123.kaufen GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Zschorlich seit 17.12.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AMEG GmbHHoyerswerdaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz zum 31. Dezember 2014AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2014HAUPTBERICHT Rechtliche Verhältnisse
Wirtschaftliche Verhältnisse Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2014 mit einem Steuerbilanzgewinn von € 4.301 ab. Im vorangegangenen Kalenderjahr wurde ein Steuerbilanzverlust von € - 3823 erzielt. Die Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung geben weiteren Aufschluss über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Steuerrechtliche Verhältnisse Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Gesellschaft erfolgt nach den Vorschriften der Regelbesteuerung der §§ 16-18 UStG. Für die Zwecke der Umsatzsteuer wurde die Buchführung entsprechend gegliedert, so dass sich nach § 22 UStG geforderten Aufzeichnungen zur Feststellung der Umsatzsteuer und der Grundlagen ihrer Berechnung ersehen lassen. Nach § 2 Abs. 2 GewStG unterliegt das Unternehmen der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die voraussichtliche Gewerbesteuerbelastung für das Berichtsjahr überprüft. Aufgrund des Gewerbeertrages kommt es zu einer Gewerbesteuerzahlung. Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage und unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs-, Bilanzierungs-, Ansatz und Bewertungsvorschriften aufgestellt. Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde gelegt, die das Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften fordert. Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen. Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten abzüglich von Anschaffungsminderungen bewertet. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen brauchten nicht vorgenommen zu werden. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rückstellungen werden in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe ausgewiesen. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Ansatz- oder Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u V-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgten zeitanteilig. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Ein gebildeter Sammelposten des Jahres 2009 für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 905,00 € wurden über fünf Jahre bis einschließlich 2014 verteilt linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden mit den im Depotkontoauszug zum 31.12.2014 angegebenen Buchwert ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die sonstigen Rückstellungen wurden gebildet:
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss ergibt sich nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die Liquidität war seit Gründung der Gesellschaft nicht gefährdet. Ergebnisverwendung Die Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des Jahresergebnisses. Betriebsgröße Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt zwei Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB). Die Umsatzerlöse in dem Berichtszeitraum betrugen ca. € 67.698 (Abs. 2 HGB). Die Bilanzsumme beträgt € 95.117 und das Eigenkapital beträgt 81.793 €. Es liegt eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB vor. |
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