FAY Development GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maria Fernanda Arocha Canelon seit 29.1.2026 | Prokura |
Malgorzata Katarzyna Perfeniuk seit 29.1.2026 | Prokura |
Marta Sole seit 29.1.2026 | Prokura |
Diliara Lupenko seit 29.1.2026 | Prokura |
Vladimir Lupenko seit 7.10.2024 | Geschäftsführer |
Javier Cañones Castañon seit 30.8.2023 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Zandivio plc | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Urban Technology GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Rechnungslegung Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen Hinweis: Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt. Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung gemäß § 325 HGB verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. der diesbezüglich erteilte Vermerk bestimmt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Urban Technology GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Urban Technology GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Urban Technology GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs sowie in Abschnitt "IV. Chancen- und Risikobericht", Unterabschnitt "Liquiditätsrisiko", des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Liquiditätsplanung der Gesellschaft für die Folgemonate negative Cashflows ausweist, die die Gesellschaft aus den ihr zum Aufstellungsdatum zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln nicht decken kann. In diesem Zusammenhang hat die Straumann Holding AG, Basel/Schweiz (Patronin), mit Datum vom 8. Dezember 2022 eine bis 30. Juni 2024 befristete harte Patronatserklärung für die Gesellschaft abgegeben. Die Patronatserklärung ist begrenzt auf den dem Liquiditätsplan zugrundeliegenden Liquiditätsbedarf bis zum 30. Juni 2024 inkl. Sicherheitsaufschlag. Die Straumann Holding AG, Basel/Schweiz, verpflichtet sich damit, die Gesellschaft jederzeit mit finanziellen Mitteln auszustatten, sodass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und eine Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO nicht eintreten kann. Darüber hinaus verpflichtet sich die Straumann Holding AG, Basel/Schweiz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit eine Überschuldung nach § 19 InsO nicht eintreten kann. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft daher auf die Einhaltung beziehungsweise nicht wesentliche Unterschreitung der der Liquiditätsplanung zugrundeliegenden Prämissen sowie die finanzielle Unterstützung durch die Straumann Holding AG, Basel/Schweiz, angewiesen. Ferner wird die Gesellschaft zur Fortführung ihrer Unternehmenstätigkeit voraussichtlich auch über den Prognosezeitraum hinaus von der weiteren finanziellen Unterstützung der Straumann Holding AG, Basel/Schweiz, abhängig sein. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hinweis auf Erstprüfung Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Urban Technology GmbH für das vorherige, am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr, die Grundlagen für die Vergleichsangaben im Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2021 sind, wurden nicht geprüft.
Berlin, 12. Mai 2023 Ernst
& Young GmbH
Lehmann, Wirtschaftsprüferin Czens, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 2021A. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG. Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Urban Technology GmbH, Berlin, (Amtsgericht Charlottenburg HRB 186974 B), die Vorschriften des HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften angewandt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Jahresabschluss ist unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt worden. Die Liquiditätsplanung der Gesellschaft weist für die Folgemonate negative Cashflows aus, die die Gesellschaft aus den ihr zum Aufstellungsdatum zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln nicht decken kann. In diesem Zusammenhang hat die Straumann Holding AG, Basel/Schweiz, mit Datum vom 08.12.2022 eine bis 30.06.2024 befristete harte Patronatserklärung für die Urban Technology abgegeben. Die Patronatserklärung ist begrenzt auf den dem Liquiditätsplan zugrundliegenden Liquiditätsbedarf bis zum 30.06.2024 inkl. Sicherheitsaufschlag. Die Straumann Holding AG, Basel/Schweiz, verpflichtet sich damit, die Gesellschaft jederzeit mit finanziellen Mitteln auszustatten, sodass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und eine Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO nicht eintreten kann. Darüber hinaus verpflichtet sich die Straumann Holding AG, Basel/Schweiz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit eine Überschuldung nach § 19 InsO nicht eintreten kann. Hinsichtlich bestandsgefährdender Risiken verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt "IV. Chancen- und Risikobericht", Unterabschnitt "Liquiditätsrisiko", des Lageberichts. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 bzw. 20 Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die abnutzbaren beweglichen geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gebildet worden. Die Gesellschaft betreibt unechtes Factoring. Beim unechten Factoring wird im Zeitpunkt des Zahlungseingangs gleichzeitig eine Verbindlichkeit für mögliche Rückzahlungsverpflichtungen bilanziert. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Im laufenden Geschäftsjahr wurden in Einklang mit den Buchhaltungsvorschriften der Unternehmensgruppe zum ersten Mal Rückstellungen für Mitarbeiterboni sowie für Jubiläen gebildet. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Da zwischen der Gesellschaft (Organgesellschaft) und der SmileCo GmbH (Organträgerin) ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, erfolgt die Bilanzierung latenter Steuern auf Ebene des Organträgers. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Die Nutzungsdauern sind dabei an den Nutzungsdauern der amtlichen Afa-Tabellen angelehnt. Die Gesellschaft hält 100 % Anteile an der DrSmile Italia S.R.L., Mailand/Italien. Die DrSmile Italia S.R.L. erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2021 ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR 329 und weist zu 31.12.2021 ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 339 aus. Für das Geschäftsjahr 2022 liegt noch kein Jahresabschluss vor. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten TEUR 5.249 (Vj. TEUR 15.581) Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Diese betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Verbundunternehmen. Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren aus dem verbleibenden Betrag aus der Ergebnisabführung nach Abzug bereits geleisteter Abschlagszahlungen. Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 1.368; Vj. TEUR 902) Personalverpflichtungen (TEUR 615; Vj. TEUR 144) Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 63; Vj. TEUR 30) sowie Rückstellungen für Aufbewahrung (TEUR 10; Vj. TEUR 0). 4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren hauptsächlich aus Lieferungen und Leistungen sowie gewährten Darlehen. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Im Geschäftsjahr gibt es keine Aufwendungen oder Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung. E. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu 5 Jahren in Höhe von TEUR 4.414. Davon entfallen TEUR 1.095 auf das nächste Berichtsjahr. 3. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
4. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr:
Die Gesellschaft nimmt die Erleichterung des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch und verzichtet auf die Angabe der Gehälter der Geschäftsführung. 5. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Mit dem Mutterunternehmen SmileCo GmbH, Berlin, wurde am 08. November 2018 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Mit dem Mutterunternehmen besteht seit 2018 eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft. 6. Konzernverhältnisse Die Straumann Holding AG, Basel/Schweiz stellt als oberstes Mutterunternehmen zum 31.12.2021 für den größten und kleinsten Kreis einen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss wird im Schweizer Unternehmensregister veröffentlicht. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Straumann Holding AG einbezogen, nimmt die Erleichterungen des § 292 HGB in Anspruch, ist somit von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen befreit und verzichtet daher auf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers in diesem Anhang. Der Konzernabschluss der Straumann Holding AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Es besteht mit der DZK Deutsche Zahnklinik GmbH, Düsseldorf, ein Vertrag über das Factoring von Forderungen. Die DZK Deutsche Zahnklinik kauft die Forderungen im Rahmen des echten Factorings von der Urban Technology GmbH an. Die abgetretenen Forderungen erstattet die DZK Deutsche Zahnklinik mit dem vollen Rechnungsbetrag. 7. Nachtragsbericht Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag gemäß § 285 Nr. 33 HGB lagen nicht vor.
