Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 7607
Eingetragen
28.1.2003
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenBearbeitung und Veredlung von KunststoffwarenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Kunststoffbearbeitung und Einbrennlackierungen; Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmungen, Beteiligung an solchen oder Übernahme von deren Geschäftsführung und Vertretung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Benjamin Siebel
seit 13.8.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Niederfischbach
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Egon Vogel GmbH

Reichshof

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 179.949,00 116.196,00
II. Finanzanlagen 0,00 141.567,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 2.093,17 2.109,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.352,83 78.088,49
III.Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 581.159,06 458.813,48
C. Aktive Rechnungsabgrenzungen 1.617,00 2.162,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 798.171,06 798.936,67

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklagen 46.016,27 46.016,27
III. Bilanzgewinn 350.792,91 233.410,93
B. Rückstellungen 340.425,00 464.456,00
C. Verbindlichkeiten 34.936,88 29.053,47
Bilanzsumme, Summe Passiva 798.171,06 798.936,67

Anhang 2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die gesetzlichen Gliederungsbestimmungen zur Bilanz (§266 HGB) und zur Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Abs. 2 HGB) werden unverändert angewandt. Von den Erleichterungen gem. §§ 274a und 288 HGB wird Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigt, wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Bewegliche Anlagegegenstände werden ausschließlich linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegegenstände bis zu einem Anschaffungspreis von 250 EUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandwirksam berücksichtigt. Ab dem 1. Januar 2008 angeschaffte Anlagegegenstände mit einem Anschaffungspreis zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden in einen Sammelposten eingestellt und entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.

Die zur Sicherung einer Pensionszusage dienende Rückdeckungs-Lebensversicherung wird mit dem nach einschlägigen Bewertungsgrundsätzen durch die Versicherungsgesellschaft ermittelten Aktivwert angesetzt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tagespreisen angesetzt. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Soweit erforderlich, werden auf alle Vorrätegruppen Bewertungsabschläge vorgenommen, die das Lagerrisiko und andere wertmindernde Umstände berücksichtigen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Pensionsverpflichtungen werden vollständig und nach dem modifizierten Teilwert ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt unter Verwendung der "Heubeck'schen Richttafeln 2018G". Der Rechnungszinsfuß, der sich aus einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, beträgt 1,82 % (§ 253 Absatz 2 HGB n.F.). Der von der Ausschüttungssperre erfaßte Betrag beträgt EUR 5.334,00. Der Bilanzausweis zeigt den saldierten Wert von Rückstellung und Rückdeckungsversicherung.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des Jahresüberschusses.

Einzelangaben zur Bilanz

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr beträgt EUR 34.963,88. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR 0,00.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 5.067,01.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung:

Herr Hans Vogel, Reichshof - Erdingen

Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Reichshof-Erdingen, den 12. Juni 2024

Der Geschäftsführer

gez. Hans Vogel

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