Proway RST GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Angelika Widholzer seit 6.2.2019 | Geschäftsführer |
Florian Widholzer seit 6.2.2019 | Geschäftsführer |
Otto Johann Widholzer seit 23.2.2015 | Geschäftsführer |
Markus Josef Widholzer seit 23.2.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reifen Widholzer GmbHHohenbrunnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsbilanz
Anhang
A. Allgemeines
Pensionsrückstellung Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Dabei wurden folgende Annahmen zu Grunde gelegt: Berechnungsmethode: Projected-Unit-Credit-Methode Biometrische Grundlagen: Richttafeln Heubeck RT2018G Rententrend: kein Rententrend Durchschnittliche Restlaufzeit: 15 Jahren, pauschal Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre beläuft sich auf 20.126,00 €. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Aufgrund der Neubewertung der Pensionsrückstellung bereits zum 31.12.2010 ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag von 346.530,00 €. Die Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 HGB wurde in Anspruch genommen. Entsprechend wurden in 20232 1/15 von 346.530,00 €, somit 23.102,00 € den Pensionsrückstellungen zugeführt. Die in der Bilanz 31.12.2023 nicht ausgewiesenen Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen belaufen sich auf 23.120,00 €. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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