Berlin, 08.05.2023 Christopher von Wedemeyer, Geschäftsführer Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.06.2023. Entwicklung des Anlagevermögens 2021
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021I. Geschäftsmodell Die Urban Technology GmbH ist ein innovatives Unternehmen, das die Vermarktung und den Vertrieb von transparenten Zahnschienen, sog. Aligner, im In- und Ausland sowie damit verbundene Geschäfte betreibt. Unter der Marke DrSmile verfolgt das Unternehmen die Vision, modernste zahnmedizinische Versorgung internationalen (europäischen) Patienten zugänglich zu machen. Im Mittelpunkt steht dabei die Behandlung von leichten bis mittleren Zahnfehlstellungen mittels Aligner. Die Urban Technology GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist somit an einem der wirtschaftlich wichtigsten Standorte Deutschlands vertreten. Im Geschäftsjahr 2021 konnte die Gesellschaft die Internationalisierung fortsetzen und die Aktivitäten in den internationalen Märkten weiter ausbauen. Durch die starke internationale Ausrichtung erwirtschaften die internationalen Märkte bereits beträchtliche Umsätze. Da die kieferorthopädische Behandlung mit Alignern eine Dienstleistung ist, die Zahnärzten und Kieferorthopäden vorbehalten ist, werden die Produkte der Urban Technology GmbH ausschließlich nach Begutachtung und Freigabe durch Kooperationspartner (dies können zahnmedizinische Klinikketten oder niedergelassene Ärzte sein) verkauft. Diese zahnärztlichen Leistungserbringer stellen der Urban Technology GmbH nach eingehender Beurteilung digitale Daten sowie Hinweise zur Planung zur Verfügung, sodass die Urban Technology GmbH auf dieser Basis individuelle Behandlungspläne für den verantwortlichen Behandler erstellt. Die Produktion der innovativen transparenten Zahnschienen erfolgt über zertifizierte Zahnlabore der Straumann-Gruppe. Seit August 2020 ist die Urban Technology GmbH Teil der börsennotierten Straumann-Gruppe. Im Jahr 2021 hat die Straumann Gruppe durch die Ausübung einer Call-Option den mittelbaren Anteil von 74.9% auf 100.0% erhöht. II. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft wird im Berichtszeitraum 2021 durch Lieferengpässe und die Coronawelle ausgebremst. Das Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik Deutschland ist nach Prognosen des ifo-lnstituts für Wirtschaftsforschung aus dem Dezember 2021 im Jahr 2021 um 2,5 % (Vorjahr: Rückgang um 4,9 %) gestiegen. Die Gründe für den moderaten Anstieg liegen hauptsächlich immer noch in den Auswirkungen der Corona-Krise. [1] Die Prognosen für die Zukunft sehen eine Reduzierung des Zuwachses für 2022 um 1,4 Prozentpunkte sowie einen Anstieg für das Jahr 2023 von 1,4 Prozentpunkte vor. Die Verschiebung der konjunkturellen Dynamik vom nächsten ins übernächste Jahr ist weitgehend der vierten Coronawelle und den Produktionsschwierigkeiten im verarbeitenden Gewerbe geschuldet. [2] Darüber hinaus dämpfen die Auswirkungen des russischukrainischen Krieges zunehmend die deutsche Konjunktur. Das ifo-Institut für Wirtschaftsforschung prognostiziert für die kommenden zwei Jahre in der jüngsten Konjunkturprognose eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts um 3,1 % bzw. 3,3 %. [3] Branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Marktwachstum für Aligner-Behandlungen ist insbesondere durch zwei Faktoren getrieben: 1. Die absolut steigende Anzahl der jährlich durchgeführten kieferorthopädischen Behandlungen, getrieben durch Prävalenz von Zahnfehlstellungen, welche in erheblichem Maße zunimmt. Etwa 60-75 % der Weltbevölkerung leidet 2021 unter Zahnfehlstellungen, es wurden global jedoch nur 10-12 Mio. kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt. [4] 2. Der Anteil von Aligner-Behandlungen an den gesamt durchgeführten kieferorthopädischen Behandlungen, welcher global bei unter 10 % liegt. Vorreiter sind die USA mit einem Anteil von ca. 20 % von Aligner Behandlungen. Die steigende Nachfrage