GST
Dekortechnik GmbH
Steinbach
am Wald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
360.851,39 |
390.329,39 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
35,00 |
| II.
Sachanlagen |
360.844,39 |
390.294,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
313.160,46 |
217.903,24 |
| I.
Vorräte |
201.242,00 |
108.557,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.901,24 |
45.202,32 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.133,94 |
1.523,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
97.017,22 |
64.143,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.130,00 |
3.027,00 |
| Aktiva |
676.141,85 |
611.259,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
348.549,02 |
385.016,34 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
60.000,00 |
60.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
300.016,34 |
250.313,12 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
36.467,32 |
-49.703,22 |
| B.
Rückstellungen |
16.570,00 |
13.570,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
311.022,83 |
212.673,29 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
51.532,90 |
50.782,90 |
| Summe
Passiva |
676.141,85 |
611.259,63 |
Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2023
1.
Allgemeines
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der GST
Dekortechnik, Steinbach am Wald, wurde auf der Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
unter Beachtung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
"kleine Gesellschaft" i. S. von §§ 267, 267a HGB
einzustufen.
Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses
entspricht den Gliederungsvorschriften der §§ 266
und 275 HGB. Größenabhängige
Erleichterungen wurden bei der Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte zu notwendigen Angaben in der
Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können bzw.
zur Verbesserung der Übersichtlichkeit, werden Angaben
aus der Bilanz in den Anhang übernommen. Die
Restlaufzeitvermerke bei den Verbindlichkeiten nach §
268 Abs. 5 HGB werden zur Klarheit des Jahresabschlusses
gemäß § 243 Abs. 2 HGB im Anhang gemacht.
2.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der
Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare - in den
Vorjahren auch degressive - Abschreibungen gemäß
der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der
Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt. Kosten der allgemeinen Verwaltung
und Zinsen für Fremdkapital werden bei der Ermittlung
der Herstellungskosten nicht einbezogen.
Die Forderungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Erkennbare Risiken wurden durch eine angemessene
Abwertung berücksichtigt.
Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten
und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden ebenfalls zum
Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in
Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung
des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze
verwendet. Sofern die Höhe der handelsrechtlich zu
bildenden Rückstellung nur unwesentlich von der
Höhe der steuerlichen Rückstellung abwich, wurde
aus Vereinfachungsgründen die Rückstellung in
Höhe des steuerlichen Wertes bilanziert.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
4.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
Bei den Verbindlichkeiten bestehen folgende
Restlaufzeiten:
|
2023
|
|
Vorjahr
|
bis zu einem Jahr
|
237.225,56 €
|
|
123.008,09 €
|
über ein Jahr
|
73.797,27 €
|
|
89.665,20 €
|
- davon mehr als
fünf Jahre
|
0,00 €
|
|
0,00 €
|
Verbindlichkeiten in Höhe von 39.570,03 €
sind vollumfänglich abgesichert durch
Grundpfandrechte, vollumfänglich abgesichert durch
Grundpfandrechten, Abtretung von Rechten aus
Risikolebensversicherung, Sicherheitsübereignung des
Warenlagers sowie Bürgschaften beider Gesellschafter
der GmbH. Darüber hinaus bestehen handelsübliche
Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.
5.
Sonstige Angaben
Anzahl Arbeitnehmer
Das Unternehmen beschäftigte im
Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 2,16 Arbeitnehmer.
Finanzielle Verpflichtungen
Die zum Bilanzstichtag bestehenden sonstigen
Verpflichtungen sind für die Beurteilung der
Finanzlage von untergeordneter Bedeutung.
Steinbach/Wald, 13. Januar
2025
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Silke
Schneider-Arm
(Silke Schneider-Arm, Geschäftsführerin)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2025
festgestellt.
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