aufgrund der Betriebsprüfung, die in 2023 ausgeglichen werden. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen hingegen konnte ein Rückgang um T€ 56 auf T€ 156 verzeichnet werden. Die Forderung gegen die Gesellschafterin hat sich um T€ 66 auf T€ 1.421 verringert. Sie resultieren mit T€ 156 aus Nachbelastungen von Umsatzsteuer aufgrund der Betriebsprüfung. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit T€ 53 um T€ 21 höher als im Vorjahr. Die Geldmittel beliefen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 445 und waren somit um T€ 89 höher als im Vorjahr. Das Eigenkapital beläuft sich auf T€ 563. Die Sonderposten für Investitionskostenzuschüsse bilden die Finanzierung von Anlagevermögen durch Zuschüsse der Stadt Gronau ab. Per Saldo hat sich dieser Posten mit T€ 74 im Vergleich zum Vorjahr (T€ 89) rückläufig entwickelt. Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 55 erhöht. Für drohende Rückzahlungsverpflichtungen (bzw. im Vorjahr auch für zu bildende Rücklagen) aus KiBiz-Mitteln für die Kindertagesstätten ist eine Rückstellung von T€ 361 (Vorjahr T€ 361) dotiert. Sie betrifft das Kindergartenjahr 2018/2019. Zusätzlich zu einer Rückstellung für Schadenersatzansprüche des früheren Vermieters in Höhe von T€ 50, wurde für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eine Rückstellung von T€ 64 gebildet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit T€ 50 um T€ 57 gesunken. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. die Auszahlung der Rücklagen an die neuen Kita-Träger in Höhe von T€ 223 und Umsatzsteuerverbindlichkeiten von T€ 684 (Vorjahr T€ 585) erfasst. d) Gesamtaussage Die Chance bewegt sich nach wie vor in einem schwierigen Betätigungsfeld. Die Bereiche gewerbliche Dienstleistungen, Haushaltsservice und Sprache müssen weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig müssen neue Betätigungsfelder erschlossen werden, um potentiellen Teilnehmern und Arbeitnehmern eine Heimat bei der Chance gGmbH bieten zu können. Zudem müssen die bereits eingeleiteten Restrukturierungsprozesse hinsichtlich der Ausrichtung einzelner Bereiche wie auch letztlich im Hinblick auf das Gesamtunternehmen kurzfristig zu Ende gebracht und weitere grundsätzliche Entscheidungen herbeigeführt werden. III. Chancen- und Risikobericht, Prognose und Aussicht a) Chancen und Risiken Die Gesellschaft ist mit ihrem Angebotsportfolio insgesamt in Themenfeldern tätig, die insbesondere durch teilweise sehr kurzfristige politische Einflüsse und Entscheidungen bestimmt sind. Dies birgt gerade in der Kurzfristigkeit durchaus Risiken, die sich darin äußern, dass bewilligte Maßnahmen und Projekte häufig zeitlich limitiert sind und dadurch in Teilbereichen eine mittel- oder sogar langfristige Planung deutlich erschwert wird. Im Zuge des Restrukturierungsprozesses wird nunmehr festzulegen sein, ob an diesem Geschäftsmodell festgehalten wird oder eine Ausrichtung des Unternehmens vorgenommen wird, die den Fokus auf langfristig ausgerichtete Betätigungsfelder richtet, die ein weitaus geringeres Risiko beinhalten und letztlich auch besser planbar sind. 1. Qualifizierung und Beratung Im Jahr 2022 konnte das Kursangebote zur Spracherreichung des Zielniveaus von A2/B1, welches das Hauptangebot der Chance gGmbH darstellt, sowie weitere Sprachkurse leicht ausgebaut werden. Durch den Ausbruch des Kriegs in der Ukraine ist ab dem 2. Halbjahr 2022 ein deutlicher Anstieg der Sprachkurse zu verzeichnen. Auch die durch die Bundesregierung gewünschte Verbesserung der Integration von Flüchtlingen und Migranten aus osteuropäischen Ländern wird zukünftig zu einer wieteren Belebung des Geschäftsfeldes Sprache führen. Das bestehende Kursangebot wird neben den angestellten Lehrkräften seit 2022/2023 durch zwei externe Honorarkräfte abgedeckt. Die für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgesehene