Frey Print + Media Beteiligungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Frey seit 23.4.2004 | Geschäftsführer |
Klaus Frey seit 23.4.2004 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Frey Print & Media GmbHAttendornJahresabschluss zum 31.12.2014Bilanz
AnhangGliederung
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2. Eigenkapital 3. Verbindlichkeiten
IV. Sonstige Pflichtangaben -. Geschäftsführung
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für kleine Kapitalgesellschaften i.S.v. § 267 HGB geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff., 265 Abs. 1, 266 ff. HGB) und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz oder Anhang hat die Gesellschaft weitgehend zugunsten des Anhangs ausgeübt.
Ebenfalls hat die Gesellschaft die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB genutzt und die Erleichterungen des § 288 HGB in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
AKTIVA
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten unter Abzug von nachträglichen Anschaffungskostenminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Grundlage für die planmäßige Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs.1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen erfolgt die Abschreibung linear.
Geringwertige Wirtschaftgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 mit 20 % abgeschrieben.
Die Bestände an unfertigen Erzeugnissen werden mit den Herstellungskosten unter Einbeziehung der Einzelkosten sowie angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten bewertet (§ 255 Abs. 2 HGB). Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB).
Die Forderungenund sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
Innerhalb des Rechnungsabgrenzungspostens wurden Vorauszahlungen für künftige Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt.
PASSIVA
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden (§ 253 Abs. 2 Satz 1, 4 HGB).
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr von € 408.543,51 enthalten. Die Laufzeit der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt weniger als ein Jahr.
2. Eigenkapital
Die Bilanz wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In dem in der Bilanz ausgewiesenen Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von € 150.222,55 enthalten.
3. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2014 haben insgesamt T€ 61 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
IV. Sonstige Angaben
-. Geschäftsführung
Markus Frey, Attendorn
Attendorn, den 06. Februar 2015
Frey Print + Media GmbH
Die Geschäftsführung Hinweis zur OffenlegungBei dem vorstehenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, bestehend aus Bilanz und Anhang, handelt es sich um die nach §§ 325 ff. HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses.
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 03. Juli 2015.
Attendorn, den 23. Juli 2015
Frey Print + Media GmbH
Die Geschäftsführung |
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