Euro Security GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 4947 FL
Eingetragen
20.6.2005
Branche
Private Wach- und Sicherheitsdienste für VeranstaltungenSonstige private Wach- und SicherheitsdiensteSicherheitsdienste a. n. g.
Gegenstand
Der Wachdienst, Geldtransport und die Personenbewachung, der Transport und die Sicherung von Dokumenten, die Aufschaltung von Alarmanlagen für Privatpersonen und Unternehmer sowie alle hiermit verbundenen Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Steve Rodgers
seit 20.6.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Euro Security GmbH

Harrislee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 38.866,00  
I. Sachanlagen 38.866,00  
B. Umlaufvermögen 51.579,88 59.672,04
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 37.143,85 51.162,50
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.436,03 8.509,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.499,26  
Bilanzsumme, Summe Aktiva 93.945,14 59.672,04

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 49.867,41 47.162,46
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 22.162,46 8.626,39
III. Jahresüberschuss 2.704,95 13.536,07
B. Rückstellungen 4.980,00 4.204,00
C. Verbindlichkeiten 39.097,73 8.305,58
Bilanzsumme, Summe Passiva 93.945,14 59.672,04

Anhang

Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2009

der Firma Euro Security GmbH, Wassersleben 36, 24955 Harrislee

A.
Organe der Gesellschaft Geschäftsführer: Zum Geschäftsführer der Firma Euro Security GmbH wurde bestellt: - Herr Stephen Rodgers Der Geschäftsführer ist alleinvertretungs-berechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber dem Gesellschafter bestehen zum 31. Dezember 2009 keine Darlehensverbindlichkeiten.


B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 der Firma Euro Security GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB), ergänzender Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der im Gesellschaftsvertrag getroffenen Vereinbarungen aufgestellt.

Bei der Firma Euro Security GmbH handelt es sich um eine "Kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handels- und Steuerrechts berücksichtigt. Anwendung fanden die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die auf den vorhergegangenen Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Das abnutzbare sonstige Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, angesetzt (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB angesetzt.

Bei den Forderungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Forderungen erfolgt zum Nominalwert abzüglich Wertberichtigungen. Die Einzelwertberichtigungen werden je nach Lage des Einzelfalls gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für weitere ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken nach Rücksprache mit der Geschäftsführung hinreichend berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Bi¬lanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, wurde dieser angesetzt.


C. Haftungsverhältnisse Nach Auskunft der Mandantin bestehen derartige Sachverhalte zum Bilanzstichtag nicht.


D. Angaben zur Bilanz Fristigkeiten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor.

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