Oberflächenzentrum Elz GmbH
Limburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.749.213,00 |
7.411,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
968.003,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
781.210,00 |
7.411,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
381.782,64 |
498.211,52 |
| I.
Vorräte |
50.014,33 |
53.198,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
331.172,89 |
361.022,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
595,42 |
83.990,25 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
11.798,63 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.142.794,27 |
505.622,52 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
10.609,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
14.390,20 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
22.408,43 |
14.390,20 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
11.798,63 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
54.408,44 |
17.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.088.385,83 |
477.212,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.142.794,27 |
505.622,52 |
Anhang
Oberflächenzentrum Elz GmbH
Limburg a. d. Lahn
A.
Angaben zum Jahresabschluss
I.
Allgemein
Der Jahresabschluss der Oberflächenzentrum Elz
GmbH, Limburg a. d. Lahn, zum 31. Dezember 2011
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches erstellt. Dabei wurden weitgehend
die für mittelgroße Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften beachtet. Bei dem Vorjahresabschluss
handelt es sich um den Abschluss für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 30. September bis 31. Dezember
2010.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen, sind diese im Anhang
aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Energiekosten wurden in die Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
umgegliedert. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend
angepasst.
Die Erträge nach dem Aufwendungsausgleichgesetz
wurden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen
ausgewiesen. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend
angepasst.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt im Rahmen der Grundsätze
ordnungsgemäßer Bilanzierung allen erkennbaren
Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Der
Umfang der Anschaffungskosten entspricht den Vorschriften
des § 255 Abs. 1 HGB.
Die Anschaffungskosten des erworbenen Kundenstamms
werden nach der linearen Methode über einen Zeitraum
von zehn Jahren abgeschrieben.
Die Software wird pro rata temporis nach der linearen
Methode abgeschrieben.
Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfasst, die auf
der Grundlage steuerlich anerkannter Sätze und unter
Zugrundelegung der linearen oder degressiven Methode
ermittelt werden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten € 410,00 nicht übersteigen,
hat die Gesellschaft die Bewertungsfreiheit
gemäß § 6 Abs. 2 EstG durch Sofortabzug in
Anspruch genommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten € 150,00 nicht übersteigen,
wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG durch
Sofortabzug geltend gemacht.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt zu Anschaffungskosten. Soweit der Börsen- oder
Marktpreis zum Abschlussstichtag geringer war als die
Anschaffungskosten wurde der geringere beizulegende Wert
angesetzt.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet; der Grundsatz verlustfreier
Bewertung wurde beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Abwertungen angesetzt.
Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine
Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nach Abzug der
einzelwertberichtigten Forderungen sowie der Umsatzsteuer
verbleibenden Netto-Forderungen gebildet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der
Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten solche mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von €
43.300,00.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
€ 37.037,50 enthalten.
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 680.916,13.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen € 723.035,76.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 368.473,84 enthalten.
B.
Sonstige Angaben
I.
Organe
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2011 und bis zur
Bilanzerstellung war
Herr Jörg Martin
zum einzelvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer bestellt.
Limburg a. d. Lahn, im Dezember 2012
gez. Jörg Martin
- Geschäftsführer -
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2013 festgestellt.
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