Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 116189
Eingetragen
11.11.2008
Branche
Imbissstuben u. Ä.Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Das Betreiben von Gaststätten sowie der Imbissbetrieb

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Höfs
seit 1.9.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berlin
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Höfs & Eckert GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   498,00   2.884,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   0,00   0,00
II. Sachanlagen   498,00   2.884,00
III. Finanzanlagen   0,00   0,00
B. Umlaufvermögen   31.946,30   35.803,12
I. Vorräte   3.150,00   3.600,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   19.279,96   13.513,68
III. Wertpapiere   0,00   0,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   9.516,34   18.689,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten   200,00   0,00
Summe Aktiva   32.644,30   38.687,12

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   26.898,73   25.636,04
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Kapitalrücklage   0,00   0,00
III. Gewinnrücklagen   0,00   0,00
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   636,04   -3.349,01
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   1.262,69   3.985,05
B. Rückstellungen   3.032,64   1.891,43
C. Verbindlichkeiten   2.712,93   11.159,65
D. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00   0,00
Summe Passiva   32.644,30   38.687,12

ANHANG zum Jahresabschluss 2011 der

Höfs & Eckert GmbH

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 1 HGB

Der Jahresabschluss der Firma Höfs & Eckert GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bei der Erstellung der Bilanz wurde die Vereinfachung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen.

Die Gliederung ist nach den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB vorgenommen worden. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 2 HGB

1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 entspricht in seiner Gliederung und Bewertung den Vorschriften des HGB sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

2. Bewertung des Anlagevermögens erfolgte gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellkosten um planmäßige Abschreibungen vermindert worden.

3. Vorräte und angearbeitete Leistungen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

4. Ausgewiesene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem tatsächlichen Nominalwert angesetzt.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr betragen 19.279,96 Euro.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr wie einem Jahr betragen 0,00 Euro.

5. Liquide Mittel sind mit dem tatsächlichen Nominalwert angesetzt.

6. Die Rückstellungen sind in Art und Höhe nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gebildet.

7. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 2.712,93 Euro.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 Euro.

8. Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2011 keine auf fremde oder ursprünglich fremde Währungen umzurechnenden Beträge zu bewerten.

9. Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2011 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz aufgeführt sind.

10. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2011 keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten mit einbezogen.

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 285 HGB

1. a) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2011 Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 Euro mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit.

b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2011 Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind, in Höhe von 0,00 Euro.

2. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

3. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

4. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

5. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

6. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

7. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

8. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

9. a-b) Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

c) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2011 keine Vorschüsse oder Kredite an die geschäftsführenden Organe gewährt.

10. Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011 lauten: Ralf Eckert, Kaufmann.

Im Geschäftsjahr 2011 sind keine Geschäftsführungsorgane ausgeschieden.

11. und 11. a) Die Angabe entfällt auf Grundlage des § 286 Abs. 3 Satz 1.

12. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

13. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2011 weder planmäßige noch außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen.

14. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2011 keine bestehenden Organverhältnisse.

15. Die Angabe entfällt, da es sich bei der Gesellschaft nicht um eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264 a Abs. 1 handelt.

16. Die Angabe entfällt, da die Gesellschaft nicht der Publikationspflicht des § 161 AktG unterliegt.

17. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

18. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

19. a) Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011 entsprechen im Buchwert dem beizulegenden Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände.

b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2011 keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB auf Vermögensgegenstände vorgenommen.

 

Berlin, 29.06.2012

gez. Ralf Eckert

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.06.2012

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