Maßnahmenplanungen im Bereich der beruflichen Förderung und Qualifikation gehen - aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre - weiter von einem deutlich verminderten finanziellen Engagement der öffentlichen Fördergeber bei der Vergabe für neue Maßnahmen und Projekte zur Integration von Arbeitslosen aus. Das Projekt Kenntnisfeststellung für Flüchtlinge endete beispielsweise zum 30.06.2023. Umso wichtiger ist die Besetzung der vorhandenen Maßnahmen. Es muss auch zukünftig darauf hingewirkt werden, dass bewilligte Maßnahmenplätze eine höhere Belegungsquote generieren, da sowohl Personalressourcen als auch Infrastruktur überwiegend unabhängig von der Belegung vorgehalten werden müssen. Hierbei ist die Kooperation und der regelmäßige Austausch mit beteiligten Stellen (Jobcenter, Kreis Borken, artverwandte Dienstleister) von größer Bedeutung. Durch die personelle Neubesetzung im Januar 2023 in dem Segment Maßnahmen soll es in den kommenden Jahren zu einer Neuausrichtung des Bereichs kommen. 2. Gewerbliche Dienstleistungen Der Bereich Gewerbliche Dienstleistungen hat sich vom Ergebnis her in 2022 in Teilbereichen deutlich verbessert. Dies ist zum größten Teil auf eine Verbesserung der Erlössituation und eine gestiegene Produktivität zurückzuführen. In 2022 wurde begonnen, die strukturellen Defizite aufzuarbeiten. Durch den Wegfall mehrerer leitender Angestellter in diesem Bereich, wurde im August 2022 ein operativer Leiter eingestellt. Schwerpunkt der Arbeit sind: · Überarbeitung der Preise für Dienstleistungen und Waren · Gewerkeübergreifender Einsatz des Personals zur Steigerung der Produktivität · Mögliche Ausweiterung der Dienstleistungsportfolios · Strategische Neuausrichtung der defizitärsten Teilbereiche · Optimierung der Arbeitsprozesse und bestehenden Strukturen · Neukundengewinnung Besonders für die Teilbereiche Holzwerkstatt und Sozialkaufhaus (KaDeCe) wird in 2023/2024 eine Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit derart gestaltet, dass die hohen Defizite der vergangenen Jahre deutlich verringert werden. 3. Arbeitnehmerüberlassung Die externe Analyse der aufgetretenen Fehler innerhalb des Teilbereiches führte 2022 zu einer personellen Umsetzung der Abteilung und zur Aufarbeitung der Versäumnisse bzw. Fehlleistungen. Als Reaktion auf diese Entwicklung beendeten weitere Kunden die Zusammenarbeit. Eine Betriebsprüfung des Finanzamtes für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Münster für den Zeitraum 2018 - 2020 kam im Februar 2023 zu dem Ergebnis, dass die Gemeinnützigkeit für diesen Teilbereich nicht gewährt werden kann. Nach externer juristischer Beurteilung des Sachverhalts ist man zu dem Schluss gekommen, das Ergebnis anzuerkennen. Die Bescheide des Finanzamtes liegen mittlerweile vor. Die involvierten Kunden wurden angeschrieben. Bei den vorsteuerabzugsberichtigten Kunden konnten bisher größtenteils Einigungen erzielt werden (Abtretungen an das Finanzamt oder Zahlung der Umsatzsteuerdifferenz). Bei den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Kunden wurde für den Zeitraum 2018 und 2019 größtenteils Einrede der Verjährung geltend gemacht. Die bei der Gesellschaft verbleibende Belastung in Höhe von T€ 223 ist im Jahresabschluss 2021 abgebildet worden. Gleichzeitig wurde der Vorgang der zuständigen Eigenschadenvermögenshaftpflichtversicherung angezeigt. In 2023 wurde nach Rücksprache mit den Gremien beschlossen, den Teilbereich der Arbeitnehmerüberlassung zu schließen. b) Prognose und Aussicht 1. Restrukturierungsmaßnahme Die grundlegenden Beschlüsse für die Einleitung einer umfassenden Restrukturierungsmaßnahme wurden seitens des Rates der Stadt Gronau am 30.10.2019 gefasst. Das beschlossene Maßnahmenpaket umfasste unter anderem eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 2.500 sowie eine bis zum 31.12.2022 