Egon Vogel GmbH
Odenspieler Straße 32, 51580 Reichshof, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benjamin Siebel seit 13.8.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Egon Vogel GmbHReichshofJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
Anhang 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die gesetzlichen Gliederungsbestimmungen zur Bilanz (§266 HGB) und zur Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Abs. 2 HGB) werden unverändert angewandt. Von den Erleichterungen gem. §§ 274a und 288 HGB wird Gebrauch gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigt, wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Bewegliche Anlagegegenstände werden ausschließlich linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegegenstände bis zu einem Anschaffungspreis von 250 EUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandwirksam berücksichtigt. Ab dem 1. Januar 2008 angeschaffte Anlagegegenstände mit einem Anschaffungspreis zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden in einen Sammelposten eingestellt und entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer über fünf Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet. Die zur Sicherung einer Pensionszusage dienende Rückdeckungs-Lebensversicherung wird mit dem nach einschlägigen Bewertungsgrundsätzen durch die Versicherungsgesellschaft ermittelten Aktivwert angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tagespreisen angesetzt. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Soweit erforderlich, werden auf alle Vorrätegruppen Bewertungsabschläge vorgenommen, die das Lagerrisiko und andere wertmindernde Umstände berücksichtigen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Pensionsverpflichtungen werden vollständig und nach dem modifizierten Teilwert ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt unter Verwendung der "Heubeck'schen Richttafeln 2018G". Der Rechnungszinsfuß, der sich aus einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, beträgt 1,82 % (§ 253 Absatz 2 HGB n.F.). Der von der Ausschüttungssperre erfaßte Betrag beträgt EUR 5.334,00. Der Bilanzausweis zeigt den saldierten Wert von Rückstellung und Rückdeckungsversicherung. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des Jahresüberschusses. Einzelangaben zur Bilanz Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr beträgt EUR 34.963,88. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR 0,00. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 5.067,01. Sonstige Angaben Geschäftsführung: Herr Hans Vogel, Reichshof - Erdingen Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Reichshof-Erdingen, den 12. Juni 2024 Der Geschäftsführer gez. Hans Vogel |
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