Steltzner
Dentallaboratorium GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.790,50 |
29.986,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.789,50 |
29.985,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.318,36 |
187.341,22 |
| I.
Vorräte |
14.290,00 |
11.170,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.959,92 |
174.510,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
68,44 |
1.660,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.746,23 |
1.264,54 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
12.394,00 |
0,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
69.427,35 |
47.855,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
142.676,44 |
266.447,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
73.419,90 |
65.674,90 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
21.572,04 |
7.745,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
69.427,35 |
47.855,31 |
| B.
Rückstellungen |
8.672,70 |
139.485,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
134.003,74 |
126.962,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
142.676,44 |
266.447,57 |
Anhang
I. Erläuterungen und Angaben zu den
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden nach § 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmaßstäbe
sind durchweg an den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches ausgerichtet worden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das
Gesamtkostenverfahren gewählt worden.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Die beweglichen Anlagegüter werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer linear bzw. degressiv pro
rata temporis abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt, sobald sich hieraus höhere
Abschreibungsbeträge ergeben.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis
Euro 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben und als Abgang behandelt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren. In die
Herstellungskosten sind neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie
Abschreibungen einbezogen.
Die Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer,
verminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch
Abwertungen berücksichtigt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nennwert bilanziert.
Einzelwertberichtigungen wurden nicht gebildet.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung
getragen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie
wurden nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. Erläuterungen und Angaben zu den
Abschlussposten
1. Forderungen
Die Forderungen sind innerhalb eines Jahres
fällig.
2. Pensionsrückstellungen
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet.
Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
Durchschnittlicher Marktzins von
5,15% für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von
der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde.
|
| • |
Lohn- und Gehaltssteigerungen
sind unberücksichtigt, da die vorliegende
Pensionszusage nicht gehaltsabhängig ist.
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G".
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von EUR 36.196,00.
Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 S.
2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde
demgemäß 1/15, also EUR 2.413,00, den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31. Dezember
2010 beträgt EUR 33.783,00 (Art. 67 Abs. 2 EGHGB).
3. Laufzeit und Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach
§ 285 Nr. 1 und 2 HGB
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit
größer als 5 Jahre betragen TEur 40,6.
III. Sonstige Erläuterungs- und Angabepflichten
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285
Nr. 3 HGB
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3
HGB.
2. Zusammensetzung der Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft
ist Herr Olaf Steltzner.
Er ist alleingeschäftsführungs- und
alleinvertretungsberechtigt.
3. Gewinnverwendungsvorschlag (§ 275 Abs. 4
HGB)
Ich schlage vor, den Jahresfehlbetrag auf neue
Rechnung vorzutragen.
Frankfurt am Main, den 21. Juni 2011
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Olaf
Steltzner
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2011 festgestellt.
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