Weberit Plastics Technologies GmbH
Langenauer Straße 17, 57641 Oberlahr, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicola Dr. Maggiarosa seit 19.10.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Weberit Plastics Technologies GmbHOberlahrJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die Weberit Plastics Technologies GmbH (WPT) ist in den Bereichen Blasform, Spritzgießen, Tauchformen und Werkzeugbau tätig. Das Unternehmen ist Zulieferer für unterschiedliche Unternehmenszweige hauptsächlich in Deutschland und Europa. Produziert wird in Rheinland-Pfalz an den Standorten Oberlahr, Straßenhaus, Wissen und Bretzenheim. 2. Forschung und Entwicklung Wir begleiten unsere Kunden von der Idee bis zur Serienfertigung mit unserem Expertenwissen und Innovation. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliches Umfeld Im Jahr 2022 wuchs das Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 1,8 Prozent. Nach der Corona-Krise und dem wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2020 erhoffte sich die deutsche Wirtschaft eine Erholung in den Folgejahren. Durch den Krieg in der Ukraine, den steigenden Energiepreisen und der Rekordinflation fiel die ökonomische Erholung im Jahr 2022 jedoch geringer aus. 2. Geschäftsverlauf und Lage a) Ertragslage
Das EBITDA hat sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der schwierigen äußern Rahmenbedingungen deutlich verringert. Die gestiegenen Energie- und Materialkosten konnten nicht vollständig an unsere Kunden weiter gegeben werden. b) Finanzlage Das Unternehmen steht ohne Verbindlichkeiten gegenüber Banken da und kann aus eigenen finanziellen Mitteln den laufenden Geschäftsbetrieb finanzieren. Das gibt die Möglichkeit durch das Anlegen von Vorräten die Preisspitzen zu kappen. So steht dem Aufbau der Lagerbestände auch eine Verminderung der liquiden Mittel gegenüber, während die Vorratsintensität gegenüber dem Vorjahr unverändert ist. Diese Bestandsumschichtungen haben jedoch keinen Einfluss auf die Eigenkapitalquote. Weiterhin ist das Finanzmanagement des Unternehmens immer darauf ausgerichtet, die Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Lieferantenverbindlichkeiten werden innerhalb der eingeräumten Fristen beglichen, um Skontovorteile zu erzielen. c) Vermögenslage
3. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt der Fokus auf - EBITDA - Unternehmensentwicklung Mit der Gewinnung neuer und margenstärkerer Kunden soll die Unternehmensentwicklung vorangebracht werden. 4. Gesamtaussage Das Unternehmen hat seine Leistungsfähigkeit bewiesen, indem auch unter den schwierigen Herausforderungen ein positives Jahresergebnis erzielt wurde. Steigende Unternehmenskosten wurden durch Nachkalkulationen den Kunden transparent gemacht, sodass Preiserhöhungen bei den Kunden umgesetzt werden konnten. III. Prognosebericht Das Unternehmen blickt trotz der gesamtwirtschaftlichen Lage mit den zahlreichen Herausforderungen zuversichtlich in die Zukunft. Produkte, Produktgruppen oder Kunden, bei denen die Margen aus Sicht der Geschäftsleitung nicht auskömmlich sind, werden sukzessive aus dem Portfolie genommen und durch margenstärkere Produkte bzw. Kunden ersetzt. Eine Reduzierung der Umsätze ist dadurch nicht ausgeschlossen. Um die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens sicher zustellen werden Kosten- bzw. Prozessoptimierungen eingeleitet. IV. Chancen- und Risiken Die gesamtwirtschaftliche Lage birgt aufgrund des weiterhin bestehenden Ukraine - Russland Konfliktes nicht abzuschätzende Unsicherheiten. Die Chancen und Risiken aus dem normalen Geschäftsbetrieb werden von der Geschäftsleitung kontinuierlich beobachtet und gesteuert.
