WIDOF Metallbau GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Walther Sälzer seit 10.10.2008 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WIDOF Metallbau GmbHMarburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2010Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Für Zwecke der Veröffentlichung werden die Erleichterungsmöglichkeiten der einzelnen HGB - Vorschriften in Anspruch genommen. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der WIDOF Metallbau GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Kaufmann Walther Sälzer, Marburg Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Marburg, den 18.3.2011 - Geschäftsführung - Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.12.2011. |
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