Doris
Bongartz GmbH
Heinsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
146.767,74 |
106.692,35 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
189,50 |
127,00 |
| II.
Sachanlagen |
85.063,89 |
28.462,39 |
| III.
Finanzanlagen |
61.514,35 |
78.102,96 |
| B.
Umlaufvermögen |
359.016,56 |
309.151,75 |
| I.
Vorräte |
22.673,82 |
26.119,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
70.448,54 |
64.278,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
265.894,20 |
218.753,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.372,61 |
801,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
507.156,91 |
416.645,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
193.596,64 |
177.861,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
152.297,33 |
104.970,95 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.734,72 |
47.326,38 |
| B.
Rückstellungen |
167.733,16 |
158.504,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
88.385,47 |
21.431,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
38.385,47 |
21.431,37 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
57.441,64 |
58.848,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
507.156,91 |
416.645,65 |
Anhang zum Jahresabschluss 2010
A Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt worden (§§ 265
Abs.1, 266 ff. HGB).Die zur Abgrenzung latenter Steuern
bestehende größenabhängige Erleichterung
gemäß § 274a Nr.5 HGB wurde hierbei in
Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (
BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und
die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art.67 Abs.8 S.1). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 Abs.8 S.2 nicht angepasst.
B Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu € 150,00 wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für abnutzbare
bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr
als € 150,00 bis € 1.000,00 wurde im Berichtsjahr
zulässigerweise ein Sammelposten gebildet. Dieser wird
über einen Zeitraum von fünf Jahren
abgeschrieben.
Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch die Bildung
angemessener dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen wurden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
war. Sie wurden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von
15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
war.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
C Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
1. Der
Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
2. Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurde zum Teilwert passiviert. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt:
| • |
Durchschnittlicher Marktzins von
5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von
der Deutschen Bundesbank bekannt gemacht wurde
|
| • |
ohne Berücksichtigung eines
Rententrends
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G".
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 43.761. Von der Übergangsregelung
gem. Art. 67 Abs1 S.1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von
diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also
€ 2.917,50 den Pensionsrückstellungen
zugeführt und als außerordentlicher Aufwand
ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung
zum 31.12.2010 beträgt € 40.843,50 (Art. 67 Abs.
2 EGHGB).
D Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Frau
Doris Bongartz und Frau Marlies Bongartz. Sie sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs.4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB
(Größenabhängige Erleichterungen) wurde
Gebrauch gemacht.
Heinsberg, im Juni 2011
Die
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2011 festgestellt.
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