Simpel
Wohnbau GmbH
Flachslanden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
963.968,83 |
2.361.500,37 |
| I.
Vorräte |
263.871,93 |
2.309.811,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
4.106,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
700.096,90 |
47.583,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
963.968,83 |
2.361.500,37 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
556.314,88 |
334.254,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
543.814,88 |
321.754,83 |
| B.
Rückstellungen |
383.270,50 |
53.845,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.383,45 |
1.973.400,54 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.740,28 |
5.997,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
21.643,17 |
1.967.403,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
963.968,83 |
2.361.500,37 |
Anhang
I. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach
den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB sowie unter der Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
§§ 268 bis 274 a, 276 bis 278 HGB, erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren angewendet wurde. Die
Bilanzierungsmethoden wurden im Wesentlichen gegenüber
dem vorangegangenen Geschäftsjahr beibehalten.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung
wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls
umgerechnet.
II. Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres wurde unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256 a HGB erstellt. Die
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt (Bewertungsstetigkeit).
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Waren) werden
grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten aktiviert.
Die Anschaffungskosten wurden mit Hilfe der
Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt. Da steuerrechtlich
jedoch nur das LiFo-Verfahren sowie der gewogene
Durchschnitt ansetzbar ist, wurden Abweichungen zum
handelsrechtlichen Wertansatz außerhalb der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung dem Ergebnis zu- bzw.
abgerechnet.
War der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger, so
wurde dieser soweit zulässig angesetzt.
Bewertungsabschläge wurden nur vorgenommen soweit sie
branchenüblich sind. Die Vorräte sind verlustfrei
bewertet.
Die fertigen bzw. unfertigen Erzeugnisse wurden zu
Anschaffungskosten aufgrund der betrieblichen
Kostenrechnung ermittelt. Zu diesen Anschaffungskosten
gehörten sämtlich Materialkosten, die
Materialgemeinkosten, die Fertigungslöhne, die
Fertigungsgemeinkosten sowie die Sondereinzelkosten der
Fertigung. Von dem Aktivierungswahlrecht der Bewertung der
Verwaltungsgemeinkosten wurde kein Gebrauch gemacht.
Für Vertriebskosten besteht ein Aktivierungsverbot.
Die geleisteten Anzahlungen wurden mit ihrem Nennwert
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nominalwert
angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden
individuelle Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen
Risiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird
durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist zu Nennbeträgen bewertet.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des zu versteuernden
Einkommens bzw. der entsprechenden steuerlichen
Bemessungsgrundlage unter Abzug geleisteter Vorauszahlungen
erfasst. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem Betrag der
voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die
kaufmännische Vorsicht wurde gem. § 253 HGB
beachtet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden steuerrechtlich mit 5,5 % abgezinst.
Die Abzinsung erfolgte außerhalb der Bilanz und wurde
dem Ergebnis wieder zugerechnet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Ausführungen über die Abzinsung
für Rückstellungen in steuerrechtlicher Hinsicht
gelten für nichtverzinsliche Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von größer einem Jahr auch
für Verbindlichkeiten. Ausgenommen sind erhaltene
Anzahlungen auf Bestellungen
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift gemäss § 245 HGB
Simpel Wohnbau GmbH,
Flachslanden
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom
01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Flachslanden, 18. Oktober 2021
Herr Marco Mackeldey, Geschäftsführer
Herr Thomas Schlicht, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2021 festgestellt.
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