Beteiligungsgesellschaften
St. Anna-Stift gGmbH
Bruchspitze 1, 44803 Bochum, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicolas Dipl.-Kfm. Schulenburg seit 24.11.2025 | Geschäftsführer |
Christoph Prof. Dr. Hanefeld seit 31.1.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
St. Elisabeth - Stiftung | 52.92% |
St. Elisabeth-Stiftung | 37.00% |
Katholische Kirchengemeinde St. Gertrud von Brabant | 10.08% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St. Anna-Stift gGmbHBochumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft Die St. Anna-Stift gGmbH mit Sitz in Bochum (kurz Gesellschaft oder St. Anna-Stift) befindet sich im Ortsteil Altenbochum der Stadt Bochum und ist dort im Geschäftsfeld der Altenhilfe mit der Dienstleistung stationäre Altenpflege tätig. In den Pflegeberufen gibt es bereits heute einen signifikanten Fachkräftemangel, der sich in den kommenden Jahren noch verstärken wird. Um diesem zu begegnen, bildet die St. Anna-Stift gGmbH in Kooperation mit dem Gesellschafter der Katholischen Klinikum Bochum gGmbH und dessen Pflegeschule aus und fokussiert Marketing-Aktivitäten. Für die stationäre Altenpflege liegt ein gesonderter Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI vor. Dieser berechtigt und verpflichtet das St. Anna-Stift zur Erbringung von Leistungen der stationären Pflege für Pflegebedürftige im Sinne des SGB XI. Hierzu hält die Gesellschaft 140 Heimplätze vor (davon 10 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze). 2. Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 1 Entwicklung Bruttoinlandsprodukt Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verringerte sich nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % bzw. kalenderbereinigt um 0,1 %. Dabei verlief die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich. Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützen die Wirtschaft im Jahr 2023. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher.
1 Quelle: Pressemitteilung des Statistischen
Bundesamts vom 15.1.2024: www.destatis.de.
Lage der öffentlichen Haushalte und Sozialkassen Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2023 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsdefizit von 82,7 Milliarden EUR. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich das Defizit um 14,2 Milliarden EUR. Im Jahr 2022 hatten die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Abmilderung der Energiekrise und Stabilisierung der Wirtschaft zu hohen Ausgaben geführt. Im Jahr 2023 erfolgten zwar ebenfalls umfangreiche Zahlungen für Gas- und Strompreisbremse, es entfielen aber größtenteils die Ausgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Der Finanzierungsüberschuss der Sozialversicherungen verringerte sich um 3,03 Milliarden EUR auf 4,97 Milliarden EUR. Gemessen am nominalen BIP errechnet sich für den Staat im Jahr 2023 eine Defizitquote von 2,0 %, die damit unterhalb des europäischen Referenzwertes des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von 3 % liegt. Arbeitsmarkt Die Berechnungen des statistischen Bundesamtes zeigen einen robusten Arbeitsmarkt. Mit 45,9 Millionen Erwerbstätigen waren im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr 0,7 % mehr Menschen beschäftigt und so viele wie noch nie in Deutschland. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Pflegebranche wurde in den zurückliegenden Geschäftsjahren stark durch die Pandemie beeinflusst. Aufgrund von Quarantänemaßnahmen, dem Verbleib in der Häuslichkeit, angeordneten Besuchsverboten und ähnlichen Einschränkungen konnte die positive Entwicklung der Auslastung in den Vorjahren nicht fortgesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2023 ist vor dem Hintergrund der abflauenden Pandemie indes eine grundsätzlich positive Entwicklung der Auslastung in der Branche zu beobachten. Es musste eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben zur Versorgung der Bewohner und zum Schutze der Bewohner vor möglichen Ansteckungen und zur Abwehr weiterer Infizierungen geleistet werden. Die Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgaben stellte die Branche vor neue finanzielle und personelle Herausforderungen. Es ist davon auszugehen, dass die Auslastung der Pflegeheime und die Nachfrage nach professioneller Pflege branchenweit ansteigen wird. Langfristig bleibt die Altenpflege aufgrund der Demographie in Deutschland ein Wachstumsmarkt. Laut den Pflegevorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes wird die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen von 5,0 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 steigen. Mit dem Anstieg der Pflegebedürftigen wird der Bedarf an Pflegekräften weiter steigen. Dies wird die ohnehin angespannte Lage des Personalmangels weiter verschärfen und somit zu der großen Herausforderung der Pflegewirtschaft für die künftigen Jahre. Zu beobachten ist der Trend, dass die Kostenträger in den Vergütungsverhandlungen die Pflegesätze nicht ausreichend anheben, um die wesentlichen tariflichen Steigerungen im Personalaufwand und Preisanpassungen im Sachaufwand zu refinanzieren. Wettbewerbssituation Der Geschäftsbereich der stat. Altenhilfe wird entscheidend von der demographischen Entwicklung und Alterung der Gesellschaft beeinflusst und besitzt dadurch eine nachhaltige Zukunftsperspektive. Als modern ausgerichteter Qualitätsanbieter ist die St. Anna-Stift gGmbH innerhalb eines Wettbewerbsumfelds, das hauptsächlich von regional tätigen Wohlfahrtsverbänden und zunehmend auch von privaten Anbietern bestimmt wird, gut positioniert. Besonderheiten der St. Anna-Stift gGmbH sind unter anderem das von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. zertifizierte Speisenangebot "Fit im Alter" der hauseigenen Küche oder auch das vielfältige Unterhaltungsangebot. Rechtliche Rahmenbedingungen Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus Bundes- und Landesgesetzgebung. Die Bundesgesetze finden ihre Berücksichtigung im SGB XI. Bundesgesetzgebung Der Bund hatte zur Bewältigung der Corona-Krise mit § 150 Abs. 2 SGB XI einen Rettungsschirm beschlossen. Dieser ermöglichte es allen Unternehmen, die nach dem SGB XI Leistungen abrechnen, sämtliche COVID-19 bedingte Mehraufwendungen und die Mindereinnahmen zum Vergleichsmonat Januar 2020 gegenüber den zuständigen Pflegekassen geltend zu machen. Diese Ersatzleistungen sind bereits zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Angefallene Kosten für Corona-Schnelltests wurden noch bis zum 28. Februar 2023 nach der Coronavirus-Testverordnung erstattet. Pflegeeinrichtungen sind vom Anstieg der Gas-, Fernwärme- und Strompreise in Folge des Ukraine-Kriegs besonders getroffen. Der Gesetzgeber unterstützt die stationären Pflegeeinrichtungen zum Ausgleich der gestiegen Energiekosten daher für den Zeitraum Oktober 2022 bis April 2024 mit einem Hilfspaket (Härtefallfonds). Darüber hinaus werden Pflegeeinrichtungen durch die Strom-, Wärmepreis- und Gaspreisbremse entlastet. Die Preisbremse trat am 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und war bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Bereits vor dem Inkrafttreten des Hilfsprogramms bestand für Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit nach § 85 Abs. 7 XI bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen der Annahmen, die der Vereinbarung oder Festsetzung der Pflegesätze zugrunde lagen, die Pflegesätze auf Verlangen einer Vertragspartei für den laufenden Pflegesatzzeitraum neu zu verhandeln. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Alten- und Langzeitpflege ist zum 1. Juli 2023 das neue Personalbemessungsverfahren nach § 113c Abs. 1 SGB XI mit bundeseinheitlichen Personalanhaltswerten für drei Qualifikationsstufen in Kraft getreten. Dieser qualifikationsorientierte Personaleinsatz soll perspektivisch die bisher länderspezifisch geltenden Fachkraftquoten ablösen. Altenpflegegesetz (APG) Das Gesetz regelt die Finanzierung der Investitions- und Instandhaltungskosten. Ergebnisse in diesem Bereich können zwar erfolgswirksam ausgewiesen werden. Allerdings bleibt die Zweckbindung zur Verwendung für Investitionen bzw. Instandhaltung erhalten. Es sind virtuelle Konten in einer Nebenrechnung zu führen, die Verwendungsfristen unterliegen. 3. Geschäftsverlauf Die Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr ist positiv verlaufen. Die für den aktuellen Pflegezeitraum (01.05.2023 bis 30.04.2024) geführten Verhandlungen sind nur bedingt zufriedenstellend abgeschlossen worden. Die Steigerungsraten im pflegebedingten Aufwand liegen bei 3,95 %, in der Unterkunft und Verpflegung bei 7,28 %. Im Geschäftsjahr konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von 292 TEUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag von 95 TEUR) ausgewiesen werden. Das Jahresergebnis 2023 ist insbesondere gekennzeichnet durch einen stabilen Gesamtertrag und durch deutlich gesunkene Materialaufwendungen. Ertragsentwicklung Der Gesamtertrag (Umsatzerlöse einschließlich sonstiger betrieblicher Erträge) beläuft sich auf insgesamt 8.302 TEUR (im Vorjahr: 8.304 TEUR) und ist damit gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben. Insgesamt war die Nachfrage nach Pflegeplätzen, insbesondere nach Kurzzeitpflegeplätzen hoch, trotz schwieriger gewordener Belegungsmöglichkeiten für Doppelzimmer. Die geleisteten Pflegetage der stationären Altenpflegeeinrichtungen liegen über dem Vorjahresniveau. Im bestimmenden stationären Bereich der Gesellschaft konnte damit eine unverändert gute Auslastung erreicht werden: 96,52 % (Vorjahr: 95,15 %). Der Umsatz aus allgemeinen Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung sowie aus der gesonderten Berechnung von Investitionsentgelten konnte im Berichtsjahr um 0,7 % auf 7.637 TEUR (Vorjahr: 7.585 TEUR) gesteigert werden. Ursächlich für die Veränderung waren - mitunter gegensätzliche - Effekte von Pflegesatzerhöhungen und strukturelle Verschiebungen in den Pflegegraden hin zu den höheren Pflegegraden. Die Pflegesätze stiegen durchschnittlich um 4,92%. Der Gesellschaft sind ferner Erträge nach der Coronavirus-Testverordnung zugeflossen, die geringer als im Vorjahr ausfallen (55 TEUR; Vorjahr: 295 TEUR). Darüber hinaus hat die Gesellschaft Erträge aus den Ergänzungshilfen (§154 Abs. I SGB XI) in Höhe von 7 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) erhalten. Aufwandsentwicklung Der Personalaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 4.821 TEUR. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 52 TEUR bzw. 1,1 %. Ursächlich für die Veränderung war die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie in 2023. Der Materialaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1.752 TEUR. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Reduktion um 221 TEUR bzw. 11,2 %. Begründet ist dies im Wesentlichen durch die Reduzierung von Aufwendungen für Coronaschnelltests und dessen Durchführung um 133 TEUR auf 24 TEUR (Vorjahr 157 TEUR), Angefallene Kosten für Corona-Schnelltests wurden bis zum 28. Februar 2023 nach der Coronavirus- Testverordnung pauschal erstattet. Der Anteil der Aufwendungen für Fremdpersonal (Pflege) ist deutlich gesunken (145 TEUR nach 205 TEUR im Vorjahr). Begründet ist dies im Wesentlichen durch den Wegfall von coronabedingten Quarantänemaßnahmen. Besonderen Einfluss hatte die Entwicklung der Aufwendungen für Energie. Hier zeigte sich eine Reduktion um 66 TEUR bzw. 26,3 %. Zurückzuführen ist dies auf die allgemeine Marktentwicklung im Energiebereich. 4. Lage der Gesellschaft 4.1 Ertragslage Wir beurteilen die Ertragslage der Gesellschaft als stabil. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 292 TEUR (Vorjahr: - 95 TEUR) ab. Der im Lagebericht 2022 prognostizierte Fehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 (136 TEUR) ist nicht eingetroffen. Grund hierfür ist im Wesentlichen die Auflösung coronabedingter Rückstellungen für Rückzahlungsverpflichtungen aus 2021 sowie der deutliche Rückgang von Aufwendungen für Energiekosten. Die im Personalaufwand enthaltene Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 123 TEUR konnte in den Pflegesätzen eingepreist werden. Der Aufwand für Fremdpersonal ist durch die bestehenden Pflegeentgelte nicht finanziert und belastet die Ertragslage deutlich. 4.2 Finanzlage Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur beurteilen wir weiterhin als solide. Das langfristige Kapital umfasst 89,3 % der Bilanzsumme (Vorjahr 87,5 %). Die Eigenkapitalquote inklusive Sonderposten beträgt 37,9 % (Vorjahr 34,6 %). Es bestehen langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 5.122 TEUR, die im Geschäftsjahr planmäßig getilgt wurden. Änderungen von Kreditkonditionen im Vergleich zum Vorjahr haben sich nicht ergeben. Investitionen Im Geschäftsjahr wurden Investitionen ins Anlagevermögen in Höhe von 66 TEUR getätigt. Die Investitionen wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert. Investitionen erfolgten insbesondere in der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Liquiditätslage Die Liquiditätslage beurteilen wir als stabil. Der operative Cashflow der Gesellschaft (vereinfacht ermittelt als Jahresüberschuss zzgl. nicht geförderte Abschreibungen abzüglich Zuschreibungen) beträgt 617 TEUR (Vorjahr 378 TEUR). Dieser Cashflow war ausreichend, um die Eigenmittelinvestitionen der Gesellschaft (65 TEUR) sowie die Tilgungen (252 TEUR) zu decken. Die EBITDA-Marge der Gesellschaft beträgt 9,7 %. Die Investitionsfähigkeit der Gesellschaft wird entsprechend als gut eingeschätzt. Die Finanzierung der laufenden Geschäfte sowie der geplanten Investitionen waren im Geschäftsjahr jederzeit sichergestellt. Der Geldmittelbestand beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 1.559 TEUR und ist daher gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Liquidität auf kurze Sicht hat sich gegenüber dem Vorjahr um 293 TEUR verbessert. Sie reicht aus, den betriebsgewöhnlichen Finanzbedarf für rund 2,5 Monate (Vorbilanzstichtag 1,9 Monate) zu decken. Diese Kennzahl ist stichtagsbezogen. Die Liquiditätslage hat sich insoweit im langfristigen Trend über fünf Jahre leicht verbessert. 4.3 Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft beurteilen wir als gut. Das langfristig gebundene Vermögen - einschließlich des geförderten Anlagevermögens - betrug 74,4 % (Vorjahr: 75,8 %) der Bilanzsumme. Zum Bilanzstichtag ist das langfristige Vermögen zu mehr als 100 % durch langfristiges Kapital gedeckt. 4.4 Personal- und Qualitätslage Personallage Die Gesellschaft wendet die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) an. Die zusätzliche Altersversorgung für die Mitarbeiter der Gesellschaft wird über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) geführt. Zum Ende des Geschäftsjahres wurden gemäß § 267, 285 HGB (ohne Geschäftsführer, Bundesfreiwilligenleistende und Auszubildende) 121 Mitarbeiter (Vorjahr 114 Mitarbeiter) beschäftigt (Kopfzahl). Diese Personalkapazität entspricht (ohne Geschäftsführer) durchschnittlich 86,16 Vollkräften (Vorjahr 81,41 Vollkräfte). Die Gesellschaft bietet jungen Menschen die Chance, durch eine fachpraktische Berufsausbildung in den Pflegeberufen, der Hauswirtschaft und in der Verwaltung, den Grundstein für die berufliche Zukunft zu legen. Im Personalbereich haben wir insbesondere folgende Problembereiche identifiziert und haben folgende Maßnahmen ergriffen:
Insgesamt beurteilen wir die Personallage der Gesellschaft als ausreichend. Qualitätslage Wir beurteilen die Qualität unserer Einrichtungen als sehr gut. Die bauliche Konzeption und Ausstattung der Altenpflegeeinrichtung befindet auf gehobenem Niveau und bietet eine gute Basis für qualitativ hochwertige Pflege- und Betreuungsleistungen. Das bestehende Qualitätsmanagement soll insbesondere die Pflegequalität erhöhen. Das Qualitätsmanagement wird auf der Grundlage des Qualitätskataloges für katholische Einrichtungen der stationären Altenhilfe (QKA) fortgeschrieben und wird damit den steigenden Anforderungen der Kunden (Bewohner, Angehörige, Kostenträger) angepasst. Daneben werden die Begehungen des Medizinischen Dienstes intensiv vorbereitet und begleitet. Im Geschäftsjahr erfolgte in unserer Einrichtung eine Qualitätsprüfung nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes. 4.5 Gesamtbeurteilung Wir beurteilen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft insgesamt als gut. Während sich die Ertragslage durch die Inflation leicht rückläufig zeigt, ist die Vermögens- und Liquiditätslage weiterhin als gut zu beurteilen. 5. Risikobericht Bestandsgefährdende Risiken, insbesondere mit Auswirkungen auf die Liquidität der Gesellschaft sind, gerechnet ab Bilanzstichtag, für die folgenden 12 Monate nicht zu erkennen. Risiken ergeben sich auch aus den weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen. Es bleibt eine Herausforderung, trotz allgemeiner Kostensteigerungen und der tariflichen Bindung die Personalkosten durch die Pflegesätze und deren möglicherweise unzureichende Anhebung zu refinanzieren, ohne die eigene Situation im Wettbewerb zu verschlechtern. Aufwendungen für den Einsatz von Fremdarbeit werden dabei in den Pflegesätzen grundsätzlich nicht berücksichtigt, so dass diese Aufwendungen nur insoweit refinanziert werden, wie Aufwendungen für eigenes Personal durch Ausfallzeiten entfallen. Für das Geschäftsjahr 2024 haben wir Maßnahmen getroffen, um einem Auseinanderfallen von Refinanzierung und Aufwandsentwicklung entgegenzuwirken. Unter anderem fördern wir die Gesundheit der Mitarbeitenden durch unser betriebliches Gesundheitsmanagement. Es besteht der Trend, dass neue Bewohner der Senioreneinrichtung höhere Eingangspflegegrade aufweisen als in der Vergangenheit. Es könnten sich hieraus Risiken Belastung des Pflegepersonals für die Einrichtung ergeben. Im Geschäftsjahr 2024 wirken wir diesen Risiken durch eine Steuerung der Eingangspflegegrade entsprechend der Personalausstattung entgegen. Der Personalmangel ist wesentliches zunehmendes Branchenrisiko. Die Personalbeschaffung und die Bindung an das Unternehmen, insbesondere des Fachpersonals, ist die große Herausforderung in den kommenden Jahren, um die geforderte Zahl der Mitarbeitenden in der Pflege stellen zu können. Insbesondere vor dem Hintergrund der seit 2020 gleichgeschalteten Ausbildung von Krankenpflege und Altenpflege kommt es im Zusammenhang mit der ebenfalls schwierigen Personalsituation im Pflegepersonal der Krankenhäuser zu einem deutlich höheren Wettbewerb in der Akquisition von Pflegepersonal. Insgesamt hat sich die Personalakquise deutlich erschwert. Der Personalmangel kann zu einem Ertragsrisiko der Einrichtung führen, da bei Nichtvorhalten entsprechenden Pflegepersonals Plätze nicht belegt werden können. Weitere Risiken bestehen im Zusammenhang mit erhaltenen Corona-Hilfen, die noch unter dem Vorbehalt der Prüfung stehen und ggf. zurückgefordert werden könnten. Generell bewerten wir die wirtschaftlichen Risiken, denen unsere Gesellschaft sich ausgesetzt sieht, somit als unverändert hoch. Insgesamt wird die Risikolage für das Jahr 2024 der Gesellschaft allerdings als beherrschbar beurteilt. 6. Chancenbericht Eine Chance sehen wir für unsere Einrichtungen in einer demografisch bedingt wachsenden Nachfrage nach pflegerischen und betreuerischen Leistungen für ältere Menschen. Chancen sehen wir auch durch die Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihrer ausgeprägten Bewohnerorientierung und Leistungsmotivation ist es zu verdanken, dass trotz immer schwieriger werdender Rahmenbedingungen in der Altenhilfe das Geschäftsjahr 2023 erfolgreich verlaufen ist. 7. Prognosebericht Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 planen wir ein ausgeglichenes Jahresergebnis. Gegenüber dem Jahr 2023 wird insofern mit einem gesunkenen Jahresergebnis gerechnet. Bei den Umsatzerlösen wird unter der Annahme einer konstanten Leistungsentwicklung insgesamt ein Anstieg erwartet. Bei den Personalaufwendungen werden ein steigender Personaleinsatz sowie die tarifbedingten Erhöhungen unterstellt. Entsprechend erwarten wir eine rückläufige Liquiditätslage. Aufgrund der Prognose, dass die Bedarfe in der Pflegebranche stabil bleiben und sich die Inflationsentwicklung kurzfristig stabilisieren, geht die St. Anna-Stift gGmbH von einer positiven Trendentwicklung für die Folgejahre aus.
Bochum, den 17. Mai 2024 Prof. med. Christoph Hanefeld, Geschäftsführer Dr. Christian Raible, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die St. Anna-Stift gGmbH hat ihren Sitz in Bochum und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bochum, Reg. Nr. HRB 6542. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB und wurde gemäß § 265 Abs. 5 HGB auf der Passivseite um den Posten "Sonderposten aus Zuwendungen und Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens" erweitert. Gesellschaften, an denen die St. Elisabeth-Stiftung Bochum mehrheitlich mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, sind als verbundene Unternehmen berücksichtigt worden. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) mit Erweiterungen gemäß § 265 Abs. 5 HGB um den Posten "Erträge aus der Auflösung von Sonderposten". Bei der Gesellschaft handelt es sich gemäß § 267 Abs. 2 HGB um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Vor dem Hintergrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss der Katholisches Klinikum Bochum Holding gGmbH wurden die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Einbezogen wurden auch anteilige, auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Darlehenszinsen. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und im Jahr des Bestandsabgangs im Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB angesetzt (Kurswert zum 31. Dezember 2023: 973 TEUR). Umlaufvermögen Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen angesetzt. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden nur geleistete Zahlungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 250.000 EUR, wovon 63 % durch die Katholische Klinikum Bochum Holding gGmbH und 37 % durch die St. Elisabeth-Stiftung Bochum gehalten werden. Sonderposten Die Sonderposten aus Zuwendungen und Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens enthalten die für Anschaffungen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verwendeten Zuwendungsbeträge vermindert um den Betrag der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bezüglich der in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen wurden Verrechnungen mit gegenüberstehendem Deckungsvermögen vorgenommen. Dieses Deckungsvermögen ist dem Zugriff aller Gläubiger des Unternehmens im Wege der Einzelvollstreckung oder im Fall der Insolvenz entzogen. Der auf den Erfüllungsrückstand entfallene Anteil der Rückstellung in Höhe von 90 TEUR wurde mit dem Deckungsvermögen (beizulegender Zeitwert) in Höhe von 28 TEUR verrechnet. Eine Saldierung erfolgte jeweils für jede einzelne Vereinbarung getrennt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den Anlagennachweis als Bestandteil dieses Anhangs. Umlaufvermögen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen enthalten in voller Höhe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Personalverpflichtungen i. H. v. 240.256,14 EUR. Weiterhin enthalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für Rückzahlungsrisiken betreffend Erstattungen der Corona-Testkosten gemäß § 150a SGB XI (insgesamt 97 TEUR). Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel hervor:
In den Guthaben bei Kreditinstituten und entsprechend in den sonstigen Verbindlichkeiten sind Treuhandguthaben/-verbindlichkeiten aus Verwahrgeldern in Höhe von 94.635,99 EUR (Vorjahr 92 TEUR) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Berichtsjahr als außergewöhnliche Erträge Erstattungen gemäß § 150a SGB XI in Höhe von 55 TEUR und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 255 TEUR enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 45 TEUR (Vorjahr 15 TEUR) aus Investitionskostenvergütungen für das Jahr 2022 gemäß § 8a SGB XI (APG DVO NRW). V. Sonstige Angaben 1. Zusatzversorgung der Arbeitnehmer Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK), Köln, abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2023 auf 6,00 % (Vorjahr 6,00 %) der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte. Seit dem 1. Oktober 2016 beteiligt die Gesellschaft ihre Arbeitnehmer, entsprechend dem Beschluss der AVR Bundeskommission vom 16. Juni 2016, an der Beitragserhebung. Die Hälfte des 5,6 % des zusatzversicherungspflichtigen Entgelts überschreitenden Anteils des Beitrags wird dabei vom Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers einbehalten. Die Summe der der Beitragserhebung zugrunde liegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt 3.691 TEUR (Vorjahr 3.663 TEUR). Bezüglich der Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar 2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von der Gesellschaft getätigt wurden, reicht das Vermögen der KZVK für eine vollständige Deckung nicht aus. Die Erfassung dieser Rentenansprüche und Rentenanwartschaften erfolgte ursprünglich in dem sog. Abrechnungsverband S der KZVK. Nach Zusammenlegung der bisher getrennten Abrechnungsverbände S und P der Pflichtversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sind zur Angleichung der Kapitaldeckung der beiden Abrechnungsverbände für einen Zeitraum von voraussichtlich 7 Jahren bis zum Jahr 2026 von den Beteiligten zusätzlich zu den Regelbeiträgen Angleichungsbeiträge zu leisten, die von der KZVK unter Berücksichtigung des im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 ermittelten Angleichungsbedarfs jährlich neu festgesetzt werden. Im Berichtsjahr 2023 beläuft sich der von der Gesellschaft zu leistende Angleichungsbeitrag auf 35.789,38 EUR. Die dann jeweils noch verbleibende von der KZVK nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte und der Gesellschaft mitgeteilte Barwertdifferenz als Bemessungsgrundlage für den Angleichungsbeitrag aus der ursprünglichen Zugehörigkeit zu dem Abrechnungsverband S beläuft sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 615 TEUR. 2. Haftungsverhältnisse Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen bestehen bei der KZVK. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und Zusatzbeiträge der beteiligten Unternehmen finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Mit einer Inanspruchnahme aus der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers ist nicht ernsthaft zu rechnen, da die KZVK eine stabile Anzahl an Beteiligten aufweist, die regelmäßig ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtung bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Altersversorgung. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen die Erbpachtzahlungen. Im Geschäftsjahr belaufen sich die Verpflichtungen auf 41 TEUR (Vorjahr: 41 TEUR). 4. Organe der Gesellschaft Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung. Mitglieder des Aufsichtsrates
Die Vorschriften des Aktiengesetzes gemäß § 52 Abs. 1 GmbH-Gesetz finden auf den Aufsichtsrat keine Anwendung (vgl. § 9 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrags). Der Aufsichtsrat erhält keine Bezüge. Geschäftsführung Als Geschäftsführer sind bestellt:
5. Zahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 121 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 99 in der Pflege, 11 in den Bereichen Hauswirtschaft, Wäscherei, Betreuung und als Sozialarbeiter sowie 11 in der Verwaltung und als Hausmeister. 6. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird zum 31. Dezember 2023 in den Konzernabschluss der Katholisches Klinikum Bochum Holding gemeinnützige GmbH, Bochum, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger unter HRB 5638 offengelegt. 7. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Bochum, den 17. Mai 2024 Prof. Dr. med. Christoph Hanefeld, Geschäftsführer Dr. Christian Raible, Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die St. Anna-Stift gGmbH, Bochum PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der St. Anna-Stift gGmbH, Bochum, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Anna-Stift gGmbH, Bochum, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 24. Mai 2024 Solidaris
Revisions-GmbH
Dr. Thomas Drove, Wirtschaftsprüfer Edgar Kempenich, Wirtschaftsprüfer In der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
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