Stammdaten

Register
Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3698
Eingetragen
15.5.2001
Branche
Vermietung von Baumaschinen und -gerätenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vorbereitung, Durchführung und Vermarktung von Bauvorhaben sowie die Baubetreuung. Des weiteren ist Gegenstand die Vermietung und Verpachtung von Baumaterialien, Baumaschinen und Nutzfahrzeugen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Scherer
seit 29.7.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Markus Scherer GmbH

Queidersbach

Jahresabschluss zum 31.12.2011

Bilanz zum 31.12.2011

Scherer Markus GmbH, Queidersbach

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 91.417,10 72.436,08
91.417,10 72.436,08
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 42.515,40 43.040,40
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 582,09 755,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 28.775,03 24.251,12
71.872,52 68.046,80
C. Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag 254.920,40 245.329,81
Summe Aktiva 418.210,02 385.812,69

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag -270.894,40 -223.286,84
III. Jahresfehlbetrag -9.590,59 -47.607,56
IV. Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag 254.920,40 245.329,81
0,00 0,00
B. Rückstellungen 3.500,00 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 414.710,02 382.312,69
Summe Passiva 418.210,02 385.812,69

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - nach den steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Erstellung vorliegender Einheitsbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die einzelnen Posten der Bilanz haben wir im Erläuterungsteil ausführlich besprochen.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens von untergeordneter Bedeutung mit einem Wert von bis zu 410,00 € wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und sofort abgeschrieben.

Das Vorratsvermögen ist mit den um eine Teilwertabschreibung verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten - außer denjenigen des Vorjahres - die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Mitglied des Geschäftsführungsorgans

Herr Markus Scherer, Kaufmann.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Queidersbach, den 20.12.2012

Scherer Markus GmbH

Markus Scherer

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