befristet abgegebene Patronatserklärung in Höhe von T€ 1.000, um ein Insolvenzantragsrisiko während des Restrukturierungsprozesses zu minimieren. Ferner sah der Beschluss vor, dass die Geschäftsleitung zeitlich befristet zu verstärken sei, um eine Restrukturierung des Unternehmens zu bewirken. Als Abschlussdatum für den Sanierungsprozess war der 31.12.2022 gesetzt worden. Der eingeleitete Prozess muss fortgesetzt werden. Für die nächsten Jahre werden folgende Handlungsschwerpunkte gesetzt: · Erarbeitung einer Gesamtstrategie für das Unternehmen und Aufstellung eines Maßnahmenplans · Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf Teilbereiche, die für den Unternehmenszweck (Qualifizierung von Mitarbeitern, Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen) dienlich sind und sich wirtschaftlich darstellen lassen. · Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses durch Preisanpassungen und Erhöhung der Produktivität · Optimierung der betrieblichen Abläufe und Dokumentation der diesbezüglichen Prozesse · Größere Transparenz gegenüber den Gremien und sonstigen Entscheidungsträgern Zum 01.05.2022 übernahm Herr Heinz-Gerd Lindschulte die Position des Geschäftsführers. Der im Jahr 2022 ausgeschiedene Prokurist Herr Sven Wirtz wurde durch Herrn Christian Wattendrup im kaufmännischen Bereich ersetzt. Zudem wurde zum 01.08.2022 Herr Gregor Günther als Operativer Leiter eingestellt. Im Zuge der personellen Neubesetzung wird die Restrukturierung fortgesetzt. Für den operativen Bereich wurden die Schwerpunkte bereits im Segmentbericht dargestellt. Zusätzlich zu den internen Besprechungen bezüglich Finanzauswertungen und strategischen Fragestellungen finden regelmäßig Gewerketreffen statt, an denen neben den leitenden Angestellten auch in der Regel die Geschäftsleitung teilnimmt. Für den Bereich Verwaltungen finden seit Beginn 2023 ebenfalls vierzehntägige Treffen statt. Schwerpunkte sind neben dem Tagesgeschäft: · Allgemeine Verwaltung (Arbeitsplatzbeschreibung, Prozessabbildung) · Personal (Übergang zur eigenständigen Lohnbuchhaltung) · Rechnungswesen/Controlling (Implementierung DATEV zum 01.01.2024, Suche nach neuer Warenwirtschaftslösung) · Qualitätsmanagement Die Restrukturierung wurde seit dem 25.02.2021 durch die Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbH begleitet. Die Zusammenarbeit wurde nach Abschluss letzter offener Punkte in 2023 beendet. 2. Geplantes Betriebsergebnis Für das Geschäftsjahr 2023 ist im April 2023 ein Wirtschaftsplan verabschiedet worden, welcher unter der Prämisse aufgestellt wurde, dass die Chance nach ihrem bisherigen Stand fortgeführt wird. Unter Berücksichtigung eines Betriebskostenzuschusses in Höhe von T€ 900 wurde von einem positiven Jahresergebnis, das den wesentlichen finanziellen Leistungsindikator der Gesellschaft darstellt, von T€ 39 ausgegangen. Dieses Ergebnis wird nach Abschluss des 3. Quartals deutlich überschritten werden, auch unter der Berücksichtigung, dass im Oktober 2023 eine einmalige Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie stattfinden wird. Das prognostizierte Ergebnis zum 31.12.2023 beläuft sich auf T€ 120. Die positive Entwicklung ist hauptsächlich auf einzelne Teilbereiche (Haushaltsservice, Grünpflege, Abbruchbegleitung) zurückzuführen. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird den Gremien im November 2023 vorgestellt werden. Neben betrieblichen Veränderungen (Wegfall Arbeitnehmerüberlassung) wird sich besonders die Reduzierung des Betriebskostenzuschusses auf T€ 750 auf das Ergebnis auswirken. