Hirschmann & Kern Datensysteme GmbH

Sättelestraße 24, 88326 Aulendorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 600483
Eingetragen
26.6.2002
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareHerstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren GerätenErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Entwicklung und Verkauf von EDV-Anlagen mit Zubehör und Serviceleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Kern
seit 19.9.2006
Geschäftsführer
Jürgen Hirschmann
seit 19.9.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hirschmann & Kern Datensysteme GmbH

Aulendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

16.241,50

23.671,50

II. Finanzanlagen

102,26

102,26

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

25.610,95

23.625,81

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

23.236,69

41.827,51

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

4.688,12

1.962,75

Summe Aktiva

69.879,52

91.189,83



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

5.028,87

1.248,12

III. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss

-4.802,17

3.780,75

B. Rückstellungen

1.500,00

1.500,00

C. Verbindlichkeiten

43.152,82

59.660,96

- davon aus Steuern

(4.877,49)

(5.226,90)

Summe Passiva

69.879,52

91.189,83

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I S. 1 HGB).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I S. 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Erläuterungen zur Bilanz
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen bestehen - wie im Vorjahr - keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt € 43.152,82 (Vorjahr: € 59.660,96). Davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 25.568,34 (Vorjahr € 33.924,99). Restlaufzeiten über 5 Jahre bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).

Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer
Geschäftsführer im Berichtszeitraum waren:
- Herr Jürgen Hirschmann, Aulendorf
- Herr Stefan Kern, Wolpertswende
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 IV HGB verzichtet. Die Gesellschaft hat den Geschäftsführern weder Vorschüsse oder Kredite gewährt, noch ist sie zu Gunsten der Geschäftsführer Haftungsverpflichtungen eingegangen.

Aulendorf, den 18.12.2011

 

Jürgen Hirschmann und Stefan Kern

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2011

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