nach Ästhetik und nach transparenten Alignern in der kieferorthopädischen Behandlung wird das Wachstum des Aligner Marktes voraussichtlich weiter antreiben. Zu den Vorteilen von transparenten Zahnschienen gegenüber klassischen Zahnspangen gehören die optische Wahrnehmung, die Bequemlichkeit, der Komfort und die besseren Anpassungsmöglichkeiten. Dazu kommen bedeutende technologische Fortschritte [5] , erhöhte Pro-Kopf-Ausgaben für Produkte und Lösungen zur Verbesserung des Aussehens, die steigende Zahl von Zahnkliniken und die wachsende gesellschaftliche Akzeptanz von Verfahren zur ästhetischen Optimierung des Erscheinungsbildes. Somit wurde auf globaler Ebene das Umsatzvolumen für Aligner-Behandlungen für das Jahr 2021 noch auf USD 2,85 Mrd. bemessen, für 2022 wird bereits ein Marktvolumen von USD 3,41 Mrd. prognostiziert. Laut Prognose könnte das Marktvolumen bis zum Jahr 2028 auf knapp 10,04 Mrd. US-Dollar anwachsen. Für den Zeitraum 2021-2028 wird eine jährliche Wachstumsrate von durchschnittlich 19,7 % angenommen. Der Umsatz auf dem europäischen Aligner Markt wird 2021 auf USD 815 Mio. geschätzt. Es wird erwartet, dass dieser bis 2028 auf USD 2,67 Mrd. ansteigen wird, mit einer jährlichen Wachstumsrate von 16,3 [7]. Innerhalb Europas dominiert Deutschland den Markt; die jährliche Wachstumsrate von 2021 - 2028 wird auf 18,3 % geschätzt. [8] In Anbetracht dieser Entwicklungen gehen wir von einem weiter steigenden Wachstum des Marktes in Deutschland und Europa aus. Trotz der im Geschäftsjahr anhaltenden Einschränkungen aufgrund der COVID-Pandemie konnte die Urban Technology GmbH das starke Wachstum und die Expansion fortsetzen. Die positive Entwicklung zeigt deutlich das Potential, aber auch die Flexibilität und Krisenresistenz des Geschäftsmodells. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2021 lag der Fokus der Urban Technology GmbH insbesondere auf einem nachhaltigen Wachstum und europäischer Expansion. Die Urban Technology GmbH war mit ihren Produkten im Geschäftsjahr 2021 in insgesamt neun Ländern vertreten. Die Gesellschaft unternahm weitere wesentliche Investitionen in ihre Markenbekanntheit, IT-Infrastruktur sowie operative Unternehmensprozesse, um die Voraussetzungen für die europäische Marktführerschaft im Direct-To-Consumer Aligner Markt auszubauen. So wurde durch Investitionen mittels TV-Werbung in die Marke investiert. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit werden die zentralen Steuerungsgrößen Umsatzerlöse sowie Jahresergebnis verwendet. III. Ertrags,- Vermögens- und Finanzlage Ertragslage Der Fokus auf die internationale Expansion spiegelt sich auch in der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wider. Der Umsatz ist mit TEUR 30.107 (Vorjahr TEUR 12.391) um TEUR 17.716 oder 143 % im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen. Das starke Umsatzwachstum liegt vor allem an einer höheren Anzahl an verkauften Behandlungen, in denen sich der Erfolg der Europäisierungsstrategie zeigt. Der Materialaufwand ist mit TEUR 20.053 (Vorjahr TEUR 7.768) um TEUR 12.285 oder 158 % angestiegen. Der Anstieg ist durch die erhöhten Umsätze zu erklären. Der Personalaufwand ist mit TEUR 8.496 (Vorjahr TEUR 3.604) um TEUR 4.892 oder 136 % im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls im Rahmen der Umsätze angestiegen. Dies basiert im Wesentlichen auf dem Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl die für die Erschließung der neuen Märkte notwendig war. Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand / Umsatzerlöse) hat sich durch die Investition in zusätzliches Personal trotz der Erschließung neuer Märkte und damit verbundenem Investment verbessert. Die Werbekosten i.H.v. TEUR 46.974 (Vorjahr TEUR 17.733) sind um TEUR 29.241 oder 165 % gestiegen und stellen mit Abstand den größten Aufwandsposten dar. Seit dem Wegfall des Patents der Align Technologies für Alignerproduktion ist der Alignermarkt hochkompetitiv. Der Urban Technology GmbH ist es mit der Marke DrSmile im Geschäftsjahr 2021 gelungen, sich als einer der Marktführer für durch Patienten nachgefragte Alignerbehandlungen in allen 9 Märkten zu positionieren. Aus dieser Position heraus werden in den kommenden Jahren die Werbeausgaben merklich zurückgefahren werden können. Dass sich die Werbeausgaben trotz dem Eintritt in fünf neue Länder nur unwesentlich stärker entwickelt haben als das Umsatzwachstum, ist als Erfolg zu werten. Die sonstigen Kosten sind mit TEUR 13.131 (Vorjahr TEUR 5.784) um TEUR 7.348 oder 127 % angestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den Erwerb von Softwarelizenzen und die Beauftragung spezialisierter Fachleute (Freelancer) zurückzuführen. Die Entwicklung des Jahresfehlbetrages bewegte sich im Jahr 2021 im Rahmen der mit dem Gesellschafter abgestimmten Zielvorgaben. Die Gesellschaft ist aufgrund des Wachstumskurses derzeit noch nicht in der Lage, sein Geschäft und insbesondere das weitere Wachstum ohne Unterstützung aus dem Gesellschafterkreis zu finanzieren. Vermögenslage Die Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag TEUR 28.192 (Vorjahr TEUR 19.871). Der Anstieg resultiert insbesondere aus einem Anstieg des Anlagevermögens um TEUR 5.190 auf TEUR 6.128 im Wesentlichen durch Investitionen in technische Anlagen. Das Sachanlagevermögen macht mit TEUR 6.098 (Vorjahr TEUR 933) einen bedeutenden Teil der Bilanzsumme aus und besteht insbesondere aus den erworbenen medizinischen Scannern, welche die wesentlichen Investitionen der Gesellschaft im Geschäftsjahr widerspiegeln. Die Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Der Anstieg der Rückstellungen um TEUR 984 ergibt sich vor allem aus Personalrückstellungen für Bonus und Urlaub zum Stichtag sowie aus Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten ergeben sich aus dem zeitlichen Unterschied zwischen den Zahlungseingängen der Kunden und der Lieferung der Produkte. Finanzlage Der Finanzmittelbestand ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.504 auf TEUR 543 zurückgegangen. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SmileCo GmbH. Im Geschäftsjahr wurde der Wachstumskurs der Urban Technology GmbH durch ein Gesellschafterdarlehen der Straumann Gruppe finanziert und unterstützt, die damit zusätzliches Investment in die Markenbekanntheit ermöglichte. Die Gesellschaft war aufgrund der Unterstützung in Form von Gesellschafterdarlehen und Vorabauszahlungen aus dem Gewinnabführungsvertrag im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, sämtlichen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Das Geschäftsjahr 2021 wird vor dem Hintergrund des Wachstumskurses trotz der in hohem Maße durch die Gesellschafter erfolgten Finanzierung des Wachstums als erfolgreiches Geschäftsjahr eingeschätzt, da neben der starken Erhöhung des Volumens auch das Geschäft in Frankreich und Polen begonnen werden konnte. Zudem konnte die Markenbekanntheit im Heimatmarkt DACH Region gesteigert werden und die Wahrnehmung als Marktführer im Bereich Direct to Consumer Behandlungen gefestigt werden. Zusammengefasst ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Urban Technology GmbH im Geschäftsjahr 2021 durch die starke Umsatzsteigerung, Expansion in weitere Märkte, Investitionen in Wachstum und Personal sowie durch ein starkes finanzielles Commitment des Gesellschafters gekennzeichnet. Der Jahresfehlbetrag und der negative operative Cashflow haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht. In Bezug auf die diesbezüglich bestehende, finanzielle Abhängigkeit der Gesellschaft von der Straumann Holding AG, Basel/Schweiz, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt "IV. Chancen- und Risikobericht", Unterabschnitt "Liquiditätsrisiko". IV. Chancen- und Risikobericht Das bewusste Abwägen von Chancen und Risiken steht im Vordergrund unseres unternehmerischen Handelns. Sich bietende Chancen werden ausschließlich genutzt, wenn sich die Risiken für das Unternehmen in einem akzeptablen Rahmen bewegen. Die im Risikobericht aufgeführten Risiken sind nach der Bruttomethode dargestellt und beziehen sich im Wesentlichen auf den Prognosezeitraum 2023. Chancenbericht Marktchancen Es wird erwartet, dass der globale Clear-Aligner Markt auch in Zukunft weiter stark wachsen wird, wovon die Gesellschaft ebenfalls stark profitieren konnte. [9] Die Bekanntheit des Produktes sowie die Penetration des europäischen Aligner-Marktes ist aktuell noch sehr niedrig. Dies wird insbesondere im internationalen Vergleich zu anderen Märkten wie zum Beispiel den USA deutlich. Hier betrug das Umsatzvolumen für Aligner Behandlungen bereits im Geschäftsjahr 2020 USD 1,41 Mrd. [10] Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Bekanntheit von Alignern und das Interesse an zahnmedizinischen und kosmetischen Behandlungen in Zukunft global weiter zunehmen wird. Die Gesellschaft ist überzeugt, dass sich daraus ein Potenzial für Aufholungseffekte ableiten lässt. Strategische Chancen Durch die kontinuierliche Analyse der Kundenbedürfnisse kann das Produkt- und Leistungsportfolio regelmäßig ausgebaut werden. Dadurch können neue Kundengruppen gewonnen werden. Dies kann eine positive Auswirkung auf die Umsatz- und Ergebnissituation der Urban Technology GmbH haben. Risikobericht Das Risikomanagement umfasst alle Maßnahmen zur Messung, Steuerung und Überwachung möglicher Risiken. Hierbei kommen dem Controlling und monatlichen Berichtswesen eine besondere Bedeutung zu. Das Risikomanagement ist ferner dezentral nach potenziellen Risikoquellen organisiert. Potenzielle rechtliche Risiken werden bspw. von der Rechtsabteilung der Gesellschaft überwacht und monetär bewertet. Weiterhin werden im Rahmen der monatlich erstellten Investoren Reports und Monatsabschlüsse detaillierte Planungsrechnungen durch die Controlling-Abteilung erstellt und überwacht. Personalrisiken Die Personalsituation ist von wesentlicher Bedeutung für die Umsetzung der Wachstumsstrategie. Die Suche nach geeigneten und erfahrenen Mitarbeitern ist unverändert von einem Nachfrageüberhang am Markt geprägt. Die Verhältnisse stellen sich gegenüber dem Vorjahr unverändert angespannt dar. Bereits in der Vergangenheit konnte sich die Urban Technology GmbH als attraktiver Arbeitgeber etablieren und plant auf diesem Wege auch das zukünftige Mitarbeiterwachstum zu gewährleisten. Hierfür werden auch in Zukunft weiterhin hohe Investitionen nötig sein, die direkten Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit der Gesellschaft haben können. Die sich hieraus ergebenden steigenden Aufwendungen bei Neueinstellungen können eine Belastung für die operative Marge und das Jahresergebnis darstellen. Handelsrisiken Aus der kontinuierlichen Expansion in weitere Länder können sich Risiken aus Änderungen in den regulatorischen Rahmenbedingungen ergeben. Hierzu zählen insbesondere steigende Transport- und Zollkosten. Die Urban Technology GmbH arbeitet mit renommierten Beratungsgesellschaften zusammen, um frühzeitig auf entsprechende Änderungen reagieren zu können. Markt- und Wettbewerbsrisiken Ein weiteres identifiziertes Risiko ist eine Wettbewerbsverschärfung durch neue lokale Marktteilnehmer. In diesem Zusammenhang besteht zusätzlich das Risiko, Markttrends zu verpassen und potenzielle weitere Marktteilnehmer zu spät zu erkennen. Als Gegenmaßnahme erfolgen regelmäßige Marktbeobachtungen durch die verantwortlichen Bereiche im Unternehmen. Zusätzlich wird die europäische Expansion verstärkt vorangetrieben und es erfolgt eine stärkere Adaption an lokale Gegebenheiten in den bestehenden Märkten. Durch die weitere Expansion erfolgt eine starke Diversifizierung des Risikos auf unterschiedliche Märkte. Hieraus könnte sich eine Belastung für die operative Marge und das Jahresergebnis darstellen. Liquiditätsrisiko Die Straumann-Gruppe arbeitet eng mit ihrer Tochtergesellschaft Urban Technology GmbH zusammen. Neue Initiativen, die einen Investmentbedarf bedingen, werden im Vorfeld mit dem Gesellschafter abgestimmt und eine Vereinbarung über zusätzlich benötigte finanzielle Mittel getroffen. Die gesetzlichen Vertreter gehen davon aus, dass die Straumann-Gruppe auch in Zukunft weitere liquide Mittel zur Verfügung stellen wird, da die Urban Technology GmbH eine zentrale Wachstumsstrategie für die Straumann Gruppe verfolgt. Die Liquiditätsplanung der Gesellschaft weist für die Folgemonate negative Cashflows aus, die die Gesellschaft aus den ihr zum Aufstellungsdatum zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln nicht decken kann. In diesem Zusammenhang hat die Straumann Holding AG, Basel/Schweiz, mit Datum vom 08.12.2022 eine bis 30.06.2024 befristete harte Patronatserklärung für die Urban Technology abgegeben. Die Patronatserklärung ist begrenzt auf den dem Liquiditätsplan zugrundliegenden Liquiditätsbedarf bis zum 30.06.2024 inkl. Sicherheitsaufschlag. Die Straumann Holding AG, Basel/Schweiz, verpflichtet sich damit, die Gesellschaft jederzeit mit finanziellen Mitteln auszustatten, sodass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und eine Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO nicht eintreten kann. Darüber hinaus verpflichtet sich die Straumann Holding AG, Basel/Schweiz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit eine Überschuldung nach § 19 InsO nicht eintreten kann. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft daher auf die Einhaltung beziehungsweise nicht wesentliche Unterschreitung der der Liquiditätsplanung zugrundeliegenden Prämissen sowie die finanzielle Unterstützung durch die Straumann Holding AG, Basel/Schweiz, angewiesen. Ferner wird die Gesellschaft zur Fortführung ihrer Unternehmenstätigkeit voraussichtlich auch über den Prognosezeitraum hinaus von der weiteren finanziellen Unterstützung der Straumann Holding AG, Basel/Schweiz, abhängig sein. Im Berichtszeitraum wurden keine Finanzinstrumente zur Absicherung von Risiken genutzt. Die Gesamtrisikosituation der Urban Technology GmbH setzt sich aus den Einzelrisiken aller Risikokategorien zusammen. Einzeln betrachtet schätzt die Geschäftsführung die aufgezeigten Risiken für den Prognosezeitraum - bis auf das vorgenannte Liquiditätsrisiko - als gering und bewältigbar ein. VI. Prognosebericht Die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens wird insbesondere vor dem Hintergrund der Marktentwicklung und der Bekanntheit der Marke DrSmile als positiv gesehen. Die Gesellschaft erwartet aufgrund ihrer inzwischen beachtlichen Größe und Markenbekanntheit die Margen kontinuierlich steigern zu können und in den kommenden Jahren in die Profitabilitätszone zu kommen. Für 2022 und 2023 wird noch kein positiver Gewinn erwartet. Für das Geschäftsjahr 2022 erwirtschaftete die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 61.243 und einen Jahresfehlbetrag vor Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 65.574. Auch für das Jahr 2023 geht die Geschäftsführung von einem weiteren starken Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zu 2022 und einer leichten Verbesserung des Jahresergebnisses vor Ergebnisabführung aus. Wachstumsimpulse werden insbesondere durch die weitere Bearbeitung der neun Märkte gesehen, die mit besserer Marketingeffizienz einhergehen sollten. Seit Februar 2022 herrscht in weiten Teilen der Ukraine Krieg. Aufgrund dieser Situation und dem damit verbundenen Grad an Unsicherheit in der Planung und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, können wir die finanziellen Auswirkungen in der Zukunft auf die Gesellschaft derzeit nicht verlässlich abschließend abschätzen. Bis zum Aufstellungszeitpunkt konnten keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen festgestellt werden.
Berlin, den 8.5.2023 Urban Technology GmbH Christopher von Wedemeyer
[1] https://www. ifo.de/node/65147
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