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt die Auswirkungen des Ukraine-Krieges nicht. Da diese Auswirkungen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar waren, wurde der Wirtschaftsplan dahingehend auch nicht angepasst. Bis auf das oben geschilderte Risiko hinsichtlich der Folgen des Ukraine-Krieges gibt es keine außergewöhnlichen oder unkontrollierten finanzintensiven und sonstigen risikoreichen Geschäftsvorfälle. Bestandsgefährdende Risiken, insbesondere mit Auswirkungen auf die Liquidität der Gesellschaft, sind auf Basis der heutigen Erkenntnisse für die folgenden 12 Monate nicht zu erwarten. Gronau, Oktober 2023 Heinz-Gerd Lindschulte Geschäftsführer Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Chance gGmbH hat ihren Sitz in Gronau und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld, Reg. Nr. HRB 5862. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften des HGB und den Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Nach § 21 des Gesellschaftsvertrags hat die Gesellschaft den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Die Aktivseite der Bilanz wurde gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG um den Posten "Forderungen gegen Gesellschafter" und die Passivseite um den Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" erweitert. Die Aktivseite der Bilanz ist zudem gemäß § 265 Abs. 5 HGB um den Posten "Genossenschaftsanteile" und die Passivseite um den Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Sachanlagevermögen" erweitert worden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, die bezüglich der abnutzbaren Sachanlagen um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert werden. Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800 (ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit Nominalbeträgen unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen angesetzt. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegen Gesellschafter werden zu Nominalbeträgen angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Sachanlagevermögen enthalten die für Anschaffungen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verwendeten Zuwendungsbeträge, vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenständen entsprechen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. Erläuterungen zur Bilanz Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den Anlagennachweis (Anlagenspiegel) als Bestandteil des Anhangs. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen ergeben sich als Saldo aus sonstigen Vermögensgegenständen (€ 84.573,82; Vorjahr T€ 173), Leistungsforderungen (€ 77.996,71; Vorjahr T€ 41) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (€ 6.587,65; Vorjahr T€ 2). Forderungen und Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter (Stadt Gronau) werden - im Gegensatz zum Vorjahr - saldiert ausgewiesen. Die Forderungen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (€ 242.144,17; Vorjahr T€ 222) und sonstige Vermögensgegenstände (€ 1.265.648,84; Vorjahr T€ 1.266). Davon werden sonstige Verbindlichkeiten von € 86.520,85 abgezogen. Im Vorjahr bestanden außerdem unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 128. In den Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Sachanlagevermögen werden die passivierten Zuweisungen zur Finanzierung der geförderten Anlagegüter ausgewiesen. Die Entwicklung des Sonderpostens verläuft durch die vorgenommenen Zugänge, Abgänge und Auflösungen im Einklang mit der Entwicklung der entsprechenden Teile des Anlagevermögens. Die sonstigen Rückstellungen betreffen unverändert mit T€ 361 (Vorjahr T€ 361) drohende Rückzahlungsverpflichtungen aus Fördergeldern für die Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2018/2019. Im Übrigen sind in den sonstigen Rückstellungen insbesondere Rückstellungen für rückständige Urlaubsansprüche (T€ 124; Vorjahr T€ 136), für Mehrarbeit (T€ 42, Vorjahr T€ 71), für Prüfungskosten (T€ 27, Vorjahr T€ 15), für einen Rechtsstreit (T€ 50; Vorjahr T€ 50), für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (T€ 64; Vorjahr T€ 0) und für Jubiläumsgelder (T€ 16, Vorjahr T€ 17) enthalten.
