P.S.T. Bau GmbH
Hartmannsbrook 92A, 48163 Münster, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Storp seit 22.12.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
P.S.T. Bau GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
Anhang zur OffenlegungDer Grundsatz der Darstellungsstetigkeit gemäß § 265 Abs. 1 HGB wurde im Geschäftsjahr beachtet. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, da nicht mindestens zwei der dort aufgeführten Größenmerkmale zum Ende des Geschäftsjahres überschritten werden. Für die Erstellung der zur Offenlegung bestimmten Bilanz kann daher die größenabhängige Erleichterung gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen werden. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wird aufgrund des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Darüber hinaus macht die Gesellschaft von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a, 276, 288, 326 HGB teilweise Gebrauch. Die Vorschriften des ab dem 01.01.2016 geltenden BilRUG wurden beachtet. Die vergleichsweise Gegenüberstellung mit den Vorjahreszahlen entsprechend § 265 Abs. 2 HGB ist im Geschäftsjahr erfolgt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz sowie des GmbHG beachtet worden. Zugänge auf Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordenbaren Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt. Die Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden grundsätzlich nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter vorgenommen. Für gebraucht angeschaffte Wirtschaftsgüter wird eine entsprechend verkürzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Die Abschreibungen auf Zu- und Abgänge an Immateriellen Wirtschaftsgütern und beweglichen Anlagegegenständen erfolgten grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche Wirtschaftsgüter im Werte über € 250 bis € 1.000 wurden in den Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG eingestellt. Die Anschaffungskosten dieser Wirtschaftsgüter werden gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert bis € 250 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die unter den Vorräten ausgewiesenen unfertigen Leistungen wurden mit den Material- und Lohneinzelkosten zuzüglich angemessener Gemeinkostenanteile bewertet. Fertige Teilleistungen wurden mit den anteiligen Erlösen gemäß Bauvertrag bewertet. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu Nennwerten. Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Die Steuerrückstellungen sind in Höhe der voraussichtlich zu leistenden Zahlungen ausgewiesen. Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint. Soweit es sich um Beträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr handelt, wurde eine Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre gemäß § 253 Abs. II Nr. 1 HGB vorgenommen, sofern die Abzinsung Beträge von wesentlicher Höhe ergibt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Sicherheiten wurden bestellt für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Bürgschaften des Herrn Peter Storp. Es bestehen die branchenüblichen Gewährleistungsverpflichtungen. Geschäftsführer war im Geschäftsjahr: Maurermeister/Stahlbetonbaumeister Peter Storp. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Geschäftsführung der P.S.T. Bau GmbH schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2022 mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres zu verrechnen und den sich ergebenden Gesamtbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Münster, den 27. Juli 2023 gez. Maurermeister/Stahlbetonbaumeister Peter Storp Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. Juli 2023 |
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