HSCON HORST
SCHULZ CONSULTING GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.409,00 |
39.498,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.409,00 |
39.498,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
204.267,14 |
202.820,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
203.987,74 |
202.656,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.335,69 |
36.106,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
279,40 |
164,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
401,07 |
665,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
227.077,21 |
242.984,58 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.435,51 |
43.796,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
18.796,83 |
68.694,25 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.361,32 |
49.897,42 |
| B.
Rückstellungen |
4.300,00 |
53.639,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
193.341,70 |
145.548,42 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
175.102,17 |
116.757,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
227.077,21 |
242.984,58 |
Anhang
II. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der
Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Der Jahresabschluß der Firma HSCON Horst Schulz
Consulting GmbH wurde auf der Grund-lage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Er-gänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und so-weit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbare Kosten auch die notwendigen Gemeinkosten und
durch die Fertigung veranlaßte Abschreibung
einbezogen. Die Abschreibungen wurden nach der
voraus-sichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlichen Vor-schriften linear oder degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von 1.050,00 EURO wurden im Zugangsjahr bei
einer Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Die Abgrenzung der sonstigen
Vermögensgegenstände dient der periodengerechten
Gewinn-ermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Unter Berücksichtigung des Bilanzgewinnes aus
2009 von € 18.796,83 wird bei einem
Jahresfehlbetrag in 2009 von € 14.361,32 ein
Bilanzgewinn ausgewiesen von insgesamt €
4.435,51 und auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG:
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Rechte
und Pflichten.
Forderung gegen den
Gesellschafter €
55.523,30
Verbindlichkeit gegen den
Gesellschafter € 47.194,66
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.09.2011 festgestellt.
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