FNB
Pflaster- & Gartenbau GmbH
Lehrberg -
Unterheßbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
992.687,96 |
947.944,55 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.256,00 |
10.106,00 |
| II.
Sachanlagen |
987.281,96 |
937.688,55 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
869.463,09 |
954.658,75 |
| I.
Vorräte |
450.965,62 |
489.440,29 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
2.306.941,88 |
1.858.999,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
200.740,13 |
285.190,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
16.654,57 |
25.630,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
217.757,34 |
180.027,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.527,00 |
4.627,00 |
| Aktiva |
1.866.678,05 |
1.907.230,30 |
Passiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
601.504,66 |
585.686,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
560.122,36 |
516.424,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.817,71 |
43.698,21 |
| B.
Rückstellungen |
111.386,00 |
107.706,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.104.957,29 |
1.151.350,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
768.366,88 |
722.308,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
336.590,41 |
429.042,26 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
20.000,00 |
20.000,00 |
| D.
Passive latente Steuern |
48.830,10 |
62.486,70 |
| Summe
Passiva |
1.866.678,05 |
1.907.230,30 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die FNB Pflaster- & Gartenbau GmbH hat Ihren Sitz
in Lehrberg - Unterheßbach. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter
der Registernummer HRB 1804 eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. März 2024
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des
Handesgesetzbuchs in der aktuellen
Fassung und unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
kleine Kapitalgesellschaften sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen fanden für den
Jahresabschluss der Gesellschaft die
Rechnungslegungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften
Anwendung.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
wurden die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und
288 HGB teilweise in Anspruch genommen.
Nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelgesetzbuches wurde der
vorliegende Jahresabschluss grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätzen
gemäß §§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB
aufgestellt.
Für die Gliederung der Bilanz zum
31. März 2024 wurde die Vorschrift des
§ 266 HGB zugrunde gelegt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
3.
Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
3.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgte zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen
(§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 HGB) . Bei den
immateriellen
Vermögengsgegenständen erfolgte eine
lineare Abschreibung.
Sachanlagen
Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um die der zugrundegelegten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
planmäßigen Abschreibung, (§ 253 Abs.
1 S. 1, Abs. 3 S. 1 HGB) bilanziert. Das
Sachanlagevermögen wurde linear
abgeschrieben.
GWG´s
Bewegliche Gegestände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 € wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
Abs. 2 EStG im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen wurde zu Anschaffungskosten (§
253 Abs. 1 S. 1 HGB) bewertet.
Vorräte
Der Ansatz der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 4 HGB).
Die in Arbeit befindlichen Aufträge bzw. noch
nicht abgerechneten Leistungen wurden mit den
Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz
2 HGB bewertet.
Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB von den Vorräten offen
abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
(§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) angesetzt.
Zur Abdeckung des in den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen enthaltenen Kreditrisikos wurde eine
angemessene Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigung gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden mit ihrem Nennwert (§ 253 Abs. 1 HGB)
ausgewiesen.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen wurden mit der
Höhe des voraussichtlichen Anfalls (§ 253 Abs. 1
HGB) aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen umfassen alle erkennbare
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden in
Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) angesetzt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1. S. 2 HGB)
bilanziert.
Passive latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporäre Differenzen zwischen Bilanzposten des
Anlagevermögens aus handelsrechtlicher und
steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß §
274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen wurden unverrechnet angesetzt (§
274 Abs. 1 S. 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30%.
3.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
4.
Angaben zur Bilanz
4.1
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 79.813,39 EUR (Vorjahr: 94.663,60 EUR).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 150.000,00 EUR.
4.2
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen zum 31. März 2024
in Höhe von 198.646,00 EUR sonstige
finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
|
< 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
aus Mietverträgen
Immobilien
|
55.322
|
55.322
|
0
|
0
|
aus Mietverträgen
Mobilien
|
33.209
|
33.209
|
0
|
0
|
aus
Leasingverträgen
|
110.115
|
37.421
|
72.694
|
0
|
Summe
|
198.646
|
125.952
|
72.694
|
0
|
5.
Sonstige Angaben
5.1
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 44,0.
5.2
Unterschrift der Geschäftsführung
Lehrberg, 17.04.2025
gez.
Markus Stoll
gez.
Johann Stoll
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2025
festgestellt.
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