Oberlahr, den 10.10.2023 Dr. Nicolas Maggiarosa, Geschäftsführer Dr. Guzel Maggiarosa, Geschäftsführerin BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Weberit Plastics Technologies GmbH, Langenauer Straße 17, 57641 Oberlahr ist im Amtsgericht Montabaur unter der Nummer HRB 27383 eingetragen. Der Jahresabschluss der Weberit Plastics Technologies GmbH, Oberlahr wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Beim Anhang wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch gemacht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Der vorliegende Jahresabschluss 2022 ist unter Beibehaltung der für den Vorjahrsabschluss 2021 angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseiten sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten incl. Anschaffungsnebenkosten bzw. Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Bei Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist werden die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 251,00 bis € 1.000,00 als Sammelposten über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt grundsätzlich zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten des Bestandes bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Anschaffungskostenminderungen werden durch Abschläge berücksichtigt. Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der retrograden Bewertung angesetzt. Dem Niederstwertprinzip wird - soweit erforderlich - durch ausreichende Abschläge Rechnung getragen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die sonstigen Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Die Gesellschaft verfügt über keine Konten in ausländischer Währung. III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 HGB. Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend auf der letzten Seite zu diesem Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres nach § 284 Abs. 3 HGB. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt worden. Die Forderungen haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter nach § 42 Abs. 3 GmbHG (Vorjahr: 0,00 Euro 0,00). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben ebenfalls eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind mit Ihrem Nennwert bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Aufwendungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Es wurden keine Disagien aufgenommen, über welche nach § 250 Abs. 3 HGB zu berichten wäre. Das gezeichnete Kapital wurde zu Beginn des Rumpfwirtschaftsjahres in voller Höhe eingezahlt. Es beträgt 25.000,00 Euro. Der Wertansatz der Steuer- und sonstigen Rückstellungen beinhaltet alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 HGB. Die Forderungen nach Restlaufzeiten setzen sich zum 31.12.2022 wie folgt zusammen:
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten u.a. Rückstellungen für noch zu erbringende Leistungen (445.714,20 Euro), Rückstellungen aus Gewährleistungen (300.000,00 Euro), Rückstellungen aus Urlaubsansprüchen der Mitarbeiter (107.770,00 Euro), Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten, Jahresabschluss- und Prüfungskosten (42.000,00 Euro), Rückstellungen für Personalkosten (14.460,80 Euro) sowie Aufwendungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (2.000,00 Euro). Die Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten setzen sich zum 31.12.2022 wie folgt zusammen:
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Die Sonstigen Darlehensverbindlichkeiten sind nicht besichert, der Darlehensnehmer ist jedoch verpflichtet auf Verlangen seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Der Darlehensgeber kann jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich kündigen und die sofortige Rückzahlung der Darlehensschuld verlangen. Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter nach § 42 Abs. 3 GmbHG (Vorjahr: 0,00 Euro). Es wurden keine Geschäfte abgeschlossen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, über die gem. § 285 Nr. 3 bzw. § 285 Nr. 3a HGB zu berichten wäre und, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 113 Mitarbeiter beschäftigt. 2. Geschäftsführung Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Auf die Angaben nach § 285 Nr. 9a HGB wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3. Beteiligungen Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine Beteiligungen. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2022 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
5. Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung gem. § 285 Nr. 34 HGB Nach dem Schluss des Geschäftsjahrs traten keine Vorgänge von besonderer Bedeutung auf, über die zu berichten wäre. Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten. Bezüglich der Auswirkungen mit dem Ausbruch der Ukraine Krise verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht. 6. Vorschlag und Beschluss der Ergebnisverwendung gem. § 285 Nr. 34 HGBDie Gesellschaft beabsichtigt den Jahresüberschuss in Höhe von 37.754,89 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach § 245 HGB i.V.m. § 264 HGB wie folgt unterzeichnet.
Oberlahr, den 10.10.2023 Dr. Nicolas Maggiarosa, Geschäftsführer Dr. Guzel Maggiarosa, Geschäftsführerin sonstige BerichtsbestandteileEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022 (Bruttodarstellung)Weberit Plastics Technologies GmbH, 57641 Oberlahr/Westerwald
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.01.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkAngaben gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 HGB Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss - ohne Offenlegungserleichterungen. An die Weberit Plastics Technologies GmbH, Oberlahr Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Weberit Plastics Technologies GmbH, Oberlahr, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Koch Bedachungen GmbH, Wirges, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022. • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Ransbach-Baumbach, den 07. Dezember 2023 Dr. Steudter Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Steudter, Wirtschaftsprüfer |
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