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse gliedern sich auf folgende Tätigkeitsbereiche:
Dabei ist zu berücksichtigen, dass für das Jahr 2022 erstmalig die Erlöse aus den Bereichen Sprache und Qualifizierung -wirtschaftlich zutreffend- als Umsatzerlöse ausgewiesen wurden. Im Vorjahr wurden entsprechende Erträge in Höhe von T€ 443 unter den sonstigen betrieblichen Erträgen gezeigt. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u.a. mit T€ 1.041 (Vorjahr T€ 1.075) den Betriebskostenzuschuss, mit T€ 5 (Vorjahr T€ 95) Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen sowie mit T€ 19 (Vorjahr T€ 264) Erträge aus Auflösung von Sonderposten. Im Berichtsjahr wurde erstmals -wirtschaftlich zutreffend- der Posten "Materialaufwand, Aufwendungen für bezogene Leistungen" ausgewiesen. Im Vorjahr wurden entsprechende Aufwendungen in Höhe von T€ 19 mit den Umsatzerlösen verrechnet. V. Sonstige Angaben Die Gesellschaft ist alleinige Anteilseignerin der GFA Gesellschaft für Arbeitsförderung mbH, Gronau. Das Eigenkapital der Tochtergesellschaft beträgt am 31. Dezember 2022 € 133.104,30, der Jahresüberschuss 2022 € 36.980,98. Die Gesamtsumme vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB (Mieten) beträgt ca. T€ 215 jährlich. Das für das Berichtsjahr berechnete Gesamt-Honorar unseres Abschlussprüfers beträgt netto T€ 10 für Abschlussprüfungsleistungen und beinhaltet das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer ergibt sich wie folgt:
Organe der Gesellschaft sind gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages: die Gesellschafterversammlung der Aufsichtsrat die Geschäftsführung Als Aufsichtsratsmitglieder waren im Berichtszeitraum folgende Personen bestellt: Herbert Krause, Rentner - Vorsitzender ab 15.08.2022 Michael Teuner, Jurist - Vorsitzender bis 14.08.2022 Erich Schwartze, Rentner - stellvertretender Vorsitzender Astrid Benning-Meyer, Geschäftsführerin Aram Bisso, Immobilienmakler Gabriele Drees, Lehrerin Rainer Doetkotte, Bürgermeister Pascal Dust, Steuerberater Bernhard Greitenevert, Versicherungsfachmann Mechthild Große Dütting, Fachlehrerin Ralf Groß-Holtick, Verwaltungsleitung Stadt Gronau Burkhard John, Pädagoge Dennis Kollbach, Teamleiter - Arbeitnehmervertreter Wolfgang Rövekamp, Abteilungsleiter Franz-Josef Rottmann, Öko-Techniker Natalie Schiemann, Pädagogin Stephan Strestik, Online Marketing Manager Andrea Stenau van Wüllen, Steuerfachangestellte Julian Vortkamp, Dipl.-Fachwirt Für die Mitglieder des Aufsichtsrates entstanden im Geschäftsjahr 2022 Aufwendungen inHöhe von € 2.397,26 (Vorjahr € 3.680,80). Geschäftsführung: Sandra Cichon, Gronau, Erste Beigeordnete der Stadt Gronau - bis 30. April 2022 Heinz-Gerd Lindschulte, Nordhorn - ab 1. Mai 2022 Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen im Jahr 2022 € 67.547,84 (davon Frau Cichon € 1.659,76 und Herr Lindschulte € 65.888,08). Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Als Ergebnis der Betriebsprüfung wurde im Februar 2023 festgestellt, dass die Gemeinnützigkeit für den Teilbereich der Arbeitnehmerüberlassung rückwirkend ab 2018 aberkannt wird. Aufgrund der negativen Auswirkungen auf das Geschäftsfeld wurde im September 2023 auf Vorlage der Geschäftsführung in den Gremien beschlossen, die Arbeitnehmerüberlassung zum 31.12.2023 einzustellen. Die bei der Gesellschaft verbleibende Belastung in Höhe von T€ 223 ist im Jahresabschluss 2021 abgebildet worden. Gleichzeitig wurde der Vorgang der zuständigen Eigenschadenvermögenshaftpflichtversicherung angezeigt. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von € 53.562,89 auf neue Rechnung vorzutragen.
Gronau, den 10. Oktober 2023 Heinz-Gerd Lindschulte Geschäftsführer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Chance gGmbH, Gronau: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss Chance gGmbH, Gronau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft . Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Chance gGmbH, Gronau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss und mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Zudem ist ein Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie, ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass er unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Münster, am 30. Oktober 2023
Angaben zur FeststellungDie Gesellschafterversammlung stellte den Jahresabschluss 2022 am 14. Dezember 2023 fest. |
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