Classic Car Events Oldtimer GmbHLiquidiert

51069 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 69533
Eingetragen
10.6.2010
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingSonstige Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
die Veranstaltung von Oldtimer-Reisen, Oldtimer-Touren, Firmen-Incentives und sonstigen touristischen Veranstaltungen, ferner die Vermietung von Oldtimern.

Historie

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Management

NameRolle
Enrico Sehm
seit 24.10.2012
Prokura
Thomas Robert Schlott
seit 10.6.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bergisch Gladbach
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Classic Car Events Oldtimer GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2010 bis zum 31.10.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen

12.500

12.500

B. Anlagevermögen

15.471

33.079

II. Sachanlagen

15.471

33.079

C. Umlaufvermögen

160.092

176.499

I. Vorräte

95.152

41.793

II. Forderungen und sonstige Vermögengegenstände

24.001

16.000

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

40.939

118.706

Summe Aktiva

188.063

222.078



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

8.069

6.702

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Verlustvortrag


-18.298

0

IiI. Jahresüberschuss /-fehlbetrag

1367

-18.298

B. Rückstellungen

800

800

C. Verbindlichkeiten

179.194

214.576

Summe Passiva

188.063

222.078

ANHANG

Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben.

Bei den beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens werden die Zugänge des ersten Halbjahres der vollen, die Zugänge des zweiten Halbjahres der halben Jahresabschreibung unterworfen. Zugänge bis zu einem Wert von € 410,-- sind gemäß § 6 (2) EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben worden.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist als Anlage dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Anhangs.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr von T€ 0.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern von T€ 0.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei:

Herr Thomas Schlott und Herr Christian Dupp.

Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt:

Verrechnung des Jahresüberschusses mit dem bestehenden Verlustvortrag.

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.09.2012

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