Haug-Metallbau GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.915,00 |
27.276,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
503,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
15.411,50 |
27.275,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
96.017,47 |
120.682,43 |
| I.
Vorräte |
15.270,00 |
12.105,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.302,20 |
40.079,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.907,22 |
2.179,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.445,27 |
68.497,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.871,18 |
1.337,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
113.803,65 |
149.295,74 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.409,35 |
79.273,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
16.280,16 |
28.144,57 |
| B.
Rückstellungen |
18.760,16 |
46.811,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.634,14 |
23.210,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
27.634,14 |
23.210,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
113.803,65 |
149.295,74 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 (1) HGB auf.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
(§§ 238 ff HGB)und den ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
265 ff HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetztes zu
beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder dem
Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 (8) Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 (8) Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Haug Metallbau GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel zwischen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
2.2
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Nachdem eine natürliche Person Gesellschafter
der Kapitalgesellschaft ist, wird von dem Wahlrecht des
§325 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Name des Geschäftsführers
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Bernd Haug ausgeübter
Beruf: Schlossermeister
Der Gesellschafter ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
4.
Anlagen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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