Textilagentur Bossert GmbH
Tamm
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
75.133,90 |
88.754,27 |
| I.
Vorräte |
1.105,00 |
867,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.942,40 |
87.573,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
86,50 |
313,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
385,80 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
75.520,70 |
88.755,27 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.281,15 |
44.169,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
18.604,85 |
15.616,08 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.888,29 |
-2.988,77 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
7.230,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
39.739,55 |
37.355,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
75.520,70 |
88.755,27 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Textilagentur Bossert GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.1
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
entstanden rechtlich keine erst nach dem Abschlussstichtag.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
1.2
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese - soweit
zulässig - in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis Euro 410,00) wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde.
Der Warenbestand wurde zu Einkaufspreisen bewertet.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
2.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
2.1
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit
zusammengefassten Bilanzpositionen
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: Euro 626,34
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr: Euro 39.739,55
2.1
Gewährte Vorschüsse und Kredite an Organe
§ 285 HGB Nr. 9c HGB
Es lagen Vorschüsse in Höhe von Euro
1.022,58 vor.
2.2
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG
Forderungen ggü. Gesellschaftern: vgl. Tz. 2.1
Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern: Euro
4.283,69
3.
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans §
285 Nr. 10 HGB
Joachim Bossert, Dipl.-Kaufmann, Tamm
Volker Bossert, Einzelhandelskaufmann, Tamm
Tamm, den 01.08.2007
gez. Joachim Bossert
gez. Volker Bossert
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