StaeGi
GmbH
Nürtingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.520,00 |
22.224,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.202,55 |
55.271,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
183,50 |
1.640,36 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
18.145,51 |
15.895,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
81.051,56 |
95.031,10 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.022,33 |
5.577,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
78.029,23 |
89.453,86 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
66.558,15 |
70.032,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
43.029,23 |
49.453,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
35.000,00 |
40.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
81.051,56 |
95.031,10 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2017
TZ
A Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen im
Geschäftsjahr
1. Die Einordnung der Gesellschaft in die
Größenklasse nach § 267 Abs. 1 HGB erfolgt
als kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungen bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in
Anspruch genommen. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
wendet die Gesellschaft erstmals die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz ("BilRUG")
eingeführten Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweisvorschriften an. Die Vorjahreszahlen wurden mit
Ausnahme der Gliederung in der Gewinn- und Verlustrechnung
nicht an die geänderten Vorschriften angepasst.
2. Die wirtschaftliche Situation des Betriebes im
Geschäftsjahr ergibt sich aus dem Jahresabschluss.
3. Die Gesellschaft ist rechnerisch/bilanziell
überschuldet. Der Jahresabschluss wurde trotz
bestehender bilanzieller Überschuldung weiterhin
unter der Annahme der
Unternehmensfortführung aufgestellt. Nach
Einschätzung der Geschäftsleitung ist die
Fortführung des Unternehmens den Umständen
nach überwiegend wahrscheinlich,
insbesondere ist die Liquidität des Unternehmens
kurz- und mittelfristig gesichert.
4. Gliederung:
Der Jahresabschluss für das Berichtsjahr
ist nach den Vorschriften der §§ 238 ff HGB
aufgestellt worden. Die Gliederung des Jahresabschlusses
erfolgt unter Anwendung der handelsrechtlichen
Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt
worden.
B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
1. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens
und für die Beschaffung von Eigenkapital sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderung aktiviert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
linearen Methode vorgenommen. Rückstellungen wurden
nur im Rahmen des § 249 HGB und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des
§ 250 HGB gebildet.
2. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschluss-Stichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschluss-Stichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschluss-Stichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die
wirtschaftliche Situation des Betriebes im
Geschäftsjahr ergibt sich aus dem Jahresabschluss.
3. Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich
an den steuerrechtlichen Bestimmungen.
4. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Es kam
ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung. Die planmäßigen Abschreibungen
sind entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ermittelt worden. Gründe für
außergewöhnliche Abschreibungen lagen nicht vor.
5. Für ab dem 01. Januar 2010 angeschaffte
geringwertige Wirtschaftsgüter wurde von der
Bewertungsfreiheit nach § 279 Abs. 2 HGB i. V. mit
§ 6 Abs. 2 EStG ausnahmslos Gebrauch gemacht.
Hiernach wurden die Zugänge des Berichtsjahres mit
Einzelanschaffungskosten bis € 410,00 in voller
Höhe als Abgang behandelt.
Umlaufvermögen
6. Die Bewertung des Finanzanlagevermögens
erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten,
Ausleihungen werden mit ihren Nennbeträgen
angesetzt. Wertminderungen wird durch angemessene
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
7. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt. In die Herstellungskosten
werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
einbezogen.
8. Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, die durch Kalkulation auf Basis
der innerbetrieblichen Kostenrechnung der Gesellschaft
ermittelt wurden. Dabei wurde beachtet, dass die
kalkulierten Herstellungskosten nicht über den
tatsächlichen Herstellungskosten liegen.
Angemessene Gemeinkostenzuschläge wurden
berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
9. Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden ausgehend von den
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Einzelrisiken durch Wertberichtigung bewertet.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos ist
darüber hinaus eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 % gebildet worden.
Verbindlichkeiten
10. In den Rückstellungen ist für alle
erkennbaren passivierungspflichtigen Risiken nach
vernünftigen kaufmännischer Beurteilung Vorsorge
getroffen worden.
11. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.
12. Die passiven latenten Steuern wurden
gemäß den gesetzlichen Vorschriften des §
274 Abs. 1 Satz 1 HGB passiviert. Die Berechnung der
latenten Steuern erfolgt zu einem Steuersatz von 30%.
13. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Darlehen
der Gesellschafter € 66.558,15 an die Gesellschaft
enthalten. Die Darlehen werden mit jährlich 1,12%
verzinst.
C Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in
der Anlage zum Anhang dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
2. Von den sonstigen Vermögensgegenständen
weist ein Betrag von EUR 802,50 (i.Vj. EUR
802,50) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
auf.
3. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen keine.
Rückstellungen
4. Die ausgewiesenen Buchwerte zum
Bilanzstichtag entsprechen den ermittelten notwendigen
Erfüllungsbeträgen der Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
5. Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich
aus nachfolgender Tabelle:
|
|
Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
|
|
mehr als 1 Jahr
|
|
|
|
bis zu 1 Jahr
|
bis zu 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
31.12.2017
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(i.Vj.TEUR 7,77)
|
(i.Vj.TEUR 0)
|
(i.Vj.TEUR 0)
|
(i.Vj.TEUR 7,77)
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
6.748,65
|
0,00
|
0,00
|
6.748,65
|
|
(i.Vj.TEUR 7,86)
|
(i.Vj.TEUR 0)
|
(i.Vj.TEUR 0)
|
(i.Vj.TEUR 7.86)
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
36.280,58
|
35.000,00
|
0,00
|
71.280,58
|
|
(i.Vj.TEUR 33,81)
|
(i.Vj.TEUR 40)
|
(i.Vj.TEUR 0)
|
(i.Vj.TEUR 73,81)
|
- davon aus Steuern
|
397,34
|
0,00
|
0,00
|
397,34
|
|
(i.Vj.TEUR 0,6)
|
(i.Vj.TEUR 0)
|
(i.Vj.TEUR 0)
|
(i.Vj.TEUR 0,6)
|
- davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(i.Vj.TEUR 0)
|
(i.Vj.TEUR 0)
|
(i.Vj.TEUR 0)
|
(i.Vj.TEUR 1,84)
|
Summe
|
43.029,23
|
35.000,00
|
0,00
|
78.029,23
|
|
(i.Vj.TEUR 54,45)
|
(i.Vj.TEUR 40)
|
(i.Vj.TEUR 0)
|
(i.Vj.TEUR 89,45)
|
6. Für die Gesellschafterdarlehen in Höhe
von TEUR 20 wurden seitens der
Darlehensgeber
Rangrücktrittserklärungen i.S.v.
§ 19 Abs. 2 Satz 2 InsO abgegeben.
D Sonstige Angaben
7. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB aus
Gewährleistungsbürgschaften bestehen keine.
8. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
betrugen, soweit diese nicht bilanziert sind, zum
Bilanzstichtag jährlich TEUR 5,99; Die
Verpflichtungen beziehen sich im Wesentlichen auf
langfristige Miet- und Pachtverträge für die
betrieblich genutzten Grundstücke und Gebäude.
Darüber hinaus bestehen finanzielle Verpflichtungen
aus Leasingverträgen für bewegliche
Anlagengüter in Höhe von TEUR 0,02 pro Jahr.
9. Mitarbeiter: Im Geschäftsjahr 2017 war
durchschnittlich 1 Arbeitnehmer beschäftigt.
Nürtingen, 22.10.2018
gez. Dr. Hans-Jürgen Gittel
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2018 festgestellt.
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