HK-Power
GmbH
Steißlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
715.644,00 |
730.350,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.703,00 |
3.003,00 |
| II.
Sachanlagen |
712.941,00 |
727.347,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
876.482,58 |
826.627,57 |
| I.
Vorräte |
401.711,35 |
419.136,72 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
192.399,51 |
333.093,18 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
13.460,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
282.371,72 |
74.397,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.806,35 |
2.963,30 |
| Aktiva |
1.605.932,93 |
1.559.940,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
584.056,66 |
508.299,97 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
483.299,97 |
434.012,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
75.756,69 |
49.287,29 |
| B.
Rückstellungen |
96.445,00 |
47.532,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
925.431,27 |
1.004.108,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
238.116,55 |
114.576,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
687.314,72 |
889.532,19 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
193.104,00 |
0,00 |
| Passiva |
1.605.932,93 |
1.559.940,87 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die HK-Power GmbH hat ihren Sitz in
Steißlingen. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Freiburg unter HRB 717525 eingetragen.
Der Jahresabschluss der HK-Power GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der ausgewiesene
Geschäftswert wird entsprechend seiner
Nutzungsdauer über 15 Jahre abgeschrieben.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Planmäßige Abschreibungen werden im
steuerlich zulässigen Rahmen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800 EUR wurden sofort abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als
800 EUR bis 1.000 EUR wurden als Sammelposten Geringwertige
Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der
gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5
Jahre abgeschrieben.
Steuerrechtliche Sonderabschreibungen gem.
§ 7 g EStG wurden vorgenommen.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren anhand der bisherigen Einkauspreise
bewertet. Abschreibungen wegen gesunkener
Wiederbeschaffungskosten, Lagerrisiken oder sonstiger
Wertminderungen werden vorgenommen.
Fertige und unfertige Erzeugnisse weren zu
durchschnittlichen Herstellungskosten gemäß
§ 255 Abs. 2 HGB angesetzt. In den Herstellungskosten
werden die Einzelkosten, angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des
Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Soweit
erforderlich erfolgten Abschreibungen gem. § 253 Abs.
4 HGB.
Die Bewertung von
Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten,
Wertminderungen, Absatzmarkt- und Lagerrisiken werden -
soweit erforderlich - durch Abschreibungen gem. § 253
Abs. 4 HGB berücksichtigt.
Die Bewertung der
Forderungen und der
sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt
zum Nominalwert. Dabei werden bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zur
Abdeckung des Delkredererisikos Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern sowie die aus der Betriebsprüfung.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestanden nicht.
4.
Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Holger Kern geführt.
5.
Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
Gegenüber der/dem Gesellschafter/-in bestand am
31.12.2023 eine Forderung in Höhe von € 0,00
(Stand am 31.12.2022 € 13.460,57).
Gegenüber der/dem Gesellschafter/-in bestand am
31.12.2023 eine Verbindlichkeit in Höhe von €
193.104,00 (Stand am 31.12.2022 € 0,00).
sonstige Berichtsbestandteile
Steißlingen, den 02.
Dezember 2024
Geschäftsführer:
gez.
Holger Kern
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2024
festgestellt.
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