FNB
Pflaster- & Gartenbau GmbH
Lehrberg -
Unterheßbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
947.944,55 |
915.747,55 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.106,00 |
40,00 |
| II.
Sachanlagen |
937.688,55 |
915.557,55 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
954.658,75 |
654.154,48 |
| I.
Vorräte |
489.440,29 |
251.888,41 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.858.999,20 |
873.457,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
285.190,47 |
244.002,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.630,76 |
12.765,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
180.027,99 |
158.263,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.627,00 |
3.901,00 |
| Aktiva |
1.907.230,30 |
1.573.803,03 |
Passiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
585.686,95 |
541.988,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
516.424,15 |
472.667,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
43.698,21 |
43.756,41 |
| B.
Rückstellungen |
107.706,00 |
119.104,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.151.350,65 |
843.898,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
722.308,39 |
422.130,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
429.042,26 |
421.768,76 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
20.000,00 |
20.000,00 |
| D.
Passive latente Steuern |
62.486,70 |
68.811,00 |
| Passiva |
1.907.230,30 |
1.573.803,03 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
größenabhängigen Erleichterungen wurden in
Anspruch genommen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei den Bilanzposten wurden folgende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen
Das unbewegliche und bewegliche
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellkosten gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB
angesetzt. Soweit abnutzbar, um die degressive und
planmäßige lineare Abschreibung gemindert,
gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB in Verbindung
mit § 7 EStG.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 € wurden im Jahr der
Anschaffung sofort abgeschrieben, gemäß § 6
Abs. 2 EStG. Die Vorschriften des § 6 Abs. 1 Nr. 1
Satz 2 EStG, Ansatz des dauernden niedrigeren Teilwertes
ist nicht erforderlich, weil die Voraussetzungen hierzu
nicht erfüllt sind.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten und Kassenbestände wurden mit dem
Nominalwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB
aktiviert. In die Herstellungskosten wurden die
Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen. Verwaltungsgemeinkosten wurden
anteilig berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen nach
§ 255 Abs. 3 Satz 2 HGB wurden in die Berechnung der
Herstellungskosten nicht einbezogen.
Offen abgesetzt wurden die erhaltenen Anzahlungen von
Kunden für laufende Aufträge. Die Summe der
Anzahlungen wurde offen auf der Aktivseite vom Bestand der
tatsächlichen Leistungen abgesetzt, zulässig laut
HGB.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Für erkennbare Risiken wurden gemäß
§§ 249 Abs. 1 und 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
entsprechende Rückstellungen gebildet unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme
und kaufmännischer Beurteilung, in Höhe des
voraussichtlichen Aufwandes. Eine Abzinsung
gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG wurde nicht in
Ansatz gebracht, da keine Rückstellung eine Laufzeit
von mehr als 12 Monaten zum Bilanzstichtag aufweist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB passivierend berücksichtigt. Eine
Verzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG
wurde nicht in Ansatz gebracht, da keine Verbindlichkeit
eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten zum Bilanzstichtag
aufweist.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestanden in Höhe von 25.630,76
EUR (Vorjahr: 12.765,56 EUR)
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden
in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR)
Forderungen gegenüber verbunden Unternehmen
bestanden in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR)
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen in Höhe von 94.663,60 EUR (Vorjahr:
0,00 EUR).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis ein Jahr
bestehen in Höhe von 722.308,39 EUR (Vorjahr:
380.612,68 EUR)
davon aus Steuern 26.278,80 EUR (Vorjahr: 33.659,70
EUR)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 2.029,88 EUR
(Vorjahr: 1.530,01 EUR)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden in Höhe von 20.000,00 EUR (Vorjahr:
20.000,00 EUR)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00
EUR (Vorjahr:0,00 EUR)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestanden in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr:
0,00 EUR)
D. Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 46,0.
Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehörten im
Geschäftsjahr und bis Jahresabschlusserstellung
folgende Mitglieder an:
Herr Markus Stoll
Herr Johann Stoll
Neben der Geschäftsführung waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Lehrberg, den 13.06.2024
gez.
Markus Stoll und Johann Stoll
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024
festgestellt.
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