Gustav
Müller GmbH
Coburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.344,16 |
62.698,17 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
240,50 |
518,50 |
| II.
Sachanlagen |
56.103,66 |
62.179,67 |
| B.
Umlaufvermögen |
386.229,61 |
485.517,96 |
| I.
Vorräte |
291.211,68 |
310.371,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
94.629,48 |
173.839,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
388,45 |
1.306,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.480,49 |
2.420,94 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
39.041,55 |
32,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
483.095,81 |
550.669,21 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
51.161,33 |
54.523,66 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
39.009,41 |
-3.362,33 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
39.041,55 |
32,14 |
| B.
Rückstellungen |
8.182,79 |
8.441,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
474.913,02 |
542.228,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
483.095,81 |
550.669,21 |
Anhang
I. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Gustav Müller GmbH
ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Auf die Rechnungslegung
der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB
Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a HGB, erstellt.
Die größenabhängigen Erleichterungen,
die für kleine Kapitalgesellschaften gelten, wurden
bei der Erstellung des Anhangs gemäß § 288
HGB in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von TEUR 39 aus. Eine insolvenzrechtliche
Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO liegt
nach Ansicht der Gesellschafter und der
Geschäftsführung deshalb nicht vor, weil von der
Geschäftsführung eine positive
Fortführungsprognose abgegeben wurde. Für
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 104 wurden
Rangrücktrittsvereinbarungen abgeschlossen. Vor diesem
Hintergrund gehen Gesellschafter und
Geschäftsführer davon aus, dass die Gesellschaft
fortgeführt werden kann. Bei der Bewertung wird
deshalb gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
II. Erläuterungen zur Gliederung der Bilanz
Die Gliederung entspricht der gesetzlichen Vorschrift
des § 266 HGB. Größenabhängige
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
In der Gliederung der Bilanz sind im Vergleich zum
Vorjahr keine Änderungen vorgenommen worden.
III. Erläuterungen zur Bewertung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 279-283 HGB, erstellt.
Änderungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden nicht
vorgenommen.
A. Anlagevermögen
Die Sachanlagen sowie die immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
abzüglich der planmäßigen Abschreibungen
bewertet.
Die Abschreibungen wurden linear nach § 7 Abs. 1
und Abs. 4 EStG und geometrisch degressiv nach § 7
Abs. 2 EStG vorgenommen.
Für die Neuanschaffungen des
Anlagevermögens wurde die Abschreibung pro rata
temporis berücksichtigt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden gem. § 6 Abs. 2a
EStG in einen Sammelposten eingestellt.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
von mehr als EUR 150,00 bis einschließlich EUR
1.000,00 wurden entsprechend der steuerlichen
Bewertungsvorschrift des § 6 Abs. 2a EStG in einen
Sammelposten eingestellt. Dieser wird im Jahr des Zugangs
und in den folgenden vier Jahren mit jeweils einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
B. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Wert.
Bei der Bewertung der Vorratsbestände sind
erkennbare Risiken wegen dem Alter der Waren in Form von
Abschlägen auf die Anschaffungskosten
berücksichtigt worden. Die Bewertung wurde dabei
einzeln für jeden der vorhandenen
Inventurgegenstände vorgenommen.
Die fertigen Erzeugnisse wurden mit den Anschaffungs-
und Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der verlustfreien Bewertung angesetzt.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
um die erforderlichen Einzelwertberichtigungen korrigiert
worden. Darüber hinaus erfolgte auf die Forderungen,
die nicht um die Einzelwertberichtigungen korrigiert
wurden, eine Pauschalwertberichtigung i.H.v. 1,0 %.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Sie betreffen Ausgaben, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
D. Eigenkapital
Die Posten des Eigenkapitals sind mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
E. Rückstellungen
Für die Bildung der sonstigen
Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die
Dotierung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung.
F. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Für Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 104
(Vorjahr: TEUR 104) wurden
Rangrücktrittsvereinbarungen abgeschlossen.
IV. Sonstige Pflichtangaben
1. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 71
(Vorjahr: TEUR 71).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 171 (Vorjahr:
TEUR 189) sind durch Forderungsabtretung abgesichert.
3. Geschäftsführung
Geschäftsführer und jeweils allein zur
Vertretung der Gesellschaft berechtigt war im Berichtsjahr
Herr Rolf Bommer, Kaufmann.
Coburg, den 31.01.2011
gez. Rolf Bommer, Kaufmann
- Geschäftsführer -
Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2009
Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurde am
31.01.2011 festgestellt.
Eine Offenlegung des Vorschlags für die
Verwendung unter Angabe des Jahresüberschusses bzw.
Jahresfehlbetrags erfolgt nicht, da von dem
Befreiungstatbestand in § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB
Gebrauch gemacht wird.
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