ORYX Beteiligungsgesellschaft mbHLiquidiert

20354 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 76226
Eingetragen
12.7.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Beteiligung an Unternehmen jedweder Art oder deren vollständige Übernahme. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

15.000 €
57.69%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ORYX Beteiligungsgesellschaft mbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Umlaufvermögen 50.916,34 48.607,31
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.778,44 48.291,14
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 800,00 800,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 137,90 316,17
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 114.718,92 107.814,54
Summe Aktiva 165.635,26 156.421,85

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
B. Verlustvortrag 133.814,54 127.108,45
C. Jahresfehlbetrag 6.904,38 6.706,09
D. Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) 114.718,92 107.814,54
E. Rückstellungen 2.000,00 1.600,00
F. Verbindlichkeiten 163.635,26 154.821,85
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 163.635,26 154.821,85
Summe Passiva 165.635,26 156.421,85

Anhang

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und verzichtet daher gestützt auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB auf die Anhangangaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 HGB, § 285 Nr. 2-4, 8, 9 Buchstabe a und b, Nr. 10-12, Nr. 14, 15, 15a, 17-19, 21, 22, 24, 26-30, 32-34 HGB.

§ 284 Abs. 1 HGB: Angaben zur Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung, die in Ausübung eine Wahlrechts nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht wurden

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden vollständig dort getätigt. Vom einem etwaigen Wahlrecht zum Verzicht auf solche Angaben wurde kein Gebrauch gemacht.

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB: Angabe und Begründung für die Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Geschäftsjahr wurde von den nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht abgewichen.

§ 285 Nr. 1 HGB: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren und Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren sowie solche, die mit Pfandrechten gesichert sind, bestehen nicht.

§ 285 Nr. 3a HGB: Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Verpflichtungen aus Altersversorgung sowie ggü. verbunden Unternehmen sind gesondert auszuweisen.

Derartige Verpflichtungen bestehen nicht.

§ 285 Nr. 7 HGB: Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter; ohne Unterteilung (§ 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Im Unternehmen waren im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt.

§ 285 Nr. 9 Bst. c) HGB: Gewährte Kredite und übernommene Haftungen zu Gunsten der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrats, des Beirats und ähnlicher Organe

Keine

§ 285 Nr. 14a HGB: Informationen zum Konzernabschluss, zum kleinsten Konsolidierungskreis. Auf die Angabe zum Ort der Offenlegung wird verzichtet (§ 288 Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht nicht.

§ 285 Nr. 20 HGB: Grundlegende Annahmen und Bewertungsmethoden sowie Umfang und Art der nach § 340e HGB bewerteten derivativen Finanzinstrumente

Derartige Finanzinstrumente bestehen nicht.

§ 285 Nr. 25 HGB: Anschaffungskosten, Zeitwert und Erfüllungsbetrag der Vermögensgegenstände und Schulden im Fall der Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB

Eine solche Verrechnung erfolgte nicht.

§ 285 Nr. 31 HGB: Erläuterungen zu Art und Höhe von Erträgen und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung

Derartige Aufwendungen und Erträge sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Hamburg, den 29.11.209

ORYX Beteiligungsgesellschaft mbH

Oliver Gross
(Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile



Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2019 festgestellt.

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