Frey Print & Media GmbHLiquidiert

57439 Attendorn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegen HRB 6921
Vorher
Frey GmbH
Eingetragen
14.1.1983
Branche
Verlegen von ZeitungenVerlegen von ZeitschriftenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
1) Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Druckerzeugnissen für Industrie und Handel, die Veredelung von Druckerzeugnissen, der Handel mit Druckund Papiererzeugnissen jeglicher Art sowie die Aufarbeitung, Aktualisierung und Bereitstellung von Daten für Medienproduktionen. 2) Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist insbesondere berechtigt, ähnliche Geschäftszweige zu eröffnen,Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Frey
seit 23.4.2004
Geschäftsführer
Klaus Frey
seit 23.4.2004
Prokura

Konzern- und Jahresabschlüsse

Frey Print & Media GmbH

Attendorn

Jahresabschluss zum 31.12.2014

Bilanz

31.12.2014 31.12.2013
AKTIVA
A. Anlagevermögen 22.100,00 24.366,00
I. Immaterielle Vermögensgegen-
stände 887,00 1.513,00
II. Sachanlagen 21.213,00 22.853,00
B. Umlaufvermögen 652.180,27 928.090,69
I. Vorräte 19.854,80 20.005,40
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 508.404,04 809.483,68
III. Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten 123.921,43 98.601,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.523,05 10.730,50
685.803,32 963.187,19
PASSIVA
A. Eigenkapital 539.576,07 502.222,55
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Gewinnrücklagen 300.000,00 300.000,00
III. Bilanzgewinn 187.576,07 150.222,55
B. Rückstellungen 76.357,50 46.582,50
C. Verbindlichkeiten 69.869,75 414.382,14
685.803,32 963.187,19

Anhang

Gliederung

 

I.     Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

 

II.    Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

III.   Erläuterungen zur Bilanz

       1.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

       2.  Eigenkapital

       3.  Verbindlichkeiten

 

IV.   Sonstige Pflichtangaben

       -.  Geschäftsführung

 

 

I.    Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

 

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB.

 

Der Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für kleine Kapitalgesellschaften i.S.v. § 267 HGB geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff., 265 Abs. 1, 266 ff. HGB) und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

 

Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz oder Anhang hat die Gesellschaft weitgehend zugunsten des Anhangs ausgeübt.

 

Ebenfalls hat die Gesellschaft die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB genutzt und die Erleichte­rungen des § 288 HGB in Anspruch genommen.

 

  

II.   Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

AKTIVA

 

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten unter Abzug von nachträglichen Anschaffungskostenminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Grundlage für die planmäßige Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögens­gegenstandes (§ 253 Abs.1  Satz 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen erfolgt die Abschreibung linear.

 

Geringwertige Wirtschaftgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 mit 20 % abgeschrieben.

 

Die Bestände an unfertigen Erzeugnissen werden mit den Herstellungskosten unter Einbezie­hung der Einzelkosten sowie angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsge­meinkosten bewertet (§ 255 Abs. 2 HGB). Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB).

 

Die Forderungenund sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

 

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

 

Innerhalb des Rechnungsabgrenzungspostens wurden Vorauszahlungen für künftige Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt.

 

 

PASSIVA

 

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

 

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlauf­zeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden (§ 253 Abs. 2 Satz 1, 4 HGB).

 

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

 

  

III.  Erläuterungen zur Bilanz

 

1.   Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

 

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr von € 408.543,51 enthalten. Die Laufzeit der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt weniger als ein Jahr.

 

 

2.   Eigenkapital

 

Die Bilanz wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In dem in der Bilanz ausgewiesenen Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von € 150.222,55 enthal­ten.

 

 

3.   Verbindlichkeiten

 

Von den Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2014 haben insgesamt T€ 61 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beste­hen nicht.

 

  

IV.    Sonstige Angaben

 

-.     Geschäftsführung

 

Markus Frey, Attendorn

 

 

Attendorn, den 06. Februar 2015

 

 

Frey Print + Media GmbH

 

 

Die Geschäftsführung

Hinweis zur Offenlegung

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, bestehend aus Bilanz und Anhang, handelt es sich um die nach §§ 325 ff. HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fas­sung des Jahresabschlusses.

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 03. Juli 2015.

 

 

Attendorn, den 23. Juli 2015

 

 

Frey Print + Media GmbH

 

 

Die Geschäftsführung

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