Stuckateurteam Decus GmbH
Brakel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.128,00 |
34.707,00 |
| I.
Sachanlagen |
23.128,00 |
34.707,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
584.575,80 |
1.007.076,02 |
| I.
Vorräte |
75.375,00 |
380.894,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
261.989,25 |
307.255,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
247.211,55 |
318.926,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
607.703,80 |
1.041.783,02 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
448.069,36 |
390.116,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
423.069,36 |
365.116,51 |
| B.
Rückstellungen |
57.080,90 |
100.678,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
102.553,54 |
550.988,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
607.703,80 |
1.041.783,02 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Absatz 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Absatz 1 Satz 2, 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1 Satz 1 und
Absatz 3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear bzw.
degressiv abgeschrieben.
Die
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden gem. § 255
Absatz 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den
Vollkosten (§ 255 Absatz 2 HGB). Fremdkapitalzinsen
wurden ausdrücklich nicht in die Herstellungskosten
mit einbezogen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 Absatz 2 HGB).
Fremdkapitalzinsen wurden ausdrücklich nicht in die
Herstellungskosten mit einbezogen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Absatz 1 HGB).
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274
HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen
werden unverrechnet angesetzt (§ 274 Absatz 1 Nr. 3
HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete
Ertragsteuersatz liegt bei 30,00 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 415,00 v. H. .
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist als Anlage
zu diesem Anhang beigefügt. Hieraus ergeben sich auch
die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268
Absatz 2 HGB).
Die
sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
erst im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuerbeträge
in Höhe von 162,05 € (Vorjahr: 361,42 €).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Absatz 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
22.068,53 € (Vorjahr: 27.540,06 €).
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 Absatz 5 Satz 1 HGB,
§ 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) betragen sämtliche
weniger als 1 Jahr.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Daniel Kossmann, Stuckateurmeister
Herrn Daniel Walter, Stuckateurmeister
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Absatz 4 HGB wurde
in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 266,
288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Brakel-Bökendorf, den 28.04.2016
sonstige Berichtsbestandteile
gez.
Stuckateurteam Decus GmbH
Daniel Kossmann
Geschäftsführer
gez.
Stuckateurteam Decus GmbH
Dennis Walter
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2016
festgestellt.
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