Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Grünheid GmbH
Dünnwalder Grenzweg 16, 51375 Leverkusen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Grünheid seit 23.6.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Grünheid GmbHLeverkusenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2014der Firma Grünheid GmbH Dünnwalder Grenzweg 16, 51375 LeverkusenRechtliche Verhältnisse
Grundlagen und MethodenVorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt. Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt. Der Jahresabschluss wurde gemäß den Gliederungsvorschriften des § 266 ff. HGB aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert. Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear und degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Ergibt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen. Wirtschaftsgüter von EUR bis 410 wurden im Jahr der Anschaffung als GwG eingestellt und voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen weisen die für das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus. Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung erkennbarer Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ausgewiesen. Angaben zur BilanzForderungen gegen Gesellschafter wurden mit dem Nennwert ausgewiesen. Sonstige Vermögensgegenstände beinhalten Steuerforderungen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre bestanden im Geschäftsjahr nicht. Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2015 akzeptierte den Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 Euro. Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und ErtragslageWährend des abgelaufenen Jahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Michael Grünheid Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet. Nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung würde die Aufstellung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen.
Leverkusen, den 06.12.2015 Michael Grünheid |
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