Gecko
GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.305,00 |
13.151,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.305,00 |
13.151,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.027,13 |
89.640,83 |
| I.
Vorräte |
17.582,60 |
18.747,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.435,12 |
68.818,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9,41 |
2.075,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
285,00 |
285,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
198.757,26 |
149.177,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
238.374,39 |
252.254,30 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
174.952,18 |
134.921,62 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
48.805,08 |
39.255,85 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
198.757,26 |
149.177,47 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
235.874,39 |
249.754,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
81.745,59 |
155.728,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
238.374,39 |
252.254,30 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gecko GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Für geringwertige Anlagegüter, die nach dem
31. Dezember 2009 angeschafft wurden, wendet die
Gesellschaft die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG in der
seither geltenden Fassung an. Dementsprechend werden
geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis
zu EUR 410 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im
Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Die
Änderung der Bewertungsmethode in Bezug auf die
geringwertigen Anlagegüter hatte keinen wesentlichen
Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags unter
Berücksichtigung erwarteter Preis- und
Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen
mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine
Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen
Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen
EUR 0,00.
Namen der Geschäftsführer
Geschäftsführer: Ralf Bündgen,
Kauffmann
Aachen, den 05. Februar 2015
gez. Ralf Bündgen
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2013 -
31.12.2013
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 154.128,80 EUR.
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 94.025,60 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.02.2015 festgestellt.
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