Hirschmann
& Kern Datensysteme GmbH
Aulendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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16.241,50
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23.671,50
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II. Finanzanlagen
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102,26
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102,26
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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25.610,95
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23.625,81
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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23.236,69
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41.827,51
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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4.688,12
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1.962,75
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Summe Aktiva
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69.879,52
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91.189,83
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PASSIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Gewinnvortrag
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5.028,87
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1.248,12
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III.
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
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-4.802,17
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3.780,75
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B. Rückstellungen
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1.500,00
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1.500,00
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C. Verbindlichkeiten
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43.152,82
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59.660,96
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- davon aus Steuern
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(4.877,49)
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(5.226,90)
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Summe Passiva
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69.879,52
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91.189,83
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ANHANG
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der
Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII S. 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII S. 2 EGHGB
nicht angepasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410 € werden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 I S. 1 HGB).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie Handelswaren erfolgt zu den Anschaffungskosten,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§
253 IV HGB). Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I S. 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Erläuterungen zur Bilanz
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen bestehen - wie im
Vorjahr - keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42
III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt €
43.152,82 (Vorjahr: € 59.660,96). Davon betragen die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
€ 25.568,34 (Vorjahr € 33.924,99). Restlaufzeiten
über 5 Jahre bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen € 0,00 (Vorjahr: €
0,00).
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer
Geschäftsführer im Berichtszeitraum waren:
- Herr Jürgen Hirschmann, Aulendorf
- Herr Stefan Kern, Wolpertswende
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286
IV HGB verzichtet. Die Gesellschaft hat den
Geschäftsführern weder Vorschüsse oder
Kredite gewährt, noch ist sie zu Gunsten der
Geschäftsführer Haftungsverpflichtungen
eingegangen.
Aulendorf, den 18.12.2011
Jürgen
Hirschmann und Stefan Kern
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 20.12.2011
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