Xelashop
GmbH
Greven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
319,00 |
471,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
85,00 |
| II.
Sachanlagen |
318,00 |
386,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
622.620,23 |
867.821,99 |
| I.
Vorräte |
10.199,91 |
157.327,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
503.463,87 |
551.156,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
108.956,45 |
159.337,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
622.939,23 |
868.292,99 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.221,98 |
273.161,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
248.161,79 |
601.721,18 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
248.939,81 |
353.559,39 |
| B.
Rückstellungen |
170.204,04 |
140.769,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
428.513,21 |
454.362,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
622.939,23 |
868.292,99 |
Anhang
Xelashop GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
I. Allgemeine Angaben
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
• Firma: Xelashop GmbH
• Sitz: Greven
• Registergericht: Amtsgericht Steinfurt, HRB
9071
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2018 der Xelashop GmbH, Greven wurde nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Die
Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
der §§ 264 Abs. 1, 267 Abs. 1 HGB. Die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 274a, 276, 288 Abs. 1 HGB
wurden in Anspruch genommen.
Die in der Bilanz vorgesehenen Davon-Vermerke sind
einheitlich in den Anhang aufgenommen worden
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- (§265
Abs. 1 Satz2, 266 ff. HGB) und Bewertungsgrundsätze
(§§ 252-256a HGB) nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung
gemäß § 252 Abs. 1 Nr.2 HGB
(Going-Concern-Prinzip).
Die gesetzlichen Vorschriften sowie die
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
wurden beachtet.
| • |
Die erworbenen
immateriellen Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
|
| • |
Das
Sachanlagevermögen ist zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt.
|
| • |
Die Bewertung der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum
Nennwert. Für erkennbare Risiken wurden
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
|
| • |
Die Bewertung der
liquiden Mittel erfolgt zum Nominalwert.
|
| • |
Bei den
sonstigen Rückstellungen wurden alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit dem
Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§
253 Abs.1 Satz2 HGB).
|
| • |
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt zum
Rückzahlungsbetrag.
|
III. Zusätzliche Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen in Höhe von € 503.463,87
(Vorjahr € 551.156,74) haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
IV. Sonstige Bilanzerläuterungen
Geschäftsführer war im Kalenderjahr 2018
Herr Alexander Keuter.
V. Ergebnisverwendung
Bezüglich des Jahresfehlbetrags 2018
beabsichtigt der Geschäftsführer der
Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, dass dieser auf
neue Rechnung vorgetragen wird.
Greven, 10.12.2019
gez. Alexander
Keuter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2019 festgestellt.
|