Grothe
Resolute GmbH
Neuwied
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.311,00 |
1.096,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.311,00 |
1.096,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.110,34 |
27.808,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
359,30 |
21.054,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.751,04 |
6.754,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
103,06 |
13,06 |
| D.
Aktive latente Steuern |
250,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.774,40 |
28.917,53 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.877,77 |
12.591,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.408,92 |
13.831,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.286,69 |
1.422,73 |
| B.
Rückstellungen |
4.620,00 |
4.975,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.276,63 |
11.351,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.774,40 |
28.917,53 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff.
und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben
wir einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in
diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.
Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke
ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
Zum 31. Dezember 2010 wurde der Jahresabschluss auf
die neuen Vorschriften des BilMoG
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) angepasst. Daher konnte
der Grundsatz der Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweisstetigkeit nicht vollständig angewandt werden
(Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Änderungen ergaben sich in den Fällen der
Abzinsung langfristiger Rückstellungen (insbesondere
Rückstellungen für Aufbewahrungspflichten)
aufgrund der neuen Vorschriften des BilMoG. Die
Vorjahreswerte wurden nicht neu ermittelt.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Für
bewegliche Anlagegüter einheitlich die lineare
Abschreibungsmethode angewendet. Geringwertige
Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR
410,00 (bis 31.12.2008 EUR 150,00) sind im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für
Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als
EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007
bis zum 31. Dezember 2009 angeschafft worden sind, wird das
steuerliche Sammelpostenverfahren gem. § 6 Abs. 2a
EStG aus Vereinfachungsgründen auch in der
Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird
pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p.a. im Zugangsjahr
und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden im Übrigen
zeitanteilig vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Soweit die zugrunde liegende Verpflichtung einen
Zinsanteil enthält oder eine Rentenverpflichtung ohne
Gegenleistung darstellt, wurde die Rückstellung zum
Barwert mit einem Zinsfuß von 4,86 % angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Für die Ermittlung
latenter Steuern aufgrund von temporären oder
quasi-permanenten Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden die Beträge der sich
ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.
Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert
ausgewiesen.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres in einem gesonderten
Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten EUR 0,00 (Vj. EUR
5.000,00) Forderungen gegen Gesellschafter. Sämtliche
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Die Einzahlungen auf das Stammkapital in Höhe
von EUR 25.000,00 sind in voller Höhe geleistet.
Der Jahresüberschuss des Vorjahres i.H.v. EUR
1.422,73 war gemäß Gesellschafterbeschluss vom
02. Juli 2010 mit EUR 1.422,73 auf neue Rechnung
vorgetragen und in den Verlustvortrag eingestellt worden.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten und die Besicherung der
Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im
Einzelnen dargestellt.
in TEUR
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Restlaufzeit
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über 1
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|
|
|
bis
|
bis
|
über
|
Gesichert
|
Gesamt
|
Gesamt
|
|
1 Jahr
|
5 Jahre
|
5 Jahre
|
mit
|
31.12.2010
|
31.12.2009
|
Verbindlichkeiten
|
5
|
0
|
0
|
n/a
|
5
|
|
(Vorjahr)
|
(10)
|
(1)
|
(0)
|
(n/a)
|
|
11
|
- davon aus
Steuern
|
4
|
0
|
0
|
|
|
|
(Vorjahr)
|
(4)
|
(0)
|
(0)
|
|
|
|
- davon im Rahmen
der sozialen Sicherheit
|
0
|
0
|
0
|
|
|
|
(Vorjahr)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
|
|
|
Ausschüttungssperre
In Höhe der folgenden Beträge ergibt sich
gemäß § 268 Abs. 8 HGB aus Aktivierungen
eine Gewinnausschüttungssperre (§ 285 Nr. 28
HGB):
aus der Aktivierung
|
EUR
|
latenter Steuern
|
250,00
|
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Herr Kai Ludwig, Informatiker, Remagen
Gesamtbezüge der Geschäftsführung
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gem. § 288
Abs. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr. 9a) HGB verzichtet.
Gewinnverwendung/Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzverlust i.H.v. EUR -11.122,23, bestehend aus
Verlustvortrag i.H.v. EUR -12.408,92 und
Jahresüberschuss i.H.v. EUR 1.286,69 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Neuwied, 10. Januar 2012
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.01.2012 festgestellt.
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