Nippon Cargo Airlines Co. Ltd. - Frankfurt Office
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Jozef Cornelia Goovaerts seit 28.10.2024 | Geschäftsführer |
Dan Surie seit 28.10.2024 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Swissport Frankfurt GmbHAufgelöst | 2.50% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Swissport Services GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20101. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Abschluss des GeschäftsjahresDer Jahresabschluss unserer Gesellschaft ist für das Geschäftsjahr 2010 nach den Vorschriften des HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31.12.2010 eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, WährungsumrechnungAllgemeine Angaben Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Aufwendungen und Erträge werden auf das Jahr abgegrenzt. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, dass sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Aktiva Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko und der Zinsverlust durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Bewertung der Gegenstände des Umlaufvermögens erfolgt zu Nennwerten unter Beachtung der gebotenen kaufmännischen Vorsicht. Passiva Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur BilanzDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegenüber der Alleingesellschafterin in Höhe von T€ 30. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 784 solche aus Lieferung und Leistung und darüber hinaus solche aus dem Finanzierungsverkehr. Das gezeichnete Kapital in Höhe von DM 50.000,00 (€ 25.564,59) ist voll eingezahlt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben alle wie bereits im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 235 solche aus Lieferung und Leistung und darüber hinaus solche aus dem Finanzierungsverkehr. 4. Sonstige AngabenAngaben zur Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010: Herr Adrian Melliger, Kaufmann, Glattbrugg/Schweiz Gem. § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge verzichtet. Angaben zu Konzernverhältnissen Von der Swissport International AG Zürich/Schweiz, wird ein Konzernabschluss erstellt, in den die Gesellschaft indirekt einbezogen wird. Das Mutterunternehmen das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die PAI Partners S.A., Paris/Frankreich. Die Konzernabschlüsse sind am jeweiligen Sitz der vorgenannten Gesellschaften erhältlich.
Frankfurt am Main, den 1. August 2011 Swissport Services